Gastbeitrag: Protokoll eines anonymen Beobachters, Sitzung des Rechtsausschusses

Es folgt als Gastbeitrag der Bericht eines anonymen Beobachters der letzten Rechtsausschußsitzung:

Der Rechtsausschuss in der 25. Sitzung vom 26.10.2010, oder „Wenn der Wahnsinn nicht einmal mehr Methode hat“

Protokoll eines Beobachters

Gegenstand der heutigen Sondersitzung waren u.a. die Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen für die Laufzeitverlängerung von AKW, das Haushaltsbegleitgesetz und – kurzfristig aufgenommen auf die TO – das Restrukturierungsgesetz (Stichwort Bankeninsolvenz).

Die Stimmung war aufgrund fehlender Wortmeldungen und dem üblichen Abnick-Procedere im Rechtsausschuss bis TOP3a wie immer harmonisch. Bei Aufruf von TOP3a („Energiekonzept umsetzen“), nicht federführend im Rechtsausschuss, trug es sich zu, dass die SPD zu diesem Antrag einen Entschließungsantrag im federführenden Ausschuss eingebracht hatte, der am Vortag der Sitzung, also Montag den 25.10.2010, gegen 17 Uhr das Rechtsausschusssekretariat und die Abgeordneten erreichte (oder nicht erreichte, denn schließlich war der „Rechtsausschuss“ mit seinem Vorsitzenden in Brüssel bei einer „Klassenfahrt“, wie ein Abgeordneter ausdrücklich „despektierlich“ später anmerkte). Dieser Entschließungsantrag war recht kurz und bemängelte im Wesentlichen die Hauruckaktion, mit der im Bundestag die AKW und Energiefragen durchgeprügelt werden. Konsequenterweiser wurde dort verlangt, die Debatte intensiver zu führen und von einer vorschnellen Beschlussfassung abzusehen. Soweit konnte der Antrag selbst mit den durchschnittlichen intellektuellen Fähigkeiten eines Nicht-Abgeordneten binnen 2 Minuten bewertet werden. Nun hatte die SPD jedoch nicht mit dem Vorsitzenden und den Koalitionsfraktionen gerechnet. Dieser merkte an, er habe den EA nicht auf die Tagesordnung gesetzt, schließlich sei dieser zu spät (Anm. der Redaktion: nach den selbst gesetzten Regeln des ReAu, die nur schwerlich eine Grundlage in der GOBT haben dürften, aber bisher aus Sicht des arbeitenden Fußvolkes erfreulicherweise eingehalten wurden) eingegangen und eine Befassung sei damit sogar ihm selbst 22 Uhr bei Rückkehr aus Brüssel nicht mehr möglich gewesen, so dass man nicht ernsthaft darüber abstimmen könnte. Es schloss sich eine heftige Debatte an, die nach einer halben fruchtlosen Stunde beendet wurde – mit dem Argument auch aus Reihen der CDU, es gäbe nun mal Regeln, die zu befolgen seien, man könne diese ja durchaus diskutieren, nun seien sie aber da. Eine Abgeordnete der CDU ahnte schon, worauf es in der weiteren Sitzung hinauslaufen würde und bot an, man könne  ja doch über den Antrag abstimmen, was von der übrigen Fraktion abgelehnt wurde. Nun, es kam zur Abstimmung über TOP3a, jedoch ohne den EA der SPD.

Dem Autor soll noch folgende Zwischenanekdote erlaubt sein, bevor die Geschichte ihren Höhepunkt erreicht. Unter TOP4 wurde das Haushaltsbegleitgesetz beraten. Die SPD warf ein, das vorgesehene Fiskusprivileg in der Insolvenzordnung wäre ein absolutes no-go. Daraufhin, eingeleitet durch die aus spannungsgründen bereits vorweggenommene despektierliche Äußerung über die Durchführung einer Klassenfahrt, gab es einen Abgeordneten aus den Reihen der FDP, der sich als  Arbeitstier zu erkennen gab, der in umfassenden Berichterstattergesprächen mit den Haushältern diese Frage zur Zufriedenheit aller gelöst habe – das Fiskusprivileg fällt. Alle waren zufrieden, es wurde abgestimmt. Nur wurde dabei vergessen, dass diese Ankündigung sich noch nicht in Änderungsanträgen manifestiert hatte, die hätten Gegenstand der Beratung sein können. Im Ergebnis hat also der ReAu mit seinen Mehrheiten einem GE zugestimmt, der das Fiskusprivileg enthält.

Nun sei es drum, der geneigte Leser trappelt mit den Füßen, das Finale steht bevor. Nun kam TOP 6 – das „Restrukturierungsgesetz“. Es wurde eifrig debattiert, was allerdings dem Umstand geschuldet war, dass die Oppositionsfraktionen sich erneut verwundert zeigten, dass auch dieses wichtige Gesetz entgegen der zeitlichen Planungen der BReg so schnell abgeschlossen werden soll, habe doch die Öffentliche Anhörung gezeigt, das Gesetz sei im Großen und Ganzen, wie sollte es anders sein, Murks. Nach diesen Beiträgen kam etwas Ruhe auf, bis der Vorsitzende auf einmal einen äußert umfangreichen Stapel Papier in den Händen hielt und fragte, ob er denn die 29 (!) Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, nein falsch, die Formulierungshilfe der BReg, die jedoch als Änderungsvorschläge oder -anträge der Koalition aufzufassen seien, verteilen solle. Nun war das für alle Beteiligten, nun eher für die Opposition, Überraschende, dass diese Anträge aus dem federführenden Finanzausschuss, die sehr detaillierte Stellschräubchen am Gesetz waren, so gegen 20 Uhr das Rechtsausschusssekretariat erreicht hatten, mithin und entgegen dem EA der SPD von diesem noch gar nicht weitergeleitet werden konnten, denn wie der Vorsitzende arbeitnehmerfreundlich feststellte, ist das Büro um diese Zeit nicht besetzt, er könne die Anregung für einen Bereitschaftsdienst aber gern aufnehmen. Die FDP grinste sich eins und ließ verlautbaren, dass sie diese Anträge natürlich hatte, wie solle es anders sein, aber die SPD hätte in Zeiten der Großen Koalition ja auch nicht anders gehandelt, so sei es eben. Es gab de facto eine Explosion im übertragenen Sinne, die selbst die phlegmatische SPD mit sich riss, die sich schlau auf das strenge Regelwerk, das da doch die Entschließung zu TOP3 verhindert habe berief, und anführte, es sei nun konsequent und richtig, dies auch hier zu tun. Unsere noch schlaueren Freunde der Koalition sind jedoch nicht auf den Mund gefallen, und so beantragten sie die Verteilung der Änderungsanträge, so dann die Abstimmung darüber, was  die SPD im Hinblick auf ihren EA zwar für alle inhaltlich, aber eben nicht – ein angeblich schwerer Fehler, den der Vorsitzende trotz seiner Fürsorglichkeit nicht vorher bei TOP3, aber bei TOP6 im Sinne seiner Fraktion, durch Hinweis zu verhindern wusste – ausdrücklich und förmlich getan hatte. Die CDU, in generöser Art und Weise, bescheinigte der Opposition eine durch ihre Redebeiträge deutlich gewordene Qualifikation für dieses Thema, so dass es gar nicht schwer fallen dürfte, sich in diese Änderungsanträge kurz einzuarbeiten. Bedauerlicherweise verfiel die SPD auf eine taktisch unkluge Idee und beantragte kurzerhand die Wiederaufnahme von TOP3a sowie die Aufnahme des EA auf die TO zur Abstimmung, was, es überrascht kaum, wenn solche eigenverantworteten Knieschüsse im Raum stehen, von den Koalitionsfraktionen wohlwollend aufgenommen wurde (leider weiß der Autor nichts über das Ergebnis, denn er hat sich wie auch andere Teilnehmer diesem Kasperletheater – das sei vorweggenommen – später auch physisch entzogen). Nachdem ein Abgeordneter der CDU in der Hitze des Gefechts nochmal aussprach, was alle sich bestenfalls zu denken trauten – „wir haben hier die Mehrheit und ihr könnt gar nichts machen“ -, der Vorsitzende ebenfalls zu bedenken gab, man könne TOP3a gern wieder aufnehmen nur sei ihm das Ergebnis einer Abstimmung über den EA ohnehin klar, so dass es nicht wirklich notwendig sei, wurde über einen Antrag der SPD auf Vertagung des TOP 6 abschlägig beschieden, jedoch eine Debattenunterbrechung von sage und schreibe 60 Minuten (ja, 2 Minuten für jeden Änderungsantrag) beschlossen. Einige nutzten diese Gelegenheit, das Weite zu suchen, und wenn sie nicht gestorben sind, dann streiten sie noch immer ……

[Nachtrag]: Schlaftrunken nimmt sich der Autor am Folgetag das Beschlussprotokoll der nämlichen Sitzung zur Brust, das im technokratischen Stil erstellt keine Hinweise auf den Gang der Sitzung erhält, um das Volk weiterhin im Glauben zu lassen, mit der Demokratie stehe es zum Besten, stellt mit Bedauern aber ohne große Aufregung fest, dass die SPD es bei TOP3a tatsächlich geschafft hat, sich durch den Rücken ins Knie zu schießen und eine natürlich ablehnende Entscheidung zu ihrem Entschließungsantrag herbeigeführt hat. Ohne Vorwarnung überfliegt er TOP4 und erstickt fast an seiner Zigarette, ein Vorgang, der zwar in der Natur derselben liegt, aber hier eher technisch als medizinisch zu sehen ist, denn, so heißt es im Protokoll, es wären 8 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Haushaltsbegleitgesetz beschlossen worden. Der aufmerksame Leser erinnert sich an die Zwischenanekdote und versteht die Welt nicht mehr oder hält, was ja noch schlimmer ist, den Autor für einen Hochstapler. Nach intensiven Recherchen stellt sich heraus, dass der Ausschuss nach seiner Debattenunterbrechung nicht nur TOP3 wieder aufgerufen hat. Offenbar ist dem Held der Arbeit der FDP aufgefallen, dass die Abstimmung zu TOP4 ohne Änderungsanträge – wir erinnern uns an das böse Fiskusprivileg – ein schlechtes Licht auf die Mitglieder der Regierungsfraktionen im Rechtsausschuss werfen könnte. So wurden eilig die 8 Änderungsanträge, die nicht einmal zu Beginn der Ausschusssitzung und auch nicht bei der ersten und eigentlich abschließenden Debatte zu TOP4 vorlagen, in den Ausschuss geworfen und abgestimmt, ein Vorgang, der vermutlich mit Murren durch die SPD und die nun hoffentlich hell strahlende Erkenntnis, einen taktischen Fehler mit dem Beharren auf der Wiedereröffnung von TOP3 begangen zu haben, begleitet wurde, denn schließlich hat letztlich dieser sinnfreie Schachzug im Sinne einer „Gleichberechtigung“ die Wiedereröffnung von TOP4 legitimiert. Leider ist dem Autor nicht bekannt, ob es auch zu diesen 8 Änderungsanträgen eine Debattenunterbrechung gab, aber vermutlich nicht, waren ja nur 8 und nicht 29 wie bei TOP6, und letztlich entscheiden ja sowieso die Partei- und Regierungssoldaten der Ausschussmehrheit, die beim Eintritt in die Fraktionen ihr freies Mandat und ihre Verantwortung an der Garderobe abgegeben haben.

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