Kein Vorbild

Nachdem ich diesen Beitrag zum Sexualstrafrecht schrieb, fragte ein Leser, wie das so in der DDR läuft. Er meinte vermutlich lief, denn laufen tut da seit 25 Jahren nichts mehr. Also schaute ich nach. Im konkreten Fall ist es so, dass der § 121 eine Vergewaltigung nur beim Zwang zum „außerehelichen Geschlechtsverkehr“ bestrafte. Der Einwand, dass erst 1997 die Strafbarkeit der Ehe auch im Vergewaltigungsparagrafen der Bundesrepublik verankert wurde, ist natürlich richtig.

Nachdem ich nun einmal das Strafgesetzbuch der DDR vor der Nase hatte, schaute ich weiter. Und staunte. Das Strafgesetzbuch der DDR ist kein Vorbild für linke, emanzipatorische Rechtspolitik. Im Gegenteil, es zeigt den repressiven und autoritären Charakter der DDR. Sicherlich, in einem rein quantitativen Vergleich gibt es mehr Gemeinsamkeiten zwischen StGB der DDR und dem heutige gültigen StGB. Aber im Detail wird es echt gruselig, wie einige Beispiele zeigen sollen:

  • Die Todesstrafe als Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (§ 23 Abs. 1 und § 60) wurde erst am 18. Dezember 1987 gestrichen.
  • Zu den Strafen zählte die Arbeitserziehung (§ 42). Diese wurde ausgesprochen, „wenn der Täter arbeitsfähig ist und auf Grund seines asozialen Verhaltens zur Arbeit erzogen werden muss„.
  • Die Ausweisung straffällig gewordener Ausländer war in § 59 StGB geregelt.
  • In § 105 wurde unter Strafe gestellt, wenn jemand es unter anderem unternahm „Bürger der Deutschen Demokratischen Republik (…) abzuwerben„.
  • Der § 126 StGB-DDR sah eine Bestrafung für den Fall vor, dass jemand „pornografische Schriften oder andere pornografische Aufzeichnungen, Abbildungen, Filme oder Darstellungen verbreitet oder sonst der Öffentlichkeit zugänglich macht, sie zu diesem Zwecke herstellt, einführt oder sich verschafft„.
  • Der § 217 enthielt die Strafbarkeit der „Zusammenrottung„. Es wurde bestraft, „wer sich an einer die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigenden Ansammlung von Personen beteiligt und sie nicht unverzüglich nach Aufforderung durch die Sicherheitsorgane verlässt„. Zunächst dachte ich, dies sei vergleichbar mit dem Landfriedensbruch, aber dieser (§ 125 StGB) verlangt Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit. Die Zusammenrottung im StGB ist so ungenau formuliert, dass darunter wohl auch einfach Ansammlungen zu verstehen waren, in denen beispielsweise gegen die DDR gerichtete Losungen verbreitet wurden. Falls dazu irgendjemand Originalurteile hat, ich wäre daran interessiert.
  • Der § 219 stellte die „Ungesetzliche Verbindungsaufnahme“ unter Strafe, obwohl es auch im StGB der DDR den Straftatbestand des Geheimnisverrats gab. Bestraft wurde, „wer als Bürger der Deutschen Demokratischen Republik Nachrichten, die geeignet sind, den Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu schaden, im Ausland verbreitet oder verbreiten lässt oder zu diesem Zweck Aufzeichnungen herstellt oder herstellen lässt.“ Anders als der Straftatbestand der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (§ 90a StGB) wird hier gerade nicht darauf abgestellt, dass die verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht oder Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne verunglimpft wird, sondern es wird explizit auf „Nachrichten“ abgestellt. Auch hier gilt, dass wenn jemand Originalurteile hat, ich diese gern lesen würde.
  • Der absolute Höhepunkt meines Unverständnisses war dann aber bei § 249 erreicht. „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten.“ Die Norm ist echt der Hammer und wenn sich jemand fragt, woher auch im Osten eine autoritäre Haltung kommt, der findet eine von vielen Erklärungen sicherlich auch im Geist dieses Paragrafen. Bestraft wurde, wer „das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt, indem er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist.“ Das Strafmaß konnte bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe betragen. Aber vielleicht hatte das ja auch was damit zu tun, dass in Artikel 24 Abs. 2 S. 2 der Verfassung der DDR festgehalten wurde: „Das Recht auf Arbeit und die Pflicht zur Arbeit bilden eine Einheit.“ Pflicht zur Arbeit. Aus heutiger Sicht unvorstellbar. Oder doch nicht? Das Bundesverfassungsgericht jedenfalls entschied am 13.2.2000 (2 BvR 2707/93) zu meinem Entsetzen: „Es ist verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber den Straftatbestand des § 249 DDR-StGB („Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten”) nicht in den Regelkatalog des § 1 I Nr. 1 StrRehaG aufgenommen hat. Es ist weder dargelegt noch ersichtlich, dass Verurteilungen der DDR-Gerichte nach dieser Norm in der Regel die in der Völkerrechtsgemeinschaft anerkannten Menschenrechte in schwer wiegender Weise missachtet hätten.“
  • Schließlich ist noch auf den § 260 hinzuweisen. Wegen „Feigheit vor dem Feind“ wurde bestraft, wer „sich aus Feigheit oder Mutlosigkeit freiwillig gefangen gibt, sich weigert, die Waffe zu gebrauchen oder in in anderer Weise feige vor dem Feind verhält.

Nach der Lektüre ist für mich eines klar: Der Weg vom treuen und überzeugten DDR-Bürger zu AfD, NPD und Pegida ist kürzer als der Weg vom treuen und überzeugten DDR-Bürger zu linker, emanzipatorischer Politik. Für ersteres muss ich nämlich meine Positionen und Einstellungen nicht hinterfragen, ich muss sie nur einfach fortsetzen. Das einzugestehen ist bitter, macht aber erneut deutlich: Die DDR ist kein Vorbild für linke und emanzipatorische Politik.

23 Replies to “Kein Vorbild”

  1. Wieder einmal zeigt sich, wie bürokratisch und spießig die DDR de jure und de facto eingerichtet war. Wenn dieser Konservativismus (!) dann auch noch auf mangelnde Aufarbeitung und eine plötzliche Überrollung durch den Kapitalismus trifft, wen wundert´s, dass die Menschen ihr „Heil“ in der autoritären Sicherheit einer Nation suchen.
    Es ist traurig. Ich wünschte, das staatssozialistische Experiment hätte zumindest in sich selbst ein wenig libertärer sein können. Und weniger rassistisch und sexistisch sowieso.

  2. Ich sehe es eher als vorbildlich an, dass selbst die ansonsten kommunistische DDR kein dekadentes Recht auf Faulheit kannte.
    Die Hartz-Reformen setzten ja genau da an. Keine staatliche Leistung ohne Gegenleistung.

  3. hartz IV setzt da an, aber man kommt nicht in den knast. und nein, weder hartz IV und erst recht nicht das stgb der ddr ist irgendwas, was ich gut finden könnte.

  4. Frau Wawzyniak, Sie vergleichen hier ein altes Gesetz aus der untergegangenwordenen DDR – also mindestens 30, in Worten dreißig Jahre – altes Gesetz mit dem Stand der bundesdeutschen Gesetzgebung von heute. Clever ist wahrlich was anderes!

    Hätten Sie mal geschichtlich zurückgeschaut, hätte sogar Ihnen eventuell auffallen können, zugegeben mir fällt es schwer daran zu glauben, dass gerade im Sexualstrafrecht, im Ehe- und Scheidungsrecht, die DDR der modernere Staat zu seiner Zeit war.

    Was den leidigen Asozialenparagraphen anbetrifft, wird ja bei den Delegitimierern der DDR immer gerne angeführt, so wurde dieser mitnichten gegen die wenigen Hausfrauen die es auch in der DDR gab, oder gegen Freiberufler, möchtegern- oder wahre Künstler usw. angewandt, sondern vortrefflich dazu genutzt Leuten die heute auf Bahnhofsvorplätzen dahinvegitieren, Drogen, Alkohol und sonstige Suchtmittel in selbsstschädigender Form konsumieren, wieder auf den Weg zum vollwertigen Mitglied einer Gesellschaft zu verhelfen. Im Gegensatz zu heute gab es damals keine Perspektivlosigkeit.

    Aber machen Sie ruhig weiter mit Ihrem Bashing. Es fällt so schön auf Sie zurück.

  5. ich muss sie enttäuschen. ich vergleiche nicht mit heute, ich vergleiche mit anspruch an demokratisch-sozialistische gesellschaft.
    und das sie finden, leute die heute auf bahnhofsvorplätzen leben und drogen- und alkoholsüchtig sind gehören in den knast um wieder vollwertiges gesellschaftsmitglied zu werden, sagt mehr über sie aus als sie wollen werden.

  6. Frau Wawzyniak, was Sie mir da böswillig unterstellen habe ich nicht geschrieben. Woher nehmen Sie die Behauptung? Sie werden dem Spitznamen für Rechtsanwälte gerecht und betätigen sich gerade als Rechtsverdreher/in. Fällt aber auch
    nicht zum ersten mal auf, diese Ihre Unart.

    Ich habe sogar extra darauf hingewiesen, dass ich die Situation für die heute abgerutschten als perspektivlos erachte und man kann entnehme,so man gutwillig ist, dass ich die kapitalistische Gesellschaftsform dafür verantwortlich sehe. Was ist da bitte falsch zu verstehen?

    Anders war es damals in der DDR . Da musste niemand asozial werden. Knast war auch nur das letzte erzieherische Mittel wenn alle anderen hilfreich ausgestreckten Hände nichts mehr halfen. Und derer gab es nun wirklich viele. Manchmal sogar zu viele.

    Übrigens die sonstigen angeführten Gestze gab es so oder ähnlich in jedem souveränen Land. SIe blenden auch immer den kalten Krieg aus der vieles erklärt aber ausgeblendet, einige Restriktionen aus heutiger Sicht eigenartig anmuten läst, oder wie Sie es auszudrücken pflegen, „gruselig“. Warum eigentlich? Passt der Kälte Krieg nicht in Ihre „Argumentation“?

  7. danke für den vorletzten absatz. der beschreibt noch mal mein problem.

  8. Ach und noch etwas:

    Durch Gesetz vom 7. April 1977 wurde der § 42 aufgehoben.

    Ihr Gesetzbuch der DDR, welches Sie da oben mit dem heutigen der BRD VERGLICHEN HABEN, ist also noch älter als dreißig Jahre, mindestens 39 eher 50. Auch ne Leistung! Ihr Büchlein gehört definitiv ins Antiquariat!

    § 59 regelt nicht die Ausweisung von straffälligen Ausländern. Diese Ihre Sprachgestaltung suggeriert einen Automatismus. Richtig ist:

    Durch Gesetz vom 28. Juni 1979 wurde der § 59 wie folgt geändert:
    „(2) Gegenüber Verurteilten, die Ausländer sind, kann anstelle des weiteren Vollzuges einer zeitigen Freiheitsstrafe jederzeit die Ausweisung beschlossen werden.“

    Sie kennen die Bedeutung von „kann“?

    Was bitte ist daran gruselig?

    Was stört Sie am § 125 StGB der DDR (nicht wie von Ihnen behauptet §126)? Das sollten Sie mal erklären? Sie wissen hoffentlich das Pornographie Hand in Hand mit Prostitution geht und dies in der Regel mit Ausbeutung, teilweise mit Zwang, in Verbindung steht? Und Prüde war die DDR ja wohl nicht. Jedenfalls kann ich mich daran nicht erinnern. Gehört eine Freigabe von Pornographie für Sie zum Vorbild für linke, emanzipatorische Rechtspolitik? Dann vergessen Sie mal ganz schnell Ihr „Nein heißt Nein“ – eines der wenigen Dinge die ich ansonsten sofort unterschreiben würde. Jetzt wird`s mir aber gruselig werte Frau Wawzyniak!

    weiter
    § 217
    „(1) Wer sich an einer die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigenden Ansammlung von Personen beteiligt und sie nicht unverzüglich nach Aufforderung durch die Sicherheitsorgane oder andere zuständige Staatsorgane verläßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, mit Haftstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wer eine Zusammenrottung organisiert oder anführt (Rädelsführer), wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu acht Jahren bestraft.“

    Daran gibt`s nix zu mäkeln wenn`s um Sicherheit und Ordnung geht, oder wo sehen Sie da ein Problem? Das damit jede Form von Ansammlung oder Demo geahndet wurde, unterstellen Sie. Davon steht im Gesetz nichts.

    weiter
    In §105 ging es um Staatsfeindlichen Menschenhandel. Haben Sie sicher nur vergessen zu erwähnen. Und ja, es war erklärtes Ziel im kalten Krieg, der DDR zu schaden. Können Sie negieren, müssten es aber nicht.

    weiter
    § 219. Ungesetzliche Verbindungsaufnahme. (1) Wer zu Organisationen, Einrichtungen oder Personen, die sich eine gegen die staatliche Ordnung der Deutschen Demokratischen Republik gerichtete Tätigkeit zum Ziele setzen, in Kenntnis dieser Ziele oder Tätigkeit in Verbindung tritt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft

    1. wer als Bürger der Deutschen Demokratischen Republik Nachrichten, die geeignet sind, den Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu schaden, im Ausland verbreitet oder verbreiten läßt oder zu diesem Zweck Aufzeichnungen herstellt oder herstellen läßt;
    2. wer Schriften, Manuskripte oder andere Materialien, die geeignet sind, den Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu schaden, unter Umgehung von Rechtsvorschriften an Organisationen, Einrichtungen oder Personen im Ausland übergibt oder übergeben läßt.
    (3) Der Versuch ist im Falle des Absatzes 2 Ziffer 2 strafbar.

    Sie sehen mich extremst verwundert Frau Wawzyniak. Für jemanden der wie Sie gegen die Weitergabe von SteuerCD´s argumentiert, sind Sie aber wenig konsequent! 🙂 Ich könnte auch mit Spionage argumentieren, aber Spione gab`s natürlich nur von Ost nach West. Im Westen ging`s immer nur um Freiheit. Ironie off

    Die DDR durfte sich also nicht schützen?

    Und zu Ihrem und Frau Lengsfeld´s Favoriten, den §249, hab ich ja weiter oben schon etwas geschrieben. Als Antwort haben Sie sich Rosinen rausgepickt und nebenbei noch beleidigende Falschbehauptungen aufgestellt.

    §260 gehört wohl dazu wenn man sich als Staat entschließt sich zu verteidigen und als ANTWORT auf die vorher gegründete Bundeswehr eine eigene Armee aufstellt. Sonst könnte man das gleich sein lassen.

    Gaaaaanz gruselig!

  9. danke, dass es mit einer längeren antwort noch geklappt hat….in dem im blog verlinkten ddr-stgb steht die streichung des § 42, in rot. sie meinen ich mache einen vergleich des ddr-stgb mit dem brd-stgb. ich kann jetzt nur noch mal sagen, es geht und ging mir immer um einen vergleich mit dem anspruch ein sozialistischer staat zu sein. und da finde ich halt gehört arbeitserziehung nicht hin. ich hätte das aber mit der streichung auf aufschreiben können, insofern ist ihre kritik berechtigt… richtig ist, dass die ausweisung straffällig gewordener ausländer ist eine kann-regelung. wenn sie finden, meine formulierung im blog suggeriert einen automatismus, dann nehme ich auch diese kritik insofern an, dass ich es hätte konkreter schreiben können, weil die formulierung missinterpretierbar ist. falsch hingegen ist sie nicht. und am ende ist das für mich erschütternde, dass es überhaupt so eine option gab… was den § 125 (danke für den hinweis auf den schreibfehler) angeht: ich wundere mich, dass sie davon ausgehen, dass es in der ddr ausbeutung gegeben hat. aber kurz gesagt: den zwingenden zusammenhang zwischen porno und prostitution sehe ich nicht… wie sie richtig bemerkt haben, habe ich zunächst mit dem stgb verglichen, denn eine vermutung aufgestellt und dann um mithilfe gebeten. sollten sie also ein originalurteil haben, freue ich mich über eine zusendung… sie können das anders sehen, aber abwerben von menschen ist für mich keine straftat, kalter krieg hin oder her. aber mit dem wird ja immer alles gerechtfertigt… zum stgb habe ich umfassender argumentiert, als sie es in ihrer antwort darstellen, u.a. verweise ich auf sog. „verteidigungsstraftabestände“ und bitte um originalurteile… zum 249 haben wir ebenso eine differenz wie zum 260. im übrigen, wenn sie sich beleidigt fühlen, dafür gibt es ja wege das zu unterbinden. die differenz ist zugespitzt aus meiner sicht folgende: bei ihnen lässt sich (fast) alles durch den kalten krieg rechtfertigen, mein maßstab ist der einer demokratisch-sozialistischen gesellschaft…

  10. Frau Wawzyniak, eine demokratisch-sozialistischen Gesellschaft muss sich auch verteidigen, nach außen, und wenn Gegnerschaft von außen nach innen getragen wird auch im Innern. Sonst wird es NIE eine demokratisch-sozialistische Gesellschaft geben, oder wenn doch dann nur sehr kurzzeitig!
    Dafür gibt es genug Beispiele. Das Kapital, schon gar nicht das Großkapital, wird sich nicht demokratisch-sozialistisch die Butter vom Brot holen lassen. Sie können weiter von solch einem Weg träumen und Ihre Partner bei der SPD, der besser Verdiener Partei „die Grünen“ oder gar bei der CDU suchen, Sie werden an dieser Tatsache nicht ändern. Das Kapital kämpft nicht mit demokratischen Mitteln. In der Bananenrepublik nutzt es die Medienmacht, im Ausland Einfluss mit NGO´s und Stiftungen und wenn alles nichts hilft packt das Kapital den Knüppel aus und lässt Putschen oder zieht mit ihren Marionetten gleich selbst in den Krieg. Davor können Sie die Augen verschließen und sich häuslich einrichten, an dem Ablauf dieses Szenarios ändern Sie ohne eine wehrhafte Verfassung und Gesetze nichts. Ich wiederhole mich wenn ich schreibe, die DDR hatte keinerlei Chance sich zu entwickeln. Und ja, Ursache ist der kalte Krieg bzw. die Politik der Marionetten des Kapitals die zum kalten Krieg führt.
    Ich entschuldige keinesfalls so machen Irrweg in der DDR, ich kann das Zustandekommen der Irrwege aber erklären. Interessant wäre es gewesen zu sehen wohin die Reise der DDR gegangen wäre ohne Revisionismus und Einfluss von außen. Insofern gehe ich viel gnädiger mit ihr (der DDR) um als Sie! Und ich verstehe nicht was Sie antreibt auf den bekriegten und geschundenen Sozialismus-versuch herabzusehen und meist unqualifiziert nachzutreten?

    Machen Sie es besser! (siehe oben – da wird wohl nichts draus)

  11. Was bitte ist niveauloser Sex vor einer Kamera, meist noch mit Frauen als zu allem willige Luder dargestellt, mit wechselnden Partnern, gegen Geld, anderes als Prostitution?

    Und wenn ich das Gesetz gegen Prostitution im StGB der DDR verteidige, und ja dies verteidige ich gern, dann bin ich damit nicht für Ausbeutung sondern dagegen!
    Wie kommen Sie auf was anderes.

    Einen schönen Sonntag wünsche ich noch!

  12. das problem liegt wohl eher darin, dass der demokratische sozialismus in einem land nicht funktionieren wird. aber das wäre ein anderes thema.
    mir ist dieser verweis auf den kalten krieg als entschuldigung für alles einfach zu billig. aber da bleibt es sicherlich bei einem dissenz zwischen uns.

  13. na wenn es in der ddr keine ausbeutung gegeben hätte, hätte es auch des gesetzes nicht bedurft :-).

  14. Oh mein Gott, und dies von einer Rechtsanwältin?!

    Vielleicht bedarf es ein Gesetz damit es etwas nicht gibt? Leider vergessen Sie auch gerne, dass die junge DDR Bevölkerung und Personal eines kapitalistischen Systems übernahm. Und was bitte ist an dem Verweis auf den kalten Krieg, gab´s den nicht(?), billig? Ich finde eher wenn man diesen immer ausblendet und aus einem Wolkenkuckucksheim argumentiert. Denken Sie einfach mal in Ruhe darüber nach. Versuch macht klug.

  15. Hinter DDR und vor Bevölkerung gehört ein Komma, sonst ist der Satz falsch zu verstehen.

  16. danke. drei jahre freiheitsentzug für einen resolutionsentwurf und ein gedächtnisprotokoll… meine fresse.

  17. Na ja,was ich viel interessanter finde, heute, wo die BRD regelmäßig in Kriege zieht, hört man von solcher Art „Friedensaktivisten“ NICHTS mehr. 🙂

    Fällt auf, irgend wie.

    Schwerter zu Pflugscharen, gibts die überhaupt noch? War wohl doch nur ne Geheimdienstaktion von außen. Schade eigentlich.

  18. Dank für den Link. Traurig traurig, verrät aber viel über die Instrumentalisierung dieser Bewegung gegen die DDR, als es die DDR noch gab.

  19. Es gibt Offensichtlichkeiten. 🙂 Da kann man noch so viel so oder so sagen. Allein wenn man sich anschaut wo so einige der ehemaligen Redelsführer, genannt Bürgerrechtler, gelandet sind. Aber da kommen wir beide eh nicht zum gleichen Schluss. Passt schon.

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