Möglicherweise

… ist man ja manchmal etwas zu schnell. Und da ja viele Leute den Blog lesen 🙂 wurden auch so manche Gespräche geführt in letzter Zeit.

So habe ich das eine oder andere Gespräch auch über Baden-Württemberg geführt. Ich bleibe dabei, es ist das gute Recht von Mitarbeiter/innen sich politisch zu engagieren und auch zu kandidieren. Aber zumindest zu meinem Stil gehört es, wenn ich Gremien angehöre und in diesen Diskussionen über Kandidaturen stattfinden, dann teile ich auch mit, ob ich kandidiere oder nicht.

Ansonsten ist es sicherlich immer eine Gratwanderung zwischen politischem Engagement und Vertrauensverhältnis. Nur das sollen die betreffenden Personen untereinander ausmachen.

3 Replies to “Möglicherweise”

  1. trotzdem ist das kein grund, jemanden den job zu kündigen. ob es klug oder unklug ist, das vorher nicht abzusprechen, vermag ich nicht einzuschätzen. man hört ja nicht nur gutes über den innerparteilichen zustand im westen….

  2. Selbstverständlich ist eine Kandidatur kein Kündigungsgrund. Sie darf auch kein Kündigungsgrund sein, denn wenn es so wäre, wären wir nicht besser als die etablierten Parteien.

    Hier liegt aber eine Beurlaubung vor und keine Kündigung. So wurde es mir jetzt noch mal gesagt.

    Was wenn die Beurlaubung nicht ihren Grund in der Kandidatur an sich hat?

  3. wenn die beurlaubung nicht mit der kandidatur begründet wäre, dann würde tatsächlich eine andere situation vorliegen. wobei die allgemeine erfahrung in der arbeitswelt fast immer mehrere gründe für sowas hat – und es wid die genommen, die am rechtssichersten ist.

    fragt sich nur, warum das niemand mal öffentlich richtig stellt? vielleicht, weil doch alles verzwickt ist?

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