Der BImA eine andere Verkaufspolitik ermöglichen

von Steffen Bockhahn und Halina Wawzyniak 

Im Neuen Deutschland vom 20. Juni 2014 wird darauf hingewiesen, dass der Bund zu den großen Wohnungseigentümern in Berlin gehört und mit seiner Verkaufspolitik mitverantwortlich für steigende Mieten ist.

Das ist richtig. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) besitzt aber nicht nur Wohnungen, sondern auch Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 500.000 Hektar . In Berlin soll derzeit u.a. das sog. Dragonareal (Gelände am Finanzamt Kreuzberg) zum zweiten Mal verkauft werden.  Die BImA wurde durch das BImA-Errichtungsgesetz vom 9. Dezember 2004 als bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn gegründet.

Die BImA verkauft also Wohnungen und Grundstücke, die im Bundeseigentum stehen. Nun könnte mensch ja auf die Idee kommen, dass zum einen Bundeseigentum nur an Genossenschaften oder andere gemeinwirtschaftliche organisierte Unternehmen verkauft wird bzw. bei den Wohnungen an Wohnungsgenossenschaften bzw. kommunale Wohungsbauunternehmen. Doch dem ist nicht so, die Bima verkauft zum sog. Höchstpreis.

Das führt natürlich dazu, dass im Regelfall gemeinwirtschaftlich organisierte Unternehmen nicht den Zuschlag erhalten. Das passiert natürlich nicht aus Langeweile oder einfach aus irgendeiner Laune heraus. Der Verkauf zum Höchstpreisverfahren ist politisches Kalkül. Er ist sowohl gesetzliche vorgesehen und auch im Koalitionsvertrag von CDU und SPD steht das indirekt festgeschrieben.  Dort wird auf Seite 114 darauf verwiesen, dass bei nicht mehr benötigten Konversionsliegenschaften eine verbilligte Abgabe an Kommunen möglich sein soll. Diese explizite Erwähnung bedeutet am Ende nichts anderes, als das dies eben nur für diese Grundstücke gelten soll.

Nach dem BImA-Gesetz muss diese „nicht betriebsnotwendiges Vermögen wirtschaftlich veräußern“ (§ 1 Abs. 1 BImA-G). Was unter einer „wirtschaftlichen Veräußerung“ zu verstehen ist, regelt wiederum die Bundeshaushaltsordnung (BHO).  Der § 63 Abs. 3 S. 1 BHO regelt nun, dass Vermögensgegenstände zu ihrem vollen Wert veräußert werden müssen.  Der § 63 Abs. 3 S. 2 BHO legt fest, das Ausnahmen im Haushaltsplan zugelassen werden können.  Rein praktisch würde das auf Grund des § 64 BHO der sich mit Grundstücken beschäftigt dazu führen, dass der Haushaltsplan auf Veräußerungsvorhaben in Bezug auf Grundstücke durchforstet und dann im Einzelfall über Ausnahmen zur Veräußerung zum vollen Wert debattiert wird. Soweit es keine Grundstücke betrifft müsste ebenfalls im Haushaltsplan eine Ausnahme durchgesetzt werden.

Wir finden das falsch. Denn für uns ist der Art. 14 Grundgesetz besagt in seinem Absatz 2  eben auch, das Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. Wenn wir das Grundgesetz ernst nehmen liegt es auf der Hand das im Hinblick auf Grundstücke und Wohnungen nicht so verfahren werden kann, wie es derzeit der Fall ist. Es müsste also ein wenig Grips in einen Vorschlag gesteckt werden, der zum einen die Interessen an wirtschaftlicher Verwertung von Bundeseigentum berücksichtigt und zum anderen im Hinblick auf die Daseinsvorsorge Wohnen das Allgemeinwohl berücksichtigt. Wie das ganz konkret aussehen könnte, wissen wir im Moment auch nicht. Aber vielleicht gibt es ja die eine oder andere kluge Idee, wie konkret formuliert werden könnte, dass Wohnungen der BImA und Grundstücke auf denen Wohnungen entstehen sollen und die der BImA gehören eben nicht unter die Regelung der BHO fallen, nach der eine Veräußerung  zum vollen Wert stattfinden muss. Im Prinzip eine Umkehrung des Ausnahme-Regel-Verhältnisses.

Uns erscheint eine Debatte darüber ausgesprochen sinnvoll. Denn Wohnen ist ein Menschenrecht und gehört zur Daseinsvorsorge. Der Artikel 14 GG lässt hier u.E. einen Spielraum zu, hier zu vernünftigen Regelungen in der BHO zu kommen. By the Way: Ein Wettstreit um die beste Idee zur Lösung dieses Problems innerhalb unserer eigenen Partei könnte einen Beitrag zur Politikfähigkeit leisten. 

22 Replies to “Der BImA eine andere Verkaufspolitik ermöglichen”

  1. irre ich mich, oder wurde nicht schon unter rot-rot mit der Privatisierung öffentlicher Wohnungen begonnen?

  2. Stichwort GSW. Wer soll Berliner Linken denn noch glauben? Ok, Wähler sind vergesslich, aber hier so zu tun als ob man plötzlich der Gralshüter sozialer Wohnungspolitik ist, ist bestenfalls einfältig!

  3. guten tag, @kl. hat ja diesmal ganz schön lange gedauert, bis dir was eingefallen ist zum kritisieren.
    der bundestag ist mein erstes parlament, ich war vorher lediglich um die jahrtausendwende mal in einer bvv. von daher habe ich noch nie einer privatisierung zugestimmt 🙂
    und unabhängig davon, dass die berliner linke den gsw verkauf heute als fehler ansieht, sei daran erinnert, dass das urteil des bverfg damals zur beantragten hilfe berlins (berlin hatte haushaltsnotlage und bat um bundeshilfe) deutlich machte, berlin müsse mehr privatisieren. macht es nicht besser, sei aber dennoch erwähnt. und auch da gilt die lho, die das gleiche verlangt wie die bho.
    und damit zurück zum eigentlichen blogbeitrag. hast du eine idee, wie das problem gelöst werden kann? denn darum geht es steffen und mir ja gerade. wie konkret könnte die bho geändert werden, damit artikel 14 gg wirklich wirkung entfalten kann?

  4. Und noch etwas. Er ist überhaupt „wir“?

    Die Linke hat in Regierungs(mit)verantwortung in Berlin mehr als 250.000 Wohnungen in Landesbesitz zu ca. einen ´Drittel ihres Wertes an private „Investoren“ verscherbelt. Wo war da Dein obiger Hinweis aufs Grundgesetz?

    Ist ja alles richtig und nachvollziehbar was du da so schreibst, aber hat es in der Berliner Linken Personalverantwortung und Wechsel gegeben? Nö

    Warum also spielt „Ihr“ (kommt vom „wir“) jetzt auf?

  5. wo liest du wir? und wie sieht dein vorschlag zur änderung der bho aus?

  6. Vorletzter Absatz mehrfach „wir“ und letzter Absatz „Uns“.

    Weist du nicht was du schreibst?

    Und wie wäre es mal mit einer Antwort auf die aufgeworfene Frage nach der Glaubwürdigkeit einer Linken in Regierungsverantwortung. Es ist ja nicht nur die GSW.

  7. ah im blogbeitrag. da ist die partei insgesamt gemeint.
    glaubwürdigkeit der partei (ich habe dazu an verschiedenen stellen was geschrieben) ist sicherlich ein interessantes thema, zu dem ich mal zwei ganz alte links rausgesuchtt habe http://www.die-linke-berlin.de/politik/positionen/partei/strategiedebatte/von_der_euphorie_ueber_das_vorurteil_in_die_niederlage/?contUid=8580 und https://blog.wawzyniak.de/die-entscheidung-ist-gefallen/

    und nun, um auf den eigentlichen blogbeitrag zurückzukommen, was ist dein vorschlag zur lösung des problems?

  8. Ich meine, dass Ihr, also du und Herr Bockhahn, die falschen sind für solche Fragen. Ihr beide habt den jeweils für die Privatisierungspolitik Mitverantwortlichen die Stange gehalten. Du Herrn Wolf und Herr Bockhahn dem Herrn Holter. Ihr seit diskreditiert.

    Bezüglich deinem Link: „Unsere Politik ist nicht honoriert worden.“ Doch ist sie. Die Linke wurde folgerichtig abgewählt! Und das ist in beiden Fällen gut so.

  9. na du weißt ja über dinge bescheid, über die selbst ich bislang nichts wusste. gut so. weitermachen … und wie sieht nun dein lösungsvorschlag im hinblick auf die bho und artikel 14 gg aus?

  10. Also weiterhin nicht Fisch nicht Fleisch. Halina, wo war denn deine Suche nach „Grips“ als der Senator für Finanzen in der rot-roten Berliner Regierungskoalition das Grundstück des Golfclub Wannsee langfristig und unauflösbar an diesen für einen viel zu geringen Mietpreis abgab?

    Begreifst du nicht das es hier um grundsätzliches geht? Die Bilanz von rot-rot in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern? Es ist unglaubwürdig wenn ausgerechnet ein Herr Bockhahn mit deiner Mithilfe, nun in Opposition und ohne die geringste Aussicht auf Mitsprache in diesem Fall, auf demokratische Mitsprache macht! Es nervt nur noch.

  11. @kl: letzter versuch. was ist dein vorschlag zur vereinbarung von bho und artikel 14 gg?

    letzter versuch deshalb, weil wiederholt gesagt von mir, das ist hier keine wandzeitung oder therapiesitzung, sondern ein blog in dem über geschriebene beiträge debattiert werden kann.

  12. Mein Vorschlag? Ein Wechsel der Gesellschaftsform. Da hätte man als Mitglied einer „Links“partei aber auch selbst drauf kommen können!

  13. bis dahin? Linke gehören nicht ins Parlament, sie gehören auf die Straße!

  14. da sind wir unterschiedlicher meinung. auch im parlament muss dieser konflikt thematisiert werden. und am ende muss ein gesetz stehen. wie lautet also dein vorschlag?
    ps: auf der straße sein schließt sich nicht aus mit im parlament sachen thematisieren.

  15. Die europäischen Fraktionskollegen von Sinn Fein wissen, wie man mehrgleisig kämpft.

  16. und was ist dein vorschlag zur lösung des problems? der blog soll ja ein beitrag sein, zu lösungen zu kommen und nicht das debattieren, was mensch schon immer sagen wollte.

  17. ein weiterer kommentar von @kl wurde nicht freigeschaltet, da trotz mehrmaligem hinweis die kommentierende sich nicht auf den ausgangsbeitrag bezogen hat.

  18. ein weiterer kommentar von @eva wurde nicht freigschaltet, da er sich nicht mit dem ausgangsbeitrag beschäftigte sondern mit der frage, ob ich ein u-boot bei der linken sei.

  19. By the way, sind die zwei verlinkten Beiträge von Dir zwei sehr gute Beiträge. Offenbar hast Du die Probleme und Folgen der Berliner Regierungsbeteiligung schon eher gesehen als andere. Wenn gleich Ihr Euch – Du zitierst ja auch das 3 €-Kulturticket uvm. – sehr bemüht habt, dass die Kürzungsmaßnahmen nicht die sozial Schwächsten trifft.

  20. Pingback: Blog von Halina Wawzyniak, MdB, DIE LINKE

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