Warum die Bezugnahme auf Gewissensentscheidung nicht weiter hilft

Ich bin für die Ehe für Alle. Mir ist egal und der Gesellschaft sollte es egal sein, wer wen heiratet. Ob Mann Mann oder Frau Frau oder Frau Mann. Es gibt aus meiner Sicht nicht einen einzigen Grund, warum sich die Gesellschaft in diese Frage ausgrenzend einmischt. Sie sollte einfach die Ehe für Alle zulassen.

Ich bin gegen die Vorratsdatenspeicherung. Denn eine anlasslose Kontrolle des Kommunikationsverhaltens von Einwohnerinnen und Einwohnern halte ich mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung für schlicht unvereinbar.

Im Regelfall bekomme ich Pickel und renne schreiend weg, wenn irgendjemand wieder einen neuen Straftatbestand einführen will. Zu wenig wird mir geschaut, ob das vorhandene Strafrecht ausreichend ist. Zu wenig wird mir überlegt, ob abweichendem Verhalten immer mit den Mitteln des Strafrechts begegnet werden muss.  Zu wenig wird beachtet das Strafrecht immer nur Ultima Ratio sein kann. Und zu wenig wird beachtet, das Strafrecht im Zweifelsfall am Ende auch Knast bedeutet. Und Knast ist im Regelfall alles mögliche, aber kaum eine Resozialisierungsanstalt.

Im ersten Punkt gibt es derzeit eine parlamentarische Mehrheit für meine Position, im zweiten Punkt ist eine parlamentarische Mehrheit nicht völlig ausgeschlossen und im dritten Punkt ist noch viel zu tun,  damit das irgendwann parlamentarische Mehrheit wird. Was also tun? Ich finde, der Druck auf die Union in Fragen der Gleichstellung der Ehe muss erhöht werden, damit sie sich bewegt. Sie bremst da. Die Gegner/innen der VDS müssen Druck auf die Union und die Teile der SPD machen, die eine VDS immer noch für notwendig erachten, damit die VDS noch verhindert werden kann. Und das Strafrecht? Da bleibt zunächst wohl nur der Versuch für das Problem zu sensibilisieren.

Es gibt aber, insbesondere bei den ersten beiden Punkten, auch einen anderen Weg. Das Stellen der Systemfrage, was Koalitionsverträge angeht. Ich habe an verschiedenen Stellen über das Problem festgezurrter Koalitionskorsette geschrieben, in meinem Buch spielt das Thema unter anderem bei der Auseinandersetzung mit der Geschäftsordnung des Bundestages eine Rolle.

Ich bin gefragt worden, ob ich diese Online-Petition unterzeichnen würde. Ich habe mit „Nein“ geantwortet, obwohl ich für die „Ehe für Alle“ bin.  Ich würde auch eine Online-Petition „Fraktionszwang bei Abstimmung über die VDS aufheben“ nicht unterzeichnen. Ich unterschreibe keine Petitionen, die sich am Ende an mich selbst richten. Wenn ich mich dem -in der Fraktion DIE LINKE derzeit nicht existierenden- Fraktionszwang nicht unterwerfen will, dann schreibe ich keine Petition, dann mache ich das einfach nicht. Die Petition richtet sich auch an meinen Fraktionsvorsitzenden Gregor Gysi. Ich muss aber keine Petition unterschreiben, wenn ich mit meinem Fraktionsvorsitzenden etwas klären will. Und in diesem Fall gibt es auch gar nichts zu klären, weil es ja in der Fraktion DIE LINKE derzeit keinen Fraktionszwang gibt. Würde ich die Petition unterschreiben, dann würde ich so tun als gäbe es den Fraktionszwang auch in der Fraktion DIE LINKE. Das alles wäre vernachlässigbar. Aber wenn ich die Petition unterschreiben würde, dann würde ich -zumindest indirekt- akzeptieren, das in anderen Fällen ein Fraktionszwang akzeptabel ist. Ist er aber in meinen Augen nicht.

Die zitierte Petition ist aber eine guter Anlass eine Debatte anzufangen. Die Debatte um die Frage: „Was ist eine Gewissensfrage, die nach einer Gewissensentscheidung verlangt und bei der deshalb -soweit eine Fraktionszwang grundsätzlich als legitim anerkannt wird- die Aufhebung des Fraktionszwangs gerechtfertigt ist?“ Die Begriffe „Gewissensfrage“ und „Gewissensentscheidung“ sind nicht endgültig definiert. Artikel 38  Abs. 1 S. 2 GG lautet: „Sie (die Abgeordneten des Deutschen Bundestages – H.W.) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Demnach kann es gar keinen Fraktionszwang geben und ist alles eine Gewissensentscheidung. Im Standardwerk von Schneider/Zeh, Parlamentsrecht und Parlamentspraxis, heißt es diesbezüglich: „Die der Verfassungsnorm zu entnehmende Garantie ist der Schutz des einzelnen Abgeordneten gegen Bestrebungen oder Regelungen, die seine auf Bestand und Ausübung des Mandats bezogene Selbständigkeit und Unabhängigkeit als Volksvertreter in Frage stellen.“ (§ 15, Rdn. 9). Der Duden sagt im Hinblick auf Gewissensfrage: „unabweisbare, schwierige Frage, die (persönlich) entschieden werden muss„. Unter Gewissensentscheidung findet sich im Duden: „Entscheidung, die jemand allein nach seinem Gewissen trifft, getroffen hat.“ Also jede Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 12, 45, 30) wiederum formulierte in einer Entscheidung zu Art. 4 Abs. 3 GG (Kriegsdienstverweigerung): „Als eine Gewissensentscheidung ist somit jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von Gut und Böse orientierte Entscheidung anzusehen, die der einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte.“ Aus all diesen Definitionen ist für mich nun nach wie vor nicht erkennbar, weshalb die Abstimmung über die Ehe für Alle eine Gewissensentscheidung sein soll, die über die Vorratsdatenspeicherung aber nicht. Und ist nicht auch jede Entscheidung über die Einführung eines neuen Straftatbestandes eine Gewissensenscheidung, weil sie am Ende eine Entscheidung darüber ist ob ein Verhalten vorliegt, was mit Knast bestraft werden darf? Ich persönlich finde die Frage, ob wieder  ein neuer Straftatbestand eingeführt werden soll, der in der Konsequenz zu mehr Strafgefangenen im Strafvollzug führt, wesentlich schwieriger zu entscheiden als die Frage nach der Gleichstellung der Ehe. Diese Frage ist für mich nämlich nicht schwierig. Ebensowenig ist die Ablehnung der VDS für mich eine schwierige Entscheidung. Ich glaube, mit „Gewissensensfrage und -entscheidung“ kommt man/frau in der Debatte nicht weiter. Denn der Begriff ist zu unbestimmt und für jede/n individuell anders auszulegen. Ich glaube tatsächlich, der Weg ist den Fraktionszwang, der wiederum auf der Art beruht wie heute Koalitionsverträge geschlossen werden, grundsätzlich in Frage zu stellen. In ihnen wird vereinbart, dass die Koalitionspartner nicht gegeneinander stimmen dürfen. Das ist das Problem, das es meines Erachtens anzugehen gilt. Aus demokratietheoretischen Gründen. Und genau deshalb habe ich meine Schwierigkeiten, wenn die einen Politiker/innen den anderen Politiker/innen vorwerfen, sie würden sich an den Koalitionsvertrag halten. Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben solche Koalitionsverträge abgeschlossen und wer heute andere deshalb kritisiert muss morgen damit rechnen es selbst vorgeworfen zu bekommen.

Natürlich hätte eine andere Art von Koalitionsverträgen Konsequenzen. Die Geschäftsordnung des Bundestages beispielsweise ist überhaupt nicht auf ein System wechselnder Mehrheiten ausgerichtet. In meinem Buch habe ich auf die Abstimmungs- und Auszählungsregelungen hingewiesen, die derzeit einen Fraktionszwang defacto voraussetzen. Auch das Recht einen Antrag zu stellen oder eine Kleine Anfrage einzureichen ist an den Fraktionsstatus geknüpft. Kurz gesagt ist der gesamte Ablauf im Bundestag auf Fraktionszwang bzw. einheitlicher Meinung einer Fraktion ausgerichtet. Das stellt leider so gut wie niemand in Frage.

Vielleicht könnte ja die aktuelle Debatte um Ehe für Alle und um die VDS ein Anfang sein, intensiver über die Art von Koalitionsverträgen und darauf basierendem Fraktionszwang nachzudenken. Nicht mit dem Ziel für diese Punkte Ausnahmen einzufordern, sondern mit dem Ziel das System der Koalitionsverträge dieser Art in Frage zu stellen.

 

7 Replies to “Warum die Bezugnahme auf Gewissensentscheidung nicht weiter hilft”

  1. Deine Ansicht zum Thema Fraktionen und Fraktionszwang kann ich nur voll und ganz unterstützen. Das Ganze lässt sich auch auf die Institution Partei ausdehnen, welcher in unserer jetzigen Verfassung ein viel zu hoher Stellenwert eingeräumt wird.
    Eine Idee, das Problem zu lösen, wäre es, das Wahlverfahren zum Bundestag grundlegend zu ändern, und ein (zur Stärkung von Minderheiten modifiziertes) Mehrheitswahlrecht einzuführen. Damit wäre jede Abgeordnete ausschließlich ihren Wählern verpflichtet.

  2. das mehrheitswahlrecht finde ich falsch, es verengt das politische spektrum. dann lieber -mein vorschlag- das die menschen die listen verändern können

  3. wenn sie finden, mehr (parlamentarische) demokratie und einhaltung des grundgesetzes ist gesellschaftszersetzend und -entzweiend, dann haben sie ein problem und nicht ich 🙂

  4. Pingback: Was draus machen | Blog von Halina Wawzyniak

  5. Guter Eintrag. Wahrscheinlich ist es sogar eine realitätsnahe Einschätzung, dass mit aktuellen Themen wie Ehe für Alle und VDS ein Umdenken bei MdBs einsetzen könnte/sollte – vor allem die Erkenntnis bei MdBs: Weg vom Fraktionszwang oder sonstigen Einflüssen hin zu – nach GG ohnehin gegebenen (nur leider selten umgesetzten) -Gewissensentscheidungen. Aber wie du such feststellst, aufgrund Art und Weise, wie in unserem Land Politik gemacht wird (große Parteien mit uU fragwürdigem internen Verhalten), werden freie Mandatsausübungen und Gewissensentscheidungen auch noch erschwert. Wer sich nicht anpasst oder gar unterordnet, wird bedroht/bekämpft/nicht wieder aufgestellt usw. Erlebste auch auf allen politischen Ebenen und in allen möglichen Parteien.

  6. Pingback: Gewissensfrage und keine Gewissensfrage – Blog von Halina Wawzyniak

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