Fachgespräch Digitale Arbeit

Am Mittwoch (30. September 2015) fand im Ausschuss Digitale Agenda ein sog. Fachgespräch zum Thema Digitale Arbeit statt. Ich finde ein solches Fachgespräch ausgesprochen sinnvoll. Ein Fachgespräch im Ausschuss Digitale Agenda ist aber nicht ausreichend. Es müsste eigentlich in weit mehr Ausschüssen Fachgespräche zu diesem Thema geben.

Im Vorfeld hatte der Ausschuss einen Fragenkatalog erarbeitet. In diesem Fragekatalog befanden sich unter anderem die Fragen:  „In welchen Bereichen werden wie viele neue Arbeitsfelder, Arbeitsformen, Jobs und Branchen geschaffen? Inwieweit werden Branchen, die starken Veränderungen durch Digitalisierung ausgesetzt sind oder gänzlich verschwinden, durch neue Branchen ersetzt und wie verhalten sich Arbeitsplatzzahlen in dieser Hinsicht? Osborne und Frey kommen nach ihren Studien auf eine potentielle Wegfallquote von weltweit 18 Millionen Arbeitsplätzen.“ Es wurde aber auch ganz konkret gefragt: „Wie bewerten Sie die Vorschläge zu einem Recht auf Nichterreichbarkeit oder Nichtreaktion? Wie konkret könnte ein solches Recht ausgestaltet sein?“ Auch das Thema soziale Absicherung wurde angesprochen: „Welche arbeitsrechtlichen Regelungen müssen verändert werden? Wie erfolgt die soziale Sicherung der Arbeitnehmer, wenn sie ständig von Job zu Job und verschiedenen Formen der Beschäftigung wechseln und wie kann die Transparenz bei der Gehaltsabrechnung gewährleistet werden? Wie können die prekarisierungsgefährdeten (Solo-)Selbständigen besser sozial abgesichert werden?“

Mich interessierten in der Anhörung vor allem die Einschätzungen zu Click-, Crowd- und Cloudworking. Die vom Aussschuss aufgeworfene Frage 9 beschäftigt sich genau mit diesem Thema: „Wie bewerten Sie die Auswirkungen von Crowdsourcing und/oder der Plattformökonomie in Hinsicht auf bestehende Standards von Arbeit und deren Bezahlung? Bedarf es eines Mindesthonorars für Crowdworker, vergleichbar dem Mindestlohn für Arbeitnehmer? Ist eine Fair-Work-Kommission sinnvoll, mit der Arbeitszeit- und Honorarbedingungen überprüft werden können? Welche anderen Möglichkeiten sehen Sie, um faire Arbeitsbedingungen und -entgelte zu schaffen? Wie können neue Formen der (arbeitsrechtlichen) Selbstorganisation aussehen und wie anschlussfähig sind diese zu Gewerkschaften bzw. diese zu neuen Arbeitsformen.“ 

Zum Fachgespräch lagen schriftliche Stellungnahmen vor. Die Anhörung selbst hier darzustellen würde zu lang werden. Deshalb will ich hier nur die aus meiner Sicht wichtigsten Sachen aus den schriftlichen Stellungnahmen wiedergeben.

Prof. Sabine Pfeiffer verweist in ihrer Stellungnahme zum Beispiel darauf, dass die „Möglichkeit, örtlich und zeitlich flexibel zu arbeiten (…) nicht automatisch und immer zu einer besseren Vereinbarkeit (führt), sondern (…) ebenso mit Entgrenzung und Überlastung einher gehen (kann)„. Auch Fahrtwege würden sich nicht automatisch verringern. Dennoch würde sich Branchenübergreifend zeigen, „dass immer mehr Unternehmen cloudbasierte Services für wenig qualifizierte und/oder stark arbeitsteilige Aufgaben nutzen werden„. Interessanterweise liegt der Anteil der hauptsächlich zu Hause arbeitenden Männer bei  9 % und der Anteil der Frauen bei 6,3%. Warum und weshalb dies so ist wäre interessant zu erfahren. Frau Pfeiffer kommt zu dem Ergebnis: „Ein prinzipielles Recht auf Nicht-Erreichbarkeit ist eine notwendige aber nicht hinreichende, gesetzlich zu schaffende Grundlage. Ein solches Recht kann einzelnen Beschäftigten erleichtern, sich gegen ausufernde Ex- und Intensivierungsphänomene am Arbeitsplatz zu wehren und damit auch in den Branchen und Bereichen etwas bewirken, in denen Tarifbindung und eine funktioniere Sozialpartnerschaft eher die Ausnahme darstellen„. Und im Hinblick auf die betriebliche Mitbestimmung heißt es: „Hier müssen zunehmend Formen gefunden werden, die nicht nur reaktiv auf bereits eingekaufte technische Lösungen reagiert, sondern die betrieblicher Interessenvertretung mehr als bisher ermöglicht, Beschäftigte schon in die Gestaltung neuer Arbeitsformen einzubeziehen. Nur so kann gewährleistet werden, dass dabei von Anfang an Kriterien guter Arbeit eine relevante Rolle spielen.“ Mit Blick auf Mindeststandards bei Crowd Working heißt es: „Es ist dringend notwendig hier klare Regelungen zu finden, die sowohl die soziale Absicherung als auch eine verlässliche Interessenvertretung der selbständig Erwerbstätigen ermöglicht. (…) Benötigt werden hier zukünftig neue gesetzliche Regelungen zu individuellen Absicherung und Einklagbarkeit wie auch Verfahren zur kollektiven Interessendurchsetzung.„. Es wird vorgeschlagen, den Betriebsbegriff den „neuen Gegebenheiten virtuelle Unternehmen“ anzupassen. Gleichzeitig werden gesetzlich verankerte Mindeststandards und Schutzrechte gefordert, die auch da zur Anwendung kommen, wo sozialpartnerschaftliches Handeln und tarifliche Bindungen nicht mehr greifen. Frau Pfeiffer verweist meines Erachtens zu Recht darauf, dass die sozialen Sicherungssysteme sich bislang weitgehend am Modell des Normalarbeitsverhältnisses orientiert haben und deshalb andere Lösungen gefunden werden müssen. Ich finde ja, es muss über Steuerfinanzierung und/oder die Wertschöpfungsabgabe ebenos nachgedacht werden wie über ein bedingungsloses Grundeinkommen.

Dr. Florian Alexander Schmidt widmete sich vor allem dem Thema Cloud-, Crowd- und Clickworking. Sein Vorschlag für eine Definition des kleinsten gemeinsamen Nenners von Cloud-, Crowd- und Clickworking lautet: „Auslagerung von Arbeit an Individuen über das Internet mittels kommerziellen Intermediärplattformen„. Herr Schmidt verweist darauf, „dass Microtasking (in den USA zumindest) gerade für Menschen ein große Rolle spielt, die aufgrund von geistiger oder körperlicher Erkrankung keinen konventionellen Job ausüben können, die wegen Vorstrafen keinen anderen Job finden oder in so abgelegenen Gegenden leben, dass sich keine andere Arbeit anbietet oder die nebenher für Familienangehörige sorgen„. Ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit hält Herr Schmidt -obwohl wünschenswert- für nicht praktikabel. Statt einer rechtlichen Lösung sei eine kulturelle Lösung nötig. „Es sollte verpönt sein, nach Feierabend oder am Wochenende Arbeitnehmer oder Kollegen ohne Not mit Arbeit zu behelligen„. Crowdwork und Plattformkapitalismus tragen, so Schmidt, zur Senkung der Standards von Arbeit und deren Bezahlung bei. Im Gegenzug bieten sie aber große Chancen für „Außenseiter“ und „für Menschen in der Peripherie, in Schwellenländern, ohne formelle Ausbildung, ohne die Möglichkeit, für einen Job zu reisen, für Menschen mit Behinderungen, Quereinsteiger, ganz junge und ganz alte Menschen, Angehörige von diskriminierten Minderheiten„. Es bleibe aber festzustellen: Es „herrscht die totale globale Konkurrenz auf Ebene der Individuen„. Herr Schmidt findet: „Transparenz bei den Nutzungsbedingungen ist deshalb eine wichtige Forderung zur Verbesserung der Situation. Aufklärung kommt daher eine besondere Rolle zu und eine Kommission für faire Crowdarbeit könnte hier sicherlich helfen die Spreu vom Weizen, bzw. ausbeuterische von arbeitnehmerfreundlichen Plattformen, zu trennen und auch die Arbeitgeber über die problematischen Tendenzen in dieser Branche aufklären.“ Ein Mindesthonorar sei wünschenswert aber schwer realisierbar. Ein Mindesthonorar würde Eintrittsbarrieren nach sich ziehen und „damit die Offenheit von Crowdsourcing und die damit verbundenen Chancen zerstören„. Wenn Herr Schmidt aber ein „gestaffeltes Modell, bei dem es einen Sockel gibt und das Honorar dann mit Erfahrung und Erfolg wächst“ als eine Lösung vorschlägt, dann wäre das in meinen Augen auch wieder ein Mindesthonorar. Und die Idee des Mindesthonorars finde ich ja -wie ich bereits in der Parteivorstandssitzung am 5. Juli 2015 erklärt habe- gut. Im Hinblick auf die gewerkschaftliche Organisierung formuliert Schmidt: „Möglicherweise braucht es eine oder mehrere transnationale, übergewerkschaftliche Zusammenschlüsse, die als eine Art Gewerkschaft `Light` jedem Crowdworker gegen einen moderaten Mitgliedsbeitrag offen stehen und die Rechte der globalen Crowd zumindest gegenüber den größten Plattformen vertreten und mit diesen zusammen Standards entwickeln, ähnlich einem Fair Trade Siegel, dass auch für die zahllosen kleinen Plattformen zur erstrebenswerten Auszeichnung wird.

Ganz besonders möchte ich aber auf die Anlage 1 der schriftlichen Stellungnahme von Herrn Schmidt verweisen. Er versucht dort Cloud-, Crow- und Clickworking ein wenig zu systematisieren. „Zuerst einmal muss man trennen zwischen gemeinnützigen Formen digitaler Arbeit (ohne Gewinnerzielungsabsicht), sogenannte Commons-based Peer Production, das beste Beispiel ist Wikipedia, im Gegensatz zu kommerzieller Auslagerung von Arbeit über das Internet“ heißt es da. Letzteres gilt es zu regulieren. Die kommerzielle Auslagerung von Arbeit teilt sich nach Schmidt wie folgt auf:  „Wenn die Auslagerung nicht wie beim klassischen Outsourcing an Unternehmen erfolgt, sondern an Individuen, muss man trennen zwischen Freelance Labour Markets, also digitale Plattformen, auf denen Aufgaben an individuell ausgewählte Spezialisten ausgelagert werden (…) und Crowdwork Plattformen, bei denen die Arbeit an eine nicht vorher definierte Masse an Internetnutzern (die Crowd) ausgelagert wird„. Auf Crowdwork Plattformen würden sich Arbeiter ihre Aufgaben selbst suchen, was aber hohe Risiken bezüglich der Bezahlung zur Folge hat. „Kommerzielle Crowdwork Plattformen teilen sich wiederum auf in zwei Grundtypen: Auf der einen Seite gibt es Microtasking Plattformen, die große Aufgaben in Kleinstaufgaben unterteilen und dafür fixe Kleinstbeträge zahlen (man spricht auch von Cognitive Piecework bzw. geistiger Akkordarbeit) (…) . Auf der anderen Seite gibt es Wettbewerbs-basierte Crowdwork Plattformen (Contest-based Creative Crowdwork), bei dem die Arbeit als Kreativwettbewerb organisiert ist – jeder darf auf eigenes Risiko drauflos arbeiten, aber nur der oder die Gewinner werden am Ende bezahlt.

Herr Möller vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung schließlich vertrat die Position, dass „Studien für Deutschland, die die Ergebnisse von Frey/Osborne (2013) direkt auf Berufe in Deutschland übertragen“ zu ähnlich hohe Zahlen -47%- im Hinblick auf die Gefährdung von Berufsfeldern durch Digitalisierung kommen. Andere Studien wiederum „berechnen auf Grundlage von Berufsdaten aus der Expertendatenbank BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit“ Substituierbarkeitsrisiken.  Diese kommen zu dem Ergebnis, dass es in „allen Berufen Tätigkeiten gibt, die derzeit (noch) nicht von Computern übernommen werden können„. Anpassungsbedarf, der von der Politik flankiert werden muss, sieht Möller in den Bereichen „Datenschutz (z.B. Umgang mit big data), Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz (z.B. hinsichtlich Entgrenzung der Arbeit) und den sozialen Sicherungssystemen (z.B. Wirksamkeit von Alterssicherungssystemen bei Zunahme von Freelancern, Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung, Finanzierbarkeit des Krankenversicherungssystems) sowie bei der Gründungsförderung (um eine neue Gründungs- und Innovationsdynamik zu etablieren)“.

Eine LINKE, die zukunftsfähig sein will muss sich den aufgeworfenen Fragen zum Thema Digitale Arbeit stellen. Es ist gut, dass zur Frage Mindesthonorar Dietmar Bartsch einen Vorschlag unterbreitet hat, der ernsthaft diskutiert werden sollte. Das Thema Digitale Arbeit ist nämlich eines der Gesamtpartei. Es wird Zeit! Vielleicht gibt es ja mal einen Zukunftskongress „Gute Arbeit im Digitalen Zeitalter“ oder eine Fraktionsklausur zu dem Thema.

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