Manchmal sind sie ganz fix, die von der Staatsanwaltschaft Dresden. Neulich erst schrieb ich über das Schreiben, mit welchem ich glaubhaft machen sollte, dass meine Telefonnummer meine Telefonnummer ist.
Heute war wieder Post von der Staatsanwaltschaft im Briefkasten. Zunächst die gute Nachricht: Die Versicherung an Eides statt reicht aus um glaubhaft zu machen, dass meine Telefonnummer meine Telefonnummer ist. Es ist also nicht nötig eine Rechnung einzusenden.
Die schlechte Nachricht: Meine Daten (ob Bestands- oder Verbindungsdaten wird nicht erklärt) wurden bei der Polizeidirektion Dresden in dem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Landfriedensbruchs im besonders schweren Fall zum Aktenzeichen xyz (ich schreibe jetzt das Aktenzeichen aus Datenschutzgründen nicht hier rein) aufgrund Beschlusses des Amtsgerichtes Dresden und beim Landeskriminalamt Sachen in dem Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung zum Aktenzeichen xyz aufgrund Beschlusses des Amtsgerichtes Dresden erhoben. Da frage ich doch gleich mal: Hallo? Spinnt ihr? Habt ihr eigentlich von allen die vor Ort waren die Daten in diesen Ermittlungsverfahren erhoben? (Anmerkung: Die Staatsanwaltschaft Dresden hätte ja theoretisch auch mitteilen können, dass meine Telefonnumer nicht erfasst wurde.) Taucht das in den Akten dieser Ermittlungsverfahren auf? Was soll dieser Generalverdacht? War ich Gegenstand von Ermittlungen?
Die Staatsanwaltschaft ist jedenfalls so nett auch noch mitzuteilen, wann welcher Provider die Daten übermittelt hat, wobei mich ehrlich gesagt nur mein Provider interessiert, nicht die drei anderen aufgeführten Provider.
Auf der zweiten Seite findet sich dann der Vermerk, dass die Daten auf meinen Antrag hin nicht gelöscht, sondern gesperrt wurden. Weiterhin wird mir mitgeteilt, dass ich die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme sowie der Art und Weise ihrer Vollstreckung beim Amtsgericht Dresden beantragen kann. Da weiß ich wenigstens was ich morgen tun werde.
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