Der § 6 Abs. 1 Satz 2 Bundeswahlgesetz lautet: „Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, der gemäß § 20 Absatz 3 oder von einer Partei vorgeschlagen ist, die nach Absatz 3 bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt wird oder für die in dem betreffenden Land keine Landesliste zugelassen ist.“ Der Passus „nicht berücksichtigt“ bezieht sich dabei auf die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze. Bei dieser Verteilung werden die Zweistimmen, die auf eine Landesliste einer Partei entfallen zusammengezählt. Der § 20 Abs. 3 bezieht sich auf sog. Einzelbewerber/innen, also jene die ohne eine Partei antreten.

Diese Regelung ist nicht neu, ich konnte recherchieren, dass sie mindestens seit 1975 gilt. Auch DIE LINKE hat -insoweit übe ich mal Selbstkritik- in ihrem Gesetzentwurf  diesen Teil des Wahlrechts unangetastet gelassen. Nach meinem eigenen Gesetzesvorschlag, der in der Fraktion nicht mehrheitsfähig war, wäre dieser Passus…

Soso. „Die Zeit“ hat also eine Abgeordnetenbilanz erstellt. Das ganze firmiert dann unter der Überschrift „Die aktivsten Abgeordneten„. Fast könnte der Eindruck entstehen, es handelt sich um Zeugnisse.

Ich könnte mich nun zurücklehnen, schließlich tauche ich im ersten Drittel auf. Aber ich lehne mich nicht zurück, ich ärgere mich. Ich ärgere mich über diese Statistik, die suggeriert, Quantität gleich Qualität und der Arbeit von Abgeordneten nicht gerecht wird.

Nehmen wir mal die Redezeiten und hier als Beispiel die Redezeiten der LINKEN. Auch insoweit könnte ich mich bequem zurücklehnen. Sprechen nun aber die Redezeiten für besondere Qualität? Ich finde nicht. Ich erinnere mich an eine Superrede meines Kollegen Alexander Süßmair zum Tierschutz zu später Stunde. Alex war für das Thema Tierschutz zuständig, ein Thema, was nicht so häufig im Bundestag debattiert wurde. Meine vielen Reden haben damit zu tun, dass meine Themen (Wahlrecht, Sicherungsverwahrung und Netzpolitik) in dieser Legislaturperiode besonders häufig debattiert wurden.…

Das Bundesverfassungsgericht wird morgen über das im November 2011 vom Bundestag beschlossene Wahlrecht zur Bundestagswahl entscheiden. Die Neuregelung sieht -vereinfacht gesagt- wie folgt aus:

1) Es werden die Sitze für das jeweilige Bundesland anhand der Wähler/innenanzahl ermittelt, also die Bundestagssitze die auf das Land X oder das Land Y entfallen.

2) Nachdem klar ist, wieviel Sitze das Land X oder das Land Y im Bundestag hat, werden diese Sitze auf die jeweiligen Parteien aufgeteilt.

3) Im Verfahren der sog. Reststimmenverwertung werden weitere Mandate auf die Parteien aufgeteilt. Maßstab ist hier das Bundesgebiet.

Im Prinzip findet also ein Verfahrenswechsel in der Verteilung der Mandate statt. Bislang galt:   Zuerst die Mandate für die Partei, dann für das Bundesland. Jetzt gilt: Erst die Mandate für das Bundesland (abhängig von der Wähler/innen-Anzahl) und dann die Mandate für die Partei.

Ich selbst habe mich als Klägerin an der Bürgerklage von Mehr…

Dieses Statement von Prof. Meyer in der heutigen Anhörung des Innenausschusses zum Wahlrecht brachte das Problem auf den Punkt. Auch wenn ich mich dem Lösungsvorschlag von Prof. Meyer nicht anschließen kann (schließlich hatte ich einen eigenen), kann ich ihm in der Problemanalyse zustimmen.

Doch darum ging es in der heutigen Anhörung am Ende ebensowenig wie -und das ist besonders bedauerlich- um die über die Frage des negativen Stimmgewichts hinausgehenden Aspekte, die sich im Gesetzentwurf der LINKEN wiederfinden. Aber immerhin wurde der LINKEN von allen bestätigt, dass ihre Vorschläge durchweg diskussionswürdig sind. Das hört man doch gern :-). Es wurde dem Gesetzentwurf der LINKEN außerdem bescheinigt, was sonst nur dem Gesetzentwurf der Grünen bescheinigt wurde: Er schließt das sog. negative Stimmgewicht komplett aus.

Worum geht es eigentlich? Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. Juli 2008 entschieden: „§ 7 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Absätze 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes verletzt die Grundsätze der Gleichheit…

Sobald man bei den Suchmaschinen Wahlrecht eingibt, erscheint der Vorschlag der Koalition zum Wahlrecht. Allerdings nur wiedergegeben durch die Presse,  noch nicht der Gesetzesentwurf selbst. Den schaue ich mir dann natürlich noch detailliert an, sobald er vorliegt. Nach den Presseberichten soll die Zahl der Mandate für ein Land nach der Zahl der Wähler bestimmt werden, eine Verrechnung der errungenen Sitze zwischen den Ländern soll nicht stattfinden. Überhangmandate kann es dann immer noch geben, die werden aber nicht ausgeglichen.  Reststimmen einer Partei, die nicht mehr für die Vergabe eines Mandats reichen, sollen bundesweit zusammengerechnet werden und dann auf die Landeslisten verteilt werden, die die höchsten Reststimmenzahlen haben.

Künftig finden zur Bundestagswahl also faktisch 16 Landtagswahlen gleichzeitig statt, denn eine Verrechnung der Sitze zwischen den Ländern soll ja entfallen. Damit ist dann der Bundestag das Parlament der Vertreter/innen der Bundesländer und nicht mehr der Vertreter/innen des gesamten Volkes.Und wenn die Überhangmandate nicht ausgeglichen werden, dann bleibt das Problem,…

Im Bundestag wurde gestern über das Wahlrecht debattiert. Ein Thema, was mir schon seit längerem besonders am Herzen liegt und zu dem ich seit einigen Monaten Vorschläge auf den Tisch gelegt habe, die zum Beispiel hier nachlesbar sind.

Anlass der Debatte war ein Gesetzentwurf der Grünen, den ich wenig überzeugend finde.  Warum und weshalb, das habe ich versucht in Rede zum Antrag der Grünen in der gestrigen Plenardebatte deutlich zu machen.

Da hat also das Verfassungsgericht von Schleswig-Holstein zum dortigen Wahlrecht verhandelt und eine wenig überraschende Entscheidung getroffen. Es wird vorgezogene Neuwahlen geben und ein neues Landeswahlgesetz muss her. Das es soweit kommt ist diesem Urteil zu verdanken.  Das Verfassungsgericht hat noch ein zweites Urteil gefällt, welches allerdings im Wesentlichen die Ausführungen aus dem ersten Urteil wiederholt. (Das zweite Urteil liest sich übrigens deutlich einfacher, wenn zunächst das erste Urteil gelesen wird.) Wer einen Grundkurs zum Thema Wahlrecht besuchen will, dem sei die Lektüre des ersten Urteils empfohlen.

Das Verfassungsgericht kommt zu dem Ergebnis: „Das geltende Landeswahlgesetz ist aber seinerseits in der mittlerweile eingetretenen politischen Realität in wesentlichen Regelungen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, § 3 Abs. 5 sowie § 16 LWahlG) nicht mehr mit der Landesverfassung (Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 LV) vereinbar.“ Damit hat das Verfassungsgericht aber gesagt, dass die Auslegung oder Interpretation…

Bis Mitte nächsten Jahres hat der Gesetzgeber Zeit das Wahlrecht zu ändern um das sog. negative Stimmgewicht abzuschaffen – so das Bundesverfassungsgericht. Doch das Wahlrecht verlangt nach einer grundlegenden Reform.

Es ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach der Sommerpause die Debatte um das Wahlrecht intensiver geführt wird als bisher. DIE LINKE muss und soll da mitdiskutieren. Deshalb gibt es einen konkreten Vorschlag von mir, den ich zusammengefasst habe.

Zum Antrag Demokratisierung des Wahlrechts

Ich will über diesen debattieren, Ende September im Parteivorstand und im November in der Fraktion. Diese  Zeit sollte sich genommen werden. Schließlich geht es hier nicht um ein Komma oder Semikolon – und wer in der Sommerpause Zeit und Muße hat, der/die ist mir ihrer/seiner Meinung gern gesehen. Call for Paper halt!