Vielleicht erinnern sich einige noch daran, wie indirekt durch mich die polizeiliche Kriminalstatistik im Februar nach oben getrieben wurde. Ich schreibe bewusst indirekt, weil eigentlich habe ich gar nichts getan, außer bei der Onlinewache der Polizei Strafanzeige zu stellen. Und natürlich hatte ich die ausgegebenen Beträge zurückgebucht.
Die Kurzzusammenfassung der damaliger Vorgänge: Irgendein Depp hatte die Briefkästen bei mir zu Hause demoliert und das Schloss ausgebaut. Offensichtlich so rechtzeitig, dass die zu mir geschickte EC-Karte aus dem Briefkasten entwendet werden konnte und der bzw. diejenige welche die Karte erbeutet hatte in drei Lebensmittelgeschäften und einem Bekleidungsgeschäft einkaufen war. In einem Update vom 22.05.2015 schrieb ich: „Zwei der Geschädigten wollen (…) jetzt trotzdem Geld. Besonders freundlich ist das Schreiben der Rechtsanwälte einer Lebensmittelkette mit vier schwarzen Buchstaben auf gelbem Untergrund. Die schrieben nicht nur, dass sie meine Daten der Schufa melden werden, nein aus einem “Schädigungs”Betrag von 28 € werden nach dem Anwaltsschreiben gleich mal 113,74 Euro. Und jetzt geht der Papierkrieg richtig los.“ (Hinweis: Eine Leser hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass die Lebensmittelkette fünf Buchstaben haben dürfte. Er hat Recht. Sorry, mein Fehler.)
Den Rechtsanwälten teilte ich den Sachverhalt mit dem Briefkasten und der nicht angekommenen, also vermutlich entwendeten Karte mit. Ich dachte das war es an Papierkrieg. Wenn ich geahnt hätte, worauf ich mich da einlasse, hätte ich vielleicht einfach die 113,74 EUR bezahlt und gut wäre gewesen.
Doch zunächst meldeten sich noch andere Geschädigten. Nach Erklärung des Sachverhaltes haben sich diese nicht mehr gemeldet. Doch die Rechtsanwälte der Lebensmittelkette mit vier fünf schwarzen (manchmal auch roten) Buchstaben geben nicht auf. Auf mein Schreiben mit der Erklärung des Sachverhalts bekam ich erneut Post. Die ihnen mitgeschickte Strafanzeige bei der Onlinewache reichte ihnen nämlich nicht aus. Stattdessen forderten die Rechtsanwälte nunmehr einen „Nachweis für die erstattete Anzeige (…), aus dem sich der Zeitpunkt der Kartenverlustes sowie die Daten der Kontoverbindung“ erkennen lassen, „auf die sich die Karte bezieht.“ Die Kontonummer befand sich nun aber in der Online erstatteten Anzeige. Gleiches trifft auf den Zeitraum zu, den Zeitpunkt kenne ich bis heute nicht. Aber die Rechtsanwälte sind ja nicht so. Alternativ könne ich einen „Nachweis über die erfolgte Karten- bzw. Kontosperrung, aus dem sich der Zeitpunkt der Sperrung sowie die Kontoverbindung“ entnehmen lasse einsenden. „Eine solche Bestätigung ist durch das kontoführende Institut zu erhalten.“ wurde noch hinzugefügt.
Also ein Schreiben an die Sparkasse mit einer Kopie des Schreibens der Rechtsanwälte. Diese bestätigte die Kartensperrung. Weiter heißt es in dem Schreiben der Sparkasse: „Weitere Bestätigungen erhalten Rechtsanwaltskanzleien gemäß Rücksprache mit unserer Fachabteilung nur durch den direkten Schriftwechsel mit uns.“. Dieses Schreiben der Sparkasse wurde den Rechtsanwälten zugeschickt, ich dachte damit wäre der Fall nun aber endgültig erledigt. Ich hatte nicht die Absicht eine Brieffreundschaft mit unfreundlichen Rechtsanwälten zu schließen.
Doch nichts da. Nach einem Monat bekam ich wieder Post. Die Rechtsanwälte stellten fest, die Forderung sei immer noch nicht beglichen und ich hätte dafür bis Anfang Mai Zeit. Sollte ich bis dahin nicht gezahlt haben, seien die Anwälte beauftragt, das gerichtliche Mahnverfahren in die Wege zu leiten. Und dann kam folgender Satz: „Zudem werden wir den Straftatbestand des Eingehungsbetruges gemäß § 263 StGB prüfen und uns vorbehalten diesbezüglich Strafanzeige gegen Sie im Namen der Gläubiger zu erstatten.“ Spätestens an diesem Punkt wurde es für mich zu einem Prinzipienstreit. Denn es ist überhaupt nicht einzusehen, dass ich als Bürgerin alles beibringe was die Rechtsanwälte wollen und mir dann mit einem Strafverfahren gedroht wird. (By the Way: Sollte es zu diesem Strafverfahren kommen, will ich unbedingt, dass meine Immunität aufgehoben wird. Denn das will ich dann durchziehen). Ich hätte also auch zu diesem Zeitpunkt noch die geforderte Summe bezahlen können und es wäre Ruhe gewesen. Doch stattdessen bekamen die Rechtsanwälte einen nicht mehr ganz so freundlichen Brief. In diesem Brief fasste ich den Sachverhalt und die bis zu diesem Zeitpunkt geführte Korrespondenz noch einmal zusammen. Am Ende dieses Schreibens bot ich an: „Sollten Sie (…) noch weitere Fragen haben, können Sie sich gern erneut an mich wenden, sollten dann aber auf ein Standardschreiben verzichten.“
Eigentlich hätte ich nun erwartet, dass die Angelegenheit damit entweder beendet ist oder ich noch einmal ein nettes Schreiben bekommen. Aber nichts von beidem geschah. Stattdessen gab es einen Mahnbescheid. Aus den 28,00 EUR -das ist die Summe für die mit meiner EC-Karte eingekauft worden ist- sind mittlerweile 170,67 EUR geworden. Die Rechtsanwälte haben für die Bearbeitung der ganzen Angelegenheit auch einfach eine 1,3 Gebühr genommen. Dies ist aber nur erlaubt, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig ist, was bei Standardschreiben nicht der Fall sein dürfte. Ich habe kurz überlegt, ob ich jetzt nicht einfach die 170,67 EUR überweise und damit die ganze Angelegenheit ein Ende hat. Aber ich habe dann doch lieber Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt. Dann kommt es halt zum Gerichtsverfahren. Jetzt geht es ums Prinzip.
Ach, oder doch kein Gerichtsverfahren? Als ich heute Abend nach Hause kam, war wieder Post von meinen Brieffreunden aus der Anwaltskanzlei da. Sie haben mittlerweile mitbekommen, das ich ihnen etwas von der Sparkasse geschickt habe. Das reicht ihnen aber nicht aus. Ich soll nachliefern, bis dahin würden sie das Mahnverfahren ruhend stellen. Warum sie nun mir das schreiben verstehe ich nicht. Die Sparkasse hat ja eindeutig mitgeteilt, dass sich die Rechtsanwälte für weitere Informationen an die Sparkasse wenden müssen. Das werde ich ihnen wohl noch mal mitteilen müssen. Sie haben nämlich offensichtlich nicht verstanden, dass ich nicht mehr Informationen von der Sparkasse bekomme.
Nun warte ich gespannt, was weiter passiert. Bekomme ich eine Klage, gar ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder wird die Angelegenheit endlich beendet? Wir werden sehen.