In der letzten Legislaturperiode hatte die LINKE im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften eingebracht. Der Gesetzentwurf scheiterte.
Neue Legislaturperiode, neues Glück dachte ich mir. Also fragte ich mit meiner Fraktion zunächst noch die alte Regierung ob sie vielleicht vorhat die Staatsleistungen abzulösen. Hat sie nicht. Na gut, war ja wenig überraschend.
Nach Bildung der Großen Koalition und nachdem ein wenig Bewegung ins Spiel gegekommen war, fragten wir erneut nach. Doch -das Neue Deuschland berichtet heute auf Seite 5 exclusiv- auch die Große Koalition lehnt sich zurück und will nichts tun. In der Antwort auf die Kleine Anfrage schreibt die Bundesregierung, sie sehe keinen Handlungsbedarf für nichts.
Und das regt mich nun wirklich auf. Mal abgesehen davon, das die 480 Millionen Euro deutlich sinnvoller ausgegeben werden können, finde ich es einen richtigen Hammer, das hier am Ende nichts anderes gesagt wird als: „Wir scheißen auf einen Verfassungsauftrag“. Und das vor dem Hintergrund das -ich deutete es an- Bewegung ins Spiel gekommen ist. Wie wir in der Frage 3 deutlich gemacht haben, gibt es mittlerweile den Vorschlag von Wolfgang Kubicki von der FDP eine Kommission einzurichten, die mal berechnet wieviel Kohle die Kirchen eigentlich noch bekommen müssten. Der Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat die Bereitschaft erklärt, in Verhandlungen über die Ablösungen der Staatsleistungen einzutreten. Doch die Große Koalition sagt: „Hey, wir wollen nicht mal mit Euch darüber reden, wie die Ablösung der Staatsleistungen geschehen kann. Wir wollen nicht mal eine Kommission bilden, die berechnet wieviel da eigentlich noch offen ist. Wir wollen einfach nur, das alles bleibt wie es ist. Werden die 480 Mio. Euro jährlich halt weiter ausgegeben. Und ob es einen Verfassungsauftrag gibt oder nicht, das interessiert uns nicht.„
Ein wirkliches Armutszeugnis. Doch die Große Koalition wird auch noch unverschämt. Sie sagt nämlich den Ländern, sie sollen das Problem allein lösen. Der Bund sei ja nicht Schuldner der Leistungen (soweit richtig) und so könnten die Länder ja jeweils einvernehmlich mit den Kirchen die Rechtsgrundlagen ändern. Ganz großes Kino. Über Artikel 140 Grundgesetz gilt Artikel 139 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung. Und der lautet: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“ Natürlich ist es nicht verkehrt, wenn die Länder mit den Kirchen verhandeln, aber nach welchen Grundsätzen denn? Das wird doch ohne Grundsätzegesetz ein Basar sondersgleichen. Und natürlich können die Kirchen -völlig zur Recht- sich hinstellen und sagen, wozu sollen wir mit Euch verhandeln, es gibt ja noch kein Grundsätzegesetz.
Alles in allem zeigt sich, das die Große Koalition hier träge zuzieht wie ein Verfassungsauftrag nicht eingelöst wird. Sie betreibt Arbeitsverweigerung. Es ist irgendwie unfassbar und ich reg mich uff. Aber richtig.
mich regt et och uff; aus den verschiedensten Gründen, nur z.B. wenn schon Religionsfreiheit verkündet wird, wie werden dann die anderen Religionen unterstützt ?
Und ich – ich bin Atheist?
Jörg
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