Doppelmoral

Da ist aber was los. Keine Angst von Danger Dan hat eine Debatte entfacht, wie es so mit Gewaltaufrufen und Musik ist. Was darf gespielt werden und was nicht. Es ist aber rechtlich weder ein Verstoß gegen die Kunstfreiheit noch gegen die Rundfunkfreiheit erkennbar. Es ist eine Frage der Doppelmoral. Vielleicht hätte Danger Dan einfach Gewalt an Frauen beschreiben und Witze über Femizide machen sollen, dann hätte er keine Probleme bekommen. So ist leider der Zustand.

Die letzte Zeile in „Keine Angst“ fällt natürlich unter Kunstfreiheit, ich finde sie dennoch falsch. Denn nach allem, was ich weiß, ging es nicht um Selbstverteidigung. Sich aus rechtsstaatlichen Gründen für faire Verfahren und angemessene Haftbedingungen einzusetzen ist was anderes als liebe Grüße zu senden.

Die ganze aufgeheizte Debatte scheint aber komplett zu übersehen, welche Erfahrungen es mit Überfällen und aggressivem Verhalten von Neonazis gab und gibt. Die Idee, dass es um Selbstverteidigung gehen könnte, scheint in der Vorstellungswelt der sich über „Keine Angst“ aufregenden Menschen ausgeschlossen zu sein. Das hat sicherlich auch etwas mit Sozialisation zu tun. Anfang der 90er Jahre in einer Kleinstadt im Osten Deutschlands. Ohne schnelle Beine, also wegrennen, oder Selbstverteidigung war gegen Nazis nichts zu machen. Sie waren die Nachbarn, die Mitschüler, der Arbeitskollege. Es gab die Stiefelnazis und die Geschäftsleute-Nazis. Wenn Du anders ausgesehen hast (da reichten manchmal schon die falschen Klamotten), wenn Du Dich selbst als Links verstanden und dazu gestanden hast, wenn Du nicht Hetero warst, wenn Du erkennbaren Migrationshintergrund hattest, dann blieb Dir häufig nur die Wahl zwischen diesen beiden Mitteln. Vor einem solchen Zustand zu warnen ist legitim, Selbstverteidigung zu lernen übringens auch.

Mit „Keine Angst“ befinden wir uns im Bereich der Kunstfreiheit. Es handelt sich um ein Lied. Jetzt kann sich jede einzelne Zeile angesehen und abgewogen werden, aber im Bereich der Kunstfreiheit ist das überhaupt nicht nötig. Die Kunstfreiheit in Art. 5 Abs. 3 GG verankert, ist nämlich gar nicht betroffen. Es gibt kein Verbot von „Keine Angst“, Danger Dan und jede*r andere Künstler*in darf das Lied vortragen, auf jeder Party darf es gespielt werden. Wir könnten uns maximal im Bereich der Rundfunkfreiheit befinden oder wie es in Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG heißt im Bereich der „Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film“. Immerhin hat das ZDF ja untersagt, dass das Lied in einer seiner Sendungen aufgeführt werden kann. Die offizielle Begründung lautet: „Text und Aussagen des Liedes erforderten eine gründliche journalistische Einordnung, … .“ Weiter heißt es: „… wir zu dem Schluss gekommen, dass der Text des Liedes als Anleitung zum politischen Extremismus verstanden werden kann, der Selbstjustiz propagiert und rechtswidrige Taten und Gewalt nicht ausschließt.“ Das kann mensch jetzt richtig oder falsch finden, ich komme darauf auch noch mal zurück, aber es ist kein Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit. Denn die Rundfunkfreiheit in Form der Programmgestaltungsfreiheit umfasst „den Schutz von Auswahl, Inhalt und Ausgestaltung der Programme vor fremden Einflüssen“ (Rn. 22). Von fremden Einflüssen ist mir bislang nichts bekannt. Der Sachverhalt würde sich komplett anders darstellen, wenn es einen Anruf vom Bundeskanzler, vom Bayrischen Ministerpräsidenten oder sonst einem Politiker beim ZDF gegeben hätte, der die Aufführung untersagt wissen wollte. Es fällt unter die Rundfunkfreiheit die Präsentation eines Liedes zuzulassen oder eben nicht.

Ist die Aufregung deshalb falsch? Nein. Die Aufregung ist berechtigt. Denn offensichtlich gibt es bei den Entscheidungen, was so öffentlich kund getan werden kann im Rundfunk eine große Packung Doppelmoral. Gehen wir mal in den Text von „Keine Angst“. Wie gesagt, alles von der Kunstfreiheit gedeckt. Im Text geht es um den Kauf von Dosen „um zu sprüh’n“ und um den Kauf von Aufklebern sowie Markern. Es ist aus meiner Sicht traurig, erwähnen zu müssen, dass was früher „Anna und Arthur halten das Maul“ hieß, ins Social Media Zeitalter übersetzt heißt: „Es geht um linke Straßenpolitik und nicht um Fame“, dass das eine Kritik an linker Straßenpolitik ist, begreift wohl kaum jemand. Es wird davon gesungen, Treffen und Demonstrationen zu fotografieren oder herauszufinden, wo Nazis arbeiten. Es geht um die Organisierung der eigenen Sicherheit und dann gibt es noch die Zeile: „Keine Angst, nehmt es selber in die Hand. Die seh’n gefährlich aus, aber wir legen sie lang“.

*TRIGGERWARNUNG*

Und hier fängt die Doppelmoral an. Denn „Text und Aussagen des Liedes erforderten eine gründliche journalistische Einordnung“ und „… dass der Text des Liedes als Anleitung zum politischen Extremismus verstanden werden kann, der Selbstjustiz propagiert und rechtswidrige Taten und Gewalt nicht ausschließt.“ scheint nur in diesem Fall zu gelten. Hätte Danger Dan doch lieber sowas wie „Jeanny“ von Falco gesungen. Das bedarf keiner gründlichen journalistischen Einordnung, es ist keine Propagierung von rechtswidrigen Taten und Gewalt. Auch Frank Zappa mit „Bobby Brown“ bedarf dieser „Fürsorge“ nicht. Auch dort werden rechtswidrige Taten und Gewalt nicht propagiert, selbst wenn es heißt: „I got a cheerleader here wants to help with my paper. Let her do all the work and maybe later I’ll rape her.“ Die Beatles sangen in „Run for your Life“ die Zeilen: „Well, I’d rather see you dead, little girl Than to be with another man“. Was hätte wohl das ZDF zu „Wake up Call“ von Maroon 5 gesagt, wo es heißt: „Caught you in the morning with another one in my bed Don’t you care about me anymore? Don’t you care about me? I don’t think so
Six foot tall Came without a warning, so I had to shoot him dead“. Und wir könnte auch über „Where the Wild Roses Crow“ von Nick Cave reden. Alles keiner journalistischen Einordnung würdig, alles keine Propagierung von rechtswidrigen Taten oder Gewalt. Naja, oder halt nur Gewalt an Frauen und -bei Maroon 5- um von „Frauen gesetzte Gründe“ für Gewalt. Das ist dann offensichtlich okay. Aber es geht nicht nur um Frauen. Ich wusste es bis heute nicht, aber The Cure zum Beispiel haben eine Song mit dem Namen „Killing an Arab“. Journalistische Einordnung? Kritik an Gewaltverherrlichung? Nichts. Ich selbst habe durchaus häufiger „Hier kommt Alex“ gegrölt, ohne auch nur ansatzweise jemals den Wunsch gehabt zu haben, jemandem körperlich weh zu tun, aber auch hier keine journalistische Einordnung oder der Vorwurf der Gewaltverherrlichung. Die Relativierung von Femiziden einschließlich Schuldumkehr -selbstverständlich von der Kunstfreiheit gedeckt- ist schon wieder fast vergessen.

Wehe aber jemand thematisiert Selbstverteidigung gegen Neonazis. Das geht dann zu weit. Mir scheint der Zeitgeist zeigt sein Gesicht. Die Doppelmoral wird offensichtlich. Deshalb ist die Aufregung nötig.

[UPDATE: Ich habe hier noch mal ausgeführt, warum ich glaube das die Debatte von unterschiedlichen Ausgangspunkten geführt wird und was das bedeutet]

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