Über die Funkzellenabfrage rund um die Aktivitäten zu Dresden Nazifrei 2011 ist ja schon viel geschrieben worden. Da ich am 19. Februar 2011 Teilnehmerin der Aktivitäten bei Dresden nazifrei war hatte ich zunächst Auskunft begehrt, ob meine Telefonnummer auch erfasst war. Nachdem dies bestätigt wurde hatte ich mit Schreiben aus dem März 2012 beim Amtsgericht Dresden beantragt festzustellen, „dass die Maßnahmen der Erhebung der Telekommunikationsdaten und die Vollziehung der Maßnahme rechtswidrig war.“
Gestern nun fand ich in meinem Briefkasten den Beschluss des Amtsgerichts Dresden. Darin wird dann erklärt, die Beschlüsse des Amtsgerichts Dresden zur Funkzellenabfrage wie auch die Art und Weise des Vollzuges seien rechtmäßig gewesen.
Der 15seitige Beschluss scheint mir nicht wirklich auf den Einzelfall bezogen zu sein, sondern eher in die Richtung zu gehen: „Was wir einmal aufgeschrieben haben, verwenden wir in allen Fällen in denen sich Menschen an das Gericht gewandt haben.„
Nichtsdestotrotz ist der Beschluss nicht ganz…