Nachdem bereits in der letzten Sitzungswoche im Bundestag bereits im Plenum debattiert wurde (meine Rede gibt es hier), war heute die Anhörung im Rechtsausschuss.
Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen (soweit vorhanden) können hier nachgelesen werden. In der Rechtsausschusssitzung wurden verschiedene Themen behandelt, ich will mich gleich auf einige wenige konzentrieren. Sicherlich ist es überdenkenswert statt „Abgeordnetenbestechung“ besser von „Mandatsträgerbestechung“ zu reden, die betroffenen Personen sind so besser erfasst. Aber ehrlich gesagt ist das für mich nicht entscheidend für die Frage, ob ich einem Gesetz zustimmen würde oder nicht.
Nun aber zu den eigentlichen rechtichen Problemen. Der Gesetzesvorschlag lautet: „Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe…