Das Internet ist eine tolle Sache. Denn es ermöglicht sowas wie Frag den Staat. Hier ist der sog. Masterplan von Horst Seehofer nachzulesen. Ein Dokument des Grauens.
Das Dokument, bevor es in seine Einzelheiten geht, zeigt auf, dass weder die Bundeskanzlerin noch die CDU Verteidiger*innen der Menschenrechte sind. Denn der Streit zwischen Seehofer und der Kanzlerin drehte sich allein um die Zurückweisung an der Grenze. Die anderen Details im Masterplan sind zwischen CDU und CSU, zwischen Seehofer und Merkel unumstritten. Der Ruck nach Rechts, der Ruck dahin, Menschenrechte für obsolet zu erklären, ist vollzogen. Mir wird Angst, wenn ich daran denke, was noch alles kommt, wenn sich diesem Rechtsruck nicht endlich entgegengestellt wird. Und zwar konsequent. Und das heißt: In der Position für Menschenrechte, für eine offene Gesellschaft und für offene Grenzen einfach mal stehen bleiben.
Schon die Präambel zeigt den rechten Zeitgeist. Dem Masterplan liege die Überzeugung zu Grunde, „dass unser Land seine Verantwortung nach Außen nur wahrnehmen kann, wenn zugleich der Zusammenhalt im Inneren erhalten bleibt„. Da wird indirekt ein Zusammenhang zwischen Migration und Zusammenhalt im Inneren hergestellt. Die einzigen aber, die ernsthaft den Zusammenhalt in der Gesellschaft in Frage stellen und gefährden, das sind diejenigen, die ständig Migranten*innen zu Sündenböcken für eigenes Versagen machen. Es sind diejenigen, die behaupten, der Zusammenhalt der Gesellschaft sei gefährdet, weil Menschen aus anderen Ländern hierherkommen. Der Zusammenhalt wird gefährdet durch Ablehnung des Rechtsstaates, das Infragestellen von Menschenrechten und Demokratie, der Missachtung von Minderheitenrechten, der Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich. Und nichts davon hat etwas mit Migration zu tun. Ziemlich am Ende der Präambel heißt es dann zynisch:
Weiter in der Präambel. „Die konsequente Durchsetzung des Rechts sichert das Vertrauen in den Rechtsstaat„. Nein, Seehofer meint nicht die mehreren zehntausenden unrechtmäßigen negativen Bescheide des BAMF. Wie stark die Verschiebung nach rechts stattgefunden hat, zeigt sich an einem Zitat, welches seit Jahren die Agenda der Rechten und Rechtspopulisten bestimmt hat.
- Einrichtung von Ankunfts-, Entscheidungs und Rückführungszentren (AnkER-Zentren) für schnelle, effiziente und sichere Asylverfahren durch Bündelung von Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen. Mit diesen Zentren erfolgt künftig eine Verteilung der Antragstellenden auf die Städte und Gemeinden erst, wenn ihr Schutzstatus positiv festgestellt ist. Neu – soweit ich das überblicke – ist der Vorschlag, auch eine Präsenz des zuständigen Verwaltungsgerichts vor Ort zu haben, um die „verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren weiter zu beschleunigen„. Was bitte soll in Zeiten von E-Mail und Fax noch beschleunigt werden? Was ist mit Rechtsanwälten*innen? Auch „generelle Altersfeststellung bei Zweifelsfällen“ soll dort stattfinden.
- In diesen Zentren soll eine Wohnsitznahmepflicht ebenso bestehen, wie eine Aufenthaltspflicht im Bezirk der unteren Ausländerbehörde bis maximal 18 Monate bzw. für 6 Monate für Familien. In Klammern steht dann „(Voraussetzung für den Erhalt von Sozialleistungen)„. Ich lese das so, dass wer dieser Pflicht nicht nachkommt, keine Sozialleistungen erhalten soll. Das wiederum halte ich für einen klaren Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Würde des Menschen.
- Die Prüfung des Wegfalls der Schutzberechtigung soll dadurch gewährleistet werden, dass ein Widerrufsverfahren bei Heimataufenthalten von Schutzberechtigten durchgeführt wird, die angegeben hatten, in ihrem Heimatland bedroht zu sein. Der Asylantrag soll als zuückgenommen gelten, wenn während des Asylverfahrens ein Heimataufenthalt stattfindet.
- Es sollen sog. beschleunigte Verfahren durchgeführt werden, mit eingeschränkten Rechten der Schutzsuchenden, wie verkürzten Rechtsmittelfristen zum Beispiel bei fehlender Mitwirkung im Asylverfahren und bei Nichtvorlage von Identitätsdokumenten.
- Es soll verbindliche medizinische Altersfeststellungen und verpflichtende medizinische Untersuchungen geben. Außerdem soll es vergleichbare verpflichtende Untersuchungen bei Personen geben, die nicht verpflichtet sind in Aufnahmeeinrichtugnen oder Gemeinschaftsunterkünften zu leben, zum Beispiel beim Familiennachzug. Hier springt einem der diskriminierende Charakter der Regelung geradezu ins Gesicht.
- Das Ausländerzentralregister (AZR) soll zum alleinigen zentralen Ausländerdateisystem ausgebaut werden. Zur Verbesserung der Identifizierungsfunktion sollen bei allen Drittstaatsangehörigen neben der Speicherung und dem konsequenten Abgleich biometrischer Daten auch eindeutige Ordnungsmerkmale erfasst werden.
- Das Mindestalter für die Abnahme von Fingerabdrücken soll auf die Vollendung des sechsten (!!) Lebensjahres herabgesetzt werden.
- Aufbau eines europäischen Kerndatensystems zur europaweiten Verifizierung und Überprüfung von ldentitäten, einschließlich des Austauschs mit Drittstaaten. Unmittelbarer Datenaustausch zwischen BAMF und Leistungsebehörden.
- Die Leistungen nach dem AsylbLG, die jetzt schon unterhalb der Leistungen nach dem SGB II (Hartz) liegen, sollen bei Nichtmitwirkung bei der Identitäsklärung oder Klärung der Staatsangehörigkeit, bei Nichtmitwirkung bei Terminen zur förmlichen Antragstellung beim BAMF, der Passersatzbeschaffung oder dem Vollzug der Ausreise trotz bestehender Ausreisepflicht, gekürzt werden können. Wenn Du nicht mitwirkst, bekommst Du keine Leistungen. Diese Form von Erpressung ist zwischen sich christlich nenenden Parteien nicht umstritten. Widerlich. Die Leistungskürzung soll es auch geben, wenn es zu Verstößen bei der Wohnsitznahme oder zu einem „Untertauchen“ kommt.
- Dem rechten Diskurs zum Asylleisstungsmissbrauch wird entsprochen, in dem das Sachleistungsprinzip nicht nur in den sog. Zentren zur Anwendung kommen soll, sondern auch bei Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und bei Ausreispflichtigen. Die Bezugsdauer der niedrigen Leistungen nach dem AsylbLG soll auf 36 Monate statt aktuell 15 Monate verlängert werden (ich kann mich täuschen, aber m.E. ist das erst in den letzten 8 Jahren verändert worden auf die 15 Monate und die SPD hatte sich dafür gefeiert).
- Wenn ich dann lese „Optimierung asylrechtlicher Verfahren“ durch einen Gesetzentwurf zur Entlastung der Verwaltungsgerichte und Beschleunigung der Verahren, kann ich mir nur vorstellen, dass dies zu Lasten der Antragstellenden und ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten geschieht und damit zu Lasten des Rechtsstaates. Tatsächlich soll es ein Vorabentscheidungsverfahren beim BVerwG zur Klärung von Grundsatzfragen geben. Ohne Rücksicht auf die jüngste Rechtsprechung des EuGH wird eine Prüfung der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht trotz Rechtsmittelverfahren vorgeschlagen. Und es soll geprüft werden, ob die Schutzsuchenden sich an den Gerichtskosten beteiligen. Vermutlich mit Sachleistungen, fällt mir da nur zynisch ein. Hier geht es ganz klar um die Versperrung des Rechtsweges aus niederen Motiven.
- Es sollen weitere sichere Herkunftsstaaten festgelegt werden: Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien und weitere Staaten, deren Anerkennungsquote unter 5% liegt.
Es gibt auch noch ein paar Vorschläge zur Integration, die auch viel von Druck und Zwang haben und Bekenntnis. Aus meiner Sicht reicht aber schon das hier Aufgeschriebene um sich mit Gruseln abzuwenden. Oder besser nicht. Besser wäre lautstark und vielfach zu signalisieren: Nicht in meinem Namen. Einen kleinen Anfang könnte mann/frau machen, wenn sie hier unterschreibt: Solidarität statt Heimat – das Problem heißt Rassismus.
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