Über die Funkzellenabfrage rund um die Aktivitäten zu Dresden Nazifrei 2011 ist ja schon viel geschrieben worden. Da ich am 19. Februar 2011 Teilnehmerin der Aktivitäten bei Dresden nazifrei war hatte ich zunächst Auskunft begehrt, ob meine Telefonnummer auch erfasst war. Nachdem dies bestätigt wurde hatte ich mit Schreiben aus dem März 2012 beim Amtsgericht Dresden beantragt festzustellen, „dass die Maßnahmen der Erhebung der Telekommunikationsdaten und die Vollziehung der Maßnahme rechtswidrig war.“

Gestern nun fand ich in meinem Briefkasten den Beschluss des Amtsgerichts Dresden. Darin wird dann erklärt, die Beschlüsse des Amtsgerichts Dresden zur Funkzellenabfrage wie auch die Art und Weise des Vollzuges seien rechtmäßig gewesen.

Der 15seitige Beschluss scheint mir nicht wirklich auf den Einzelfall bezogen zu sein, sondern eher in die Richtung zu gehen: „Was wir einmal aufgeschrieben haben, verwenden wir in allen Fällen in denen sich Menschen an das Gericht gewandt haben.

Nichtsdestotrotz ist der Beschluss nicht ganz…

Manchmal sind sie ganz fix, die von der Staatsanwaltschaft Dresden. Neulich erst schrieb ich über das Schreiben, mit welchem ich glaubhaft machen sollte, dass meine Telefonnummer meine Telefonnummer ist.

Heute war wieder Post von der Staatsanwaltschaft im Briefkasten. Zunächst die gute Nachricht: Die Versicherung an Eides statt reicht aus um glaubhaft zu machen, dass meine Telefonnummer meine Telefonnummer ist. Es ist also nicht nötig eine Rechnung einzusenden.

Die schlechte Nachricht: Meine Daten (ob Bestands- oder Verbindungsdaten wird nicht erklärt) wurden bei der Polizeidirektion Dresden in dem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Landfriedensbruchs im besonders schweren Fall zum Aktenzeichen xyz (ich schreibe jetzt das Aktenzeichen aus Datenschutzgründen nicht hier rein) aufgrund Beschlusses des Amtsgerichtes Dresden und beim Landeskriminalamt Sachen in dem Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung zum Aktenzeichen xyz aufgrund Beschlusses des Amtsgerichtes Dresden erhoben. Da frage ich doch gleich mal: Hallo? Spinnt ihr? Habt ihr eigentlich von allen die vor Ort waren die Daten in diesen Ermittlungsverfahren erhoben? (Anmerkung:…

Der heutige Tag war der Rechtsausschusstag. Während dieser für gewöhnlich eher durch kurze Sitzungszeiten gekennzeichnet ist, dauerte er am heutigen Tag erheblich länger. Der Rechtsausschuss nämlich befasste sich mit der Überwachung von Abgeordneten und hatte dazu Staatssekretär Schröder eingeladen.

Der Tagesordnungspunkt Abgeordnetenüberwachung dauerte ungefähr eine Stunde, was an vielen Nachfragen und nichtssagenden Antworten des Staatssekretärs lag. Im Prinzip wiederholte er schon öffentlich bekannte Aussagen und wich den diversen Fragen mehr oder weniger auffällig aus. Nein, wir wissen immer noch nicht, nach welchen Prinzipien die Personen ausgewählt wurden, über die eine Personenakte angelegt wurde. Vielleicht wurde ja im Bundesamt für Verfassungsschutz gelost. Zur Arbeitsweise dieser Behörde würde das jedenfalls passen. Und nein, wir wissen immer noch nicht, ob wenn ich beispielsweise hier im Blog über Wahlkreistage berichte, der Verfassungsschutz mitliest (wovon auszugehen ist) und wenn er es tut, ob die besuchten Projekte und dort getroffenen Personen dann in den Personenakten auftauchen oder eigene Akten bekommen.

Read more Ein Tag im Rechtsausschuss mit Abgeordnetenüberwachung und Funkzellenabfrage