Das Dokument des Schredderns von Menschenrechten

Das Internet ist eine tolle Sache. Denn es ermöglicht sowas wie Frag den Staat. Hier ist der sog. Masterplan von Horst Seehofer nachzulesen. Ein Dokument des Grauens.

Das Dokument, bevor es in seine Einzelheiten geht, zeigt auf, dass weder die Bundeskanzlerin noch die CDU Verteidiger*innen der Menschenrechte sind. Denn der Streit zwischen Seehofer und der Kanzlerin drehte sich allein um die Zurückweisung an der Grenze. Die anderen Details im Masterplan sind zwischen CDU und CSU, zwischen Seehofer und Merkel unumstritten. Der Ruck nach Rechts, der Ruck dahin, Menschenrechte für obsolet zu erklären, ist vollzogen. Mir wird Angst, wenn ich daran denke, was noch alles kommt, wenn sich diesem Rechtsruck nicht endlich entgegengestellt wird. Und zwar konsequent. Und das heißt: In der Position für Menschenrechte, für eine offene Gesellschaft und für offene Grenzen einfach mal stehen bleiben.

Schon die Präambel zeigt den rechten Zeitgeist. Dem Masterplan liege die Überzeugung zu Grunde, „dass unser Land seine Verantwortung nach Außen nur wahrnehmen kann, wenn zugleich der Zusammenhalt im Inneren erhalten bleibt„. Da wird indirekt ein Zusammenhang zwischen Migration und Zusammenhalt im Inneren hergestellt. Die einzigen aber, die ernsthaft den Zusammenhalt in der Gesellschaft in Frage stellen und gefährden, das sind diejenigen, die ständig Migranten*innen zu Sündenböcken für eigenes Versagen machen. Es sind diejenigen, die behaupten, der Zusammenhalt der Gesellschaft sei gefährdet, weil Menschen aus anderen Ländern hierherkommen. Der Zusammenhalt wird gefährdet durch Ablehnung des Rechtsstaates, das Infragestellen von Menschenrechten und Demokratie, der Missachtung von Minderheitenrechten, der Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich. Und nichts davon hat etwas mit Migration zu tun. Ziemlich am Ende der Präambel heißt es dann zynisch:

„Er sichert die Balance aus Hilfsbereitschaft und den tatsächlichen Möglichkeiten unseres Landes. Er ist somit geeignet, die Spaltung unserer Gesellschaft zu überwinden.“
Ich hoffe, der oder die Autor*in des Texts hat dabei auf die Tastatur geko*** oder ihm/ihr ist dabei die Schamesröte ins Gesicht gestiegen.

Weiter in der Präambel. „Die konsequente Durchsetzung des Rechts sichert das Vertrauen in den Rechtsstaat„. Nein, Seehofer meint nicht die mehreren zehntausenden unrechtmäßigen negativen Bescheide des BAMF. Wie stark die Verschiebung nach rechts stattgefunden hat, zeigt sich an einem Zitat, welches seit Jahren die Agenda der Rechten und Rechtspopulisten bestimmt hat.

Wir wollen keine Zuwanderung in unsere Sozialsysteme. Unsere Sozialleistungen dürfen keinen Anreiz für den Zuzug nach Deutschland bieten. Deswegen muss die Ausgabe von Sachleistungen gegenüber Geldleistungen Vorrang haben.
In zynischer Art und Weise wird hier von Menschen geredet, die  fliehen müssen, weil der Norden auf Kosten des Südens lebt und ihnen die Lebensgrundlage entzieht. Es ist eine bodenlose Unverschämtheit, diese Parole der Rechten zu übernehmen. Worum es den Masterplaner*innen eigentlich geht, ist eine Zuwanderung lediglich für Menschen, die für den Erwerbsarbeitsmarkt gebraucht werden. Es heißt in der Präambel: „Deutschland braucht gut ausgebildete und qualifizierte Fachkräfte. Dies gilt es nach klaren Regeln zu steuern. Damit wird auch legale Zuwanderung ermöglicht.“ Gut, dass dazu eine Alternative vorliegt: Die Konzeption einer linken Flüchtlings- und Einwanderungsgesetzgebung. Eine Konzeption, die sich gerade nicht an wirtschaftlicher Verwertbarkeit orientiert.
Das Ziel des Masterplans wird wie folgt beschrieben:
Es gilt das Versprechen, die Zahl der nach Deutschland und Europa flüchtenden Menschen nachhaltig und auf Dauer zu reduzieren, … .
Das ist die Politik vor allem der Union. Grenzen dicht. Wir beuten gerne aus, aber tragen die Folgen dieser Ausbeutung nicht. Die Folgen dieser Ausbeutung in Form hierher kommender Menschen schikanieren wir. Aber so richtig.
Der Masterplan soll auf vier Ebenen ansetzen: Maßnahmen in den Herkunftsländern, Maßnahmen in den Transitländern, Maßnahmen auf Ebene der Europäischen Union und Maßnahmen in Deutschland.
Bei einem Blick auf das Handlungsfeld Herkunftsländer wird klar: Die Problembeschreibung ist zunächst ganz richtig.
„Flucht und Migration sind eine langfristige und weltweite Herausforderung, ausgelöst durch Krisen, Kriege, Hunger, Armut und Perspektivlosigkeit.“
Im Masterplan gibt es zu diesem Komplex alle möglichen Antworten. Auffällig ist, was fehlt: Verbot von Waffenexporten, eine gerechte Weltwirtschaftsordnung und in dem Zusammenhang mal eine Debatte um die sog. EPA. Es könnte auch über Ressourcenverbrauch debattiert werden. Aber nichts davon im Masterplan. Stattdessen findet sich dann sowas wie die „Unterstützung der Herkunftsländer bei der Identifikation ihrer Staatsangehörigen in Transitländern, um sie mit Ersatzreisepapieren auszustatten und wieder aufzunehmen„.  Oder  „Ausbau und Stärkung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit (…) Bildung eines Personalpools zum Ausbau der deutschen Beteiligung an internationalen Polizeieinsätzen und somit Erleichterung der Entsendung in Auslandseinsätze„. Fluchtursachenbekämpfung ist das nicht.
Im Handlungsfeld Transitländer findet sich der Vorschlag der Schaffung von sog. „Sicheren Orten: Zur Verhinderung weiterer Flucht- und Migrationsbewegungen (…) in Nordafrika (zur Rückführung von im Mittelmeer aufgegriffenen Flüchtlingen) und Sahel-Region (als Anlaufstelle für Flüchtlinge in Konfliktregionen)„. Das ist schon kurios. Da behauptet das reiche Deutschland, am Rande seiner Aufnahmekapazität zu sein und will dem ärmeren Süden die Lasten seiner Konsumtions-, Produktions- und Lebensweise überhelfen. Not in my backyard vom Besten. Dabei soll es auch eine „robuste Sicherung dieser Orte“ geben.  Ich glaube, ich will gar nicht so genau wissen, was darunter zu verstehen ist.
Als ob das noch nicht reichen würde mit autoritären Antworten, folgen weitere im Rahmen des Handlungsfeldes Europäische Union. Hier geht es vor allem um den Außengrenzenschutz. Aus der herrschenden rechten Sicht in Deutschland nachvollziehbar. Deutschland hat ja keine EU-Außengrenzen und wenn  da alles abgewickelt wird, kommt niemand mehr her, der nicht her soll. Deshalb steht zunächst auch die Stärkung von Frontex im Zentrum. Frontex soll zu einer „Europäischen Grenzpolizei“ ausgeweitet werden. Als nächstes folgt dann die „Schaffung eines effizienten, krisenfesten und solidarischen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) samt Optimierung der Dublin-Verordnung (Dublin-VO) …. Schnelle Asylverfahren nach EU-weit einheitlichen Standards sowie (…)  die Angleichung der Aufnahmebedingungen und Asylleistungen in den Mitgliedstaaten„. Wäre hier die Angleichung auf dem derzeit höchsten, also Flüchtlingsfreundlichen Standard gemeint, würde ich Beifall klatschen. Ist es aber nicht. Es soll vielmehr um die „Bekämpfung von Asylmissbrauch und Sekundärmigration (u.a. durch Leistungsabsenkung bei Aufenthalt im unzuständigen Mitgliedstaat)„, um Abschreckung gehen. Die Erstaufnahmezentren (Hotspots) in Italien und Griechenland sollen unterstützt und das Hotspot-Konzept in Italien erweitert werden.
So richtig eklig und menschenverachtend wird es dann im Handlungskomplex Inland/national. Fast noch vesteckt wird die Bedingung aufgemacht, dass ein Zurück zu einem Schengen-Raum ohne Binnengrenzkontrollen nur stattfindet, wenn es einen wirksamen Außengrenzenschutz und ein funktionierendes Dublin-System gibt.  Fast wünsche ich mir, dass all die Dreckschleudern, die Flucht und Migration weit von sich weg haben wollen stundenlang bei heißester Sonne an den Binnengrenzen im Stau stehen müssen, wegen Grenzkontrollen. Aber das wäre wohl etwas gemein.
Für verbesserte Grenzkontrollen an der Schengen-Außengrenze soll schnell das „Europäische Ein- und Ausreiseregisters(Entry-Exit System) mit dem Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen sowie deren biometrische Merkmale an der Grenze künftig elektronisch erfasst und gespeichert werden sowie des Europäischen Einreise-Registrierungs- und Autorisierungssystem (ETIAS), durch das bereits vor Abreise in dem Drittstaat eine Genehmigung als Voraussetzung für die Einreise erteilt werden muss“ eingeführt werden. Wer Drittstaatsangehöriger ist und nach Europa will, wird also vollumfänglich erfasst. Zu dem in der öffentlichen Debatte hoch und runter gehandelten Punkt der Zurückweisungen an der Grenze – zur Erinnerung, nur in diesem Punkt gab es eine Differenz zwischen den Unionsparteien und Seehofer und Merkel – heißt es:
„Im Rahmen durchgeführter Binnengrenzkontrollen erfolgen wie bisher Zurückweisungen, wenn die Einreisevoraussetzungen des SGK nicht erfüllt sind (z. B. fehlendes Grenzübertrittsdokument oder Visum). Inzwischen werden auch Personen zurückgewiesen, gegen die ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot für Deutschland besteht, ungeachtet der Frage, ob sie ein Asylgesuch stellen. Dies gilt auch für Personen, die bereits an andere Mitgliedsstaaten überstellt worden sind und versuchen nach Deutschland zurückzukehren. Künftig ist auch die Zurückweisung von Schutzsuchenden beabsichtigt, wenn diese in einem anderen EU-Mitgliedstaat bereits einen Asylantrag gestellt haben oder dort als Asylsuchende registriert sind.“
Im Kern heißt das aber, dass so gut wie niemand mehr nach Deutschland kommt. Ergänzt wird dieser Vorschlag durch „intensive Schleierfahndung“, die ein „flexibles polizeiliches Agieren an allen deutschen Landesgrenzen, einschließlich temporärer Kontrollen des grenzüberschreitenden Verkehrs durch die Bundespolizei“ beinhaltet. Hinzu kommt ein Ausbau der polizeilichen Zusammenarbeit in Form der Intensivierung der Kooperation zwischen Bundespolizei und den Polizeien der Länder sowie den Polizeien und den Grenzschutzbehörden der Nachbarländer.
Welcher Umgang mit Menschen geplant ist, wird ab Vorschlag 32 deutlich. Menschrechte sind egal, es geht um die Optimierung des Asylverfahrens – zu Lasten derjenigen, die einen Antrag stellen.

 

  • Einrichtung von Ankunfts-, Entscheidungs­ und Rückführungszentren (AnkER-Zentren) für schnelle, effiziente und sichere Asylverfahren durch Bündelung von Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen. Mit diesen Zentren erfolgt künftig  eine Verteilung der Antragstellenden auf die Städte und Gemeinden erst, wenn ihr Schutzstatus positiv festgestellt ist. Neu – soweit ich das überblicke – ist der Vorschlag, auch eine Präsenz des zuständigen Verwaltungsgerichts vor Ort zu haben, um die „verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren weiter zu beschleunigen„.  Was bitte soll in Zeiten von E-Mail und Fax noch beschleunigt werden? Was ist mit Rechtsanwälten*innen? Auch „generelle Altersfeststellung bei Zweifelsfällen“ soll dort stattfinden.
  • In diesen Zentren soll eine  Wohnsitznahmepflicht ebenso bestehen, wie eine  Aufenthaltspflicht im Bezirk der unteren Ausländerbehörde bis maximal 18 Monate bzw. für 6 Monate für Familien. In Klammern steht dann „(Voraussetzung für den Erhalt von Sozialleistungen)„. Ich lese das so, dass wer dieser Pflicht nicht nachkommt, keine Sozialleistungen erhalten soll. Das wiederum halte ich für einen klaren Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Würde des Menschen.
  • Die Prüfung des Wegfalls der Schutzberechtigung soll dadurch gewährleistet werden, dass ein Widerrufsverfahren bei Heimataufenthalten von Schutzberechtigten durchgeführt wird,  die angegeben hatten, in ihrem Heimatland bedroht zu sein. Der Asylantrag soll als zuückgenommen gelten, wenn während des Asylverfahrens ein Heimataufenthalt stattfindet.
  • Es sollen sog. beschleunigte Verfahren durchgeführt werden, mit eingeschränkten Rechten der Schutzsuchenden, wie verkürzten Rechtsmittelfristen  zum Beispiel bei fehlender Mitwirkung im Asylverfahren und bei Nichtvorlage von Identitätsdokumenten.
  • Es soll verbindliche medizinische Altersfeststellungen und verpflichtende medizinische Untersuchungen geben. Außerdem soll es vergleichbare verpflichtende Untersuchungen bei Personen geben, die nicht verpflichtet sind in Aufnahmeeinrichtugnen oder Gemeinschaftsunterkünften zu leben, zum Beispiel beim Familiennachzug.  Hier springt einem der diskriminierende Charakter der Regelung geradezu ins Gesicht.
  • Das Ausländerzentralregister (AZR) soll zum alleinigen zentralen Ausländerdateisystem ausgebaut werden. Zur Verbesserung der Identifizierungsfunktion sollen bei allen Drittstaatsangehörigen neben der  Speicherung und dem konsequenten Abgleich biometrischer Daten auch eindeutige Ordnungsmerkmale erfasst werden.
  • Das Mindestalter für die Abnahme von Fingerabdrücken soll auf die Vollendung des sechsten (!!) Lebensjahres herabgesetzt werden.
  • Aufbau eines europäischen Kerndatensystems zur europaweiten Verifizierung und Überprüfung von ldentitäten, einschließlich des Austauschs mit Drittstaaten. Unmittelbarer Datenaustausch zwischen BAMF und Leistungsebehörden.
  • Die Leistungen nach dem AsylbLG, die jetzt schon unterhalb der Leistungen nach dem SGB II (Hartz) liegen, sollen bei Nichtmitwirkung  bei der Identitäsklärung oder Klärung der Staatsangehörigkeit, bei Nichtmitwirkung bei Terminen zur förmlichen Antragstellung beim BAMF, der Passersatzbeschaffung oder dem Vollzug der Ausreise trotz bestehender Ausreisepflicht, gekürzt werden können. Wenn Du nicht mitwirkst, bekommst Du keine Leistungen. Diese Form von Erpressung ist zwischen sich christlich nenenden Parteien nicht umstritten. Widerlich. Die Leistungskürzung soll es auch geben, wenn es zu Verstößen bei der Wohnsitznahme oder  zu einem „Untertauchen“ kommt.
  • Dem rechten Diskurs zum Asylleisstungsmissbrauch wird entsprochen, in dem das Sachleistungsprinzip nicht nur in den sog. Zentren zur Anwendung kommen soll, sondern auch bei Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und bei Ausreispflichtigen.  Die Bezugsdauer der niedrigen Leistungen nach dem AsylbLG soll auf 36 Monate statt aktuell 15 Monate verlängert werden (ich kann mich täuschen, aber m.E. ist das erst in den letzten 8 Jahren verändert worden auf die 15 Monate und die SPD hatte sich dafür gefeiert).
  • Wenn ich dann lese „Optimierung asylrechtlicher Verfahren“ durch einen Gesetzentwurf zur Entlastung der Verwaltungsgerichte und Beschleunigung der Verahren, kann ich mir nur vorstellen, dass dies zu Lasten der Antragstellenden und ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten geschieht und damit zu Lasten des Rechtsstaates. Tatsächlich soll es ein Vorabentscheidungsverfahren beim BVerwG zur Klärung von Grundsatzfragen geben. Ohne Rücksicht auf die jüngste Rechtsprechung des EuGH wird eine Prüfung der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht trotz Rechtsmittelverfahren vorgeschlagen. Und es soll geprüft werden, ob die Schutzsuchenden sich an den Gerichtskosten beteiligen. Vermutlich mit Sachleistungen, fällt mir da nur zynisch ein. Hier geht es ganz klar um die Versperrung des Rechtsweges aus niederen Motiven.
  • Es sollen weitere sichere Herkunftsstaaten festgelegt werden: Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien und weitere Staaten, deren Anerkennungsquote unter 5% liegt.

Es gibt auch noch ein paar Vorschläge zur Integration, die auch viel von Druck und Zwang haben und Bekenntnis. Aus meiner Sicht reicht aber schon das hier Aufgeschriebene um sich mit Gruseln abzuwenden. Oder besser nicht. Besser wäre lautstark und vielfach zu signalisieren: Nicht in meinem Namen.  Einen kleinen Anfang könnte mann/frau machen, wenn sie hier unterschreibt: Solidarität statt Heimat – das Problem heißt Rassismus.

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