Abschaffung des LSR – Leider kein Schritt 5

Der Schritt 5 in Richtung Abschaffung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger (LSR) fiel in den Sitzungen der Ausschüsse für Recht und Verbraucherschutz sowie Digitale Agenda aus :-(. Die Ausschüsse für Recht und Verbraucherschutz und Digitale Agenda haben nämlich mit den Stimmen von Union und SPD empfohlen, den Gesetzentwurf von LINKEN und Grünen zur Aufhebung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger abzulehnen. Das ist insofern blöd, weil die Schritte 1-4 zwar richtig waren, entscheidend aber die Schritte 5 (Empfehlung der Ausschüsse) und 6 (Abstimmung im Plenum des Bundestages) sind.

Über die Anhörung im Ausschuss für Recht- und Verbraucherschutz habe ich bereits hier berichtet. In der Anhörung selbst sprachen sich vier von sieben Sachverständigen für den Gesetzentwurf von LINKEN und Grünen und damit die Abschaffung des LSR aus.

In den beiden Ausschüssen habe ich heute noch einmal versucht für den Gesetzesentwurf zu werben. Ich verwies darauf, dass das LSR 2013 gegen die Stimmen von LINKEN, Grünen und SPD eingeführt wurde. Die Praxis hat gezeigt, dass das LSR innovationsfeindlich und googlefreundlich ist. Kurz vor Inkrafttreten des LSR gab es zwischen Google und einigen Verlagen eine Einigung einer unentgeltlichen Listung dieser Verlage in Google News, d.h. für deren Listung muss von Google kein Geld bezahlt werden. Kleinere Anbieter wiederum haben Angebote ausgelistet, d.h. sie sind bei diesen nicht mehr zu finden, weil mit ihnen keine Vereinbarung über eine kostenlose Listung geschlossen wurde und sie somit Gefahr liefen für die Listung Geld an die Verlage zahlen zu müssen. Die in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage haben eine Tarifvertrag vorgelegt, der nicht nur 11% der Bruttoumsätze verlangt, sondern auch noch die Auslandsumsätze umfassen soll. Das alles, obwohl nachweislich der Traffic auf die Webseiten der Verlage vor allem über Suchmaschinen und News-Aggregatoren stattfindet. Diese helfen den Verlagen also viele Nutzer/innen auf ihre Seite zu bringen, was die Einnahmen z.B. durch Werbung erhöht. Trotz dieser Tatsache sollen sie aber nach dem LSR an die Verlage zahlen, weil sie Snippets (Textausschnitte) anezigen. Angesichts dieser Umstände kann eben nicht auf eine Evaluierung gewartet werden. Auch nicht, auf den Ausgang diverser Verfahren vor Schiedsgerichten oder Gerichten. Denn die Innovationsfeindlichkeit wird durch diese nicht aufgehoben werden. Ebensowenig das grundsätzliche Problem, das nicht klar ist, wie der angeblich Schutzbereich der verlagstypischen Eigenleistung betroffen sein kann, wenn lediglich Textausschnitte angezeigt werden. Seit der Einführung des LSR ist unklar, wie Urheber/innen an den (potentiellen) Einnahmen beteiligt werden sollen. Die Definition von Snippets ist ebenso umstritten wie der Begriff „gewerblich“. Das LSR schafft also auch noch Rechtsunsicherheit. Doch das half alles nichts. Selbst der Verweis auf das von Prof. Stieper in der Anhörung vorgebrachte Argument, mit dem LSR sei ein Snippet lizensierungspflichtig, eine komplette Veröffentlichung desselben Artikel an einer Litfaßsäule oder gar einer Zeitung aber nicht, lief ins Leere. Dabei zeigt doch gerade dieses Beispiel die Absurdität des LSR. Für einen Artikel oder eine ganze Zeitung an einer Litfaßsäule müsste der Verlag dem Litfaßsäulenbesitzer vermutlich sogar noch Geld zahlen.

Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz betonte die SPD noch einmal, das die aktuelle Situation die damalige Kritik der SPD am LSR bekräftigt, diese Kritik sei nicht weniger geworden. Der Koalitionsvertrag sieht aber eine Evaluierung vor und das Schiedsgerichtsverfahren soll ebenso abgewartet werden, wie die die anderen Gerichtsverfahren. Bevor jetzt jemand wegen dem Koalitionsvertragsargument anfängt zu schimpfen, das ist eben die Crux mit Koalitionsverträgen, wie ich sie hier und hier (Punkt 4.) beschrieben habe. Die Union argumentierte damit, das es eben Zeit brauche um die Dinge die in einem Gesetz stehen zu klären. Auch nach ihrer Ansicht sollen die Ausgänge des Schiedsverfahrens und der Gerichtsverfahren abgewartet werden. Im Übrigen sei das LSR gar nicht so schrecklich, wie von der LINKEN (also in diesem Fall von mir :-)) beschrieben. Die Anhörung sei darüber hinaus differenziert gewesen.

Im Ausschuss Digitale Agenda begründeten die Grünen noch einmal den Gesetzentwurf. Das LSR bringe weder den Verlagen etwas, noch bringt es Rechtssicherheit. Das LSR sei innovationshemmend und die Erfahrung seit der Einführung des LSR zeige, es habe nicht den geringsten Beitrag zum Schutz der Presse geleistet. Eine Evaluation bringe nichts. Diesmal  erklärte die Union, ein wenig abweichend von den Ausführungen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, das sie durchaus einige der in der Anhörung vorgebrachten Kritikpunkte teile. Allerdings solle die Entscheidung des Schiedsgerichtes und des Kartellamtes abgewartet werden. Der Gesetzentwurf sei verfrüht, die Novellierung soll abgewartet werden. Die SPD argumentierte im Kern wie im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, fügte aber hinzu, die vorgetragenen Bedenken sollten in die Evaluierung einbezogen werden.

Wenn sich bis zur abschließenden Lesung im Bundestag nichts mehr ändert wird damit der Schritt 6 zur Abschaffung des LSR nicht stattfinden. Theoretisch ist der Schritt 6 noch möglich. Der Bundestag muss einfach nur mit Mehrheit dem Gesetzentwurf zur Aufhebung des LSR zustimmen. Macht er das nicht, dann bleibt das LSR erst mal bestehen. Wann und ob eine Evaluierung dann stattfindet und wie ihr Ergebnis sein wird, das ist völlig offen. Und ob sich aus dem im Ausschuss Digitale Agenda von der Union vorgebrachten „verfrüht“ im Hinblick auf das Aufhebungsgesetz ein klein wenig Hoffnung ergibt, das auch die Union zu einem späteren Zeitpunkt der Aufhebung des LSR zustimmt, da habe ich meine Zweifel.

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