Mal wieder Wahlrecht

Sobald man bei den Suchmaschinen Wahlrecht eingibt, erscheint der Vorschlag der Koalition zum Wahlrecht. Allerdings nur wiedergegeben durch die Presse,  noch nicht der Gesetzesentwurf selbst. Den schaue ich mir dann natürlich noch detailliert an, sobald er vorliegt. Nach den Presseberichten soll die Zahl der Mandate für ein Land nach der Zahl der Wähler bestimmt werden, eine Verrechnung der errungenen Sitze zwischen den Ländern soll nicht stattfinden. Überhangmandate kann es dann immer noch geben, die werden aber nicht ausgeglichen.  Reststimmen einer Partei, die nicht mehr für die Vergabe eines Mandats reichen, sollen bundesweit zusammengerechnet werden und dann auf die Landeslisten verteilt werden, die die höchsten Reststimmenzahlen haben.

Künftig finden zur Bundestagswahl also faktisch 16 Landtagswahlen gleichzeitig statt, denn eine Verrechnung der Sitze zwischen den Ländern soll ja entfallen. Damit ist dann der Bundestag das Parlament der Vertreter/innen der Bundesländer und nicht mehr der Vertreter/innen des gesamten Volkes.Und wenn die Überhangmandate nicht ausgeglichen werden, dann bleibt das Problem, was LINKE und SPD in ihrem Gesetzentwurf bekämpfen wollten, dass nämlich das Zweitstimmenergebnis sich nicht in Parlamentssitzen wiederspiegelt.

Immerhin kommen aber nunmehr bei den Artikeln auch die Vorstellungen der LINKEN vor. Das ist gut so, denn wir sin die einzigen, die einen über das Problem des negativen Stimmgewichts hinausgehenden Vorschlag unterbreitet haben.

Viel interessanter für mich ist, dass nun aber sowohl die Zeit als auch der Tagesspiegel erkennen, dass das Zweistimmensystem ein Problem ist.  Richtig erkannt. Deshalb hatte ich ja vor einem Jahr einen Vorschlag unterbreitet, der genau an diesem Problem ansetzte.

One Reply to “Mal wieder Wahlrecht”

  1. Noch immer Wahlrecht könnte man titeln, denn das System aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht ist ja schon seit mehr als 30ig Jahren in der Diskussion. In dieser Diskussion gab und gibt es natürlich auch wahltaktische Überlegungen, aber auch wahltechnische und mathematisch-rechnerische Einwände. Zumindest ist die direkte Wahl eines Abgeordneten nach dem Mehrheitswahlrecht eine Form der direkten Demokratie, die an anderer Stelle so vehement eingefordert wird.

    Den Gesetzesentwurf der Partei Die Linke habe ich gelesen. Bei manchen Dingen schüttel ich nur den Kopf.

    Für hanebüchen halte ich die Einleitung der Begründung für den Gesetzesentwurf, welche die OSZE in einem Atemzug mit dem BVG nennt.

    Was bitteschön hat eine transnationale Staatenkonferenz mit dem deutschen Wahlrecht zu tun? Warum sollten wir uns nach deren Vorschlägen oder deren Kritik richten? Soll die Autorität der OSZE die eigene Argumentation stärken oder gar ersetzen?

    Das BVG als Autorität halte ich ebensowenig für der Weisheit letzter Schluss, weil es in Deutschland keine unabhängigen Richterwahlausschüsse gibt. Im BVG spiegeln sich somit Partei- und Klasseninteressen wider. Sich auf diese Institution als Autorität zu berufen, ist für mich keine linke Politik. Die eigenen Argumente ersetzt es auch nicht.

    Dass die Union ein Wahlmodell bevorzugt, dass die förderale Struktur Deutschlands betont und stärkt, kann man für richtig oder falsch halten. Die förderale Struktur Deutschlands ist ja aus den Erfahrungen mit dem deutschen Faschismus entstanden, als Riegel gegen eine zentralisierbare Macht, das ist auch heute noch richtig. Letztlich bildet dieser Vorschlag den Bundesrat im Bundestag ab. Das muss man nicht mögen, hat aber auch einiges für sich, weil sich viele Leute eben doch nach ihrer lokalen Herkunft und ihrem Wohnort (Bundesland) definieren und nicht in erster Linie als Deutsche, Europäer oder Weltbürger.

    Aus dem Argument, dass mit den Bundestagswahlen künftig faktisch 16 Landtagswahlen gleichzeitig stattfinden, kann man aber auch ableiten, dass man sich damit separate Landtagswahlen sparen könnte indem man das dann sogar zusammenpackt, was überlegenswert wäre, oder aber dass man die Landtagswahlen geringschätzt.

    Das Argument, dass die mit einer förderalisierten Bundestagswahl gewählten Abgeordneten nicht mehr Vertreter des gesamten Volkes seien, halte ich für sehr weit hergeholt, denn sie sind ja mittels ihres Bundestagsmandates nicht minder in die förderale Bundesrepublik und dessen Bundesparlament eingebunden.

    Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nicht hat, soll auch nicht hier wählen dürfen, es sei denn, man schafft weltweit die Nationalstaaten ab.

    Den Verlust des aktiven Wahlrechts bei bestimmten Straftaten bestimmen die Richter, ob das so bleiben soll, kann man diskutieren.

    Den Verlust des passiven Wahlrechts bei bestimmten Straftaten und Strafdauern sowie über die Strafdauer hinaus, halte ich für akzeptabel. Persönlich wünsche ich mir sogar eine Ausweitung, damit ich Leute wie Herrn Lambsdorff nie wieder ertragen muss. Wären die Weimarer Verfassung und die Strafgesetze damals so gewesen, hätte man einem Adolf Hitler damit eine parlamentarische Karriere verbaut. Er war ja bekanntermaßen bereits nicht unerheblich vorbestraft, als man ihn zum Kanzler machte. Staatsfeinden muss man nicht Tür und Tor öffnen. Von der Partei Die Linke hätte ich hier mehr Geschichtsbewußtsein erwartet.

    Das Alter für das aktive Wahlrecht wurde von Willy Brandt gleichzeitig mit dem Alter für die Volljährigkeit und die volle Geschäftsfähigkeit auf 18 Jahre heruntergesetzt. Das war gut und richtig. Die Frage hier ist, wo man da die Grenze setzen will. Setzt man dies auf 16 Jahre herunter, muss man alle Konsequenzen und Rechtsansprüche bedenken. Mit Fug und Recht kann dann ein 16jähriger Bürger verlangen und einklagen, dass sowohl die Volljährigkeit als auch die volle Geschäftsfähigkeit auf dieses Alter heruntergesetzt werden. Schlaue und umtriebige Geschäftsleute würden genau darauf wittern und dies möglicherweise in ihrem eigenen Interesse sogar einklagen. Die Probleme mit von Minderjährigen abgeschlossenen Verträgen sind bereits jetzt recht groß, und zwar für Eltern, Richter und die Minderjährigen selbst.

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