Nicht zu fassen

… was das Bundessozialgericht da gestern entschieden hat.  Juristen/innen machen sich mit dieser Entscheidung leider zum Vorreiter des Sozialabbaus. 30 Stunden arbeiten im Rahmen eines 1 Euro-Jobs ist Lohndumping. Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre erforderlich, statt die Verdrängung von Arbeitsplätzen, die durch diese Entscheidung noch gerichtlich sanktioniert wird.  Gruselig ist vor allem, das Verweigerung diesem Unsinn gegenüber mit Leistungskürzung bestraft wird.

Aber die Richter/innen widersprechen sich auch selbst. Sie argumentieren:

Die Arbeitsgelegenheiten sind nach der geltenden Gesetzeslage keine Gegenleistung für die dem Hilfebedürftigen gewährten Grundsicherungsleistungen, sondern sie gehören zum Katalog der in § 16 SGB II geregelten Eingliederungsleistungen. Arbeitsgelegenheiten sind ein Instrument der Grundsicherungsträger zur Umsetzung des Grundsatzes des Förderns.“

Soweit so gut, nur wenn es keine Gegenleistung ist, dann darf man halt auch nicht kürzen. Und wenn mit den Arbeitsgelegenheiten „fördern“ verbunden sein soll, dann kann das Fördern gerade nicht im ausbeuten und verunmöglichen regulärer Arbeit bestehen. Die Richter/innen geben fördern jetzt dem Begriff „fördern“ die Bedeutung von „ausbeuten„. Nimmt man das Gesetz ernst, dann sollte mit dem „fördern“ doch die Menschen fit gemacht werden für den Arbeitsmarkt. Wie soll ich aber fit gemacht werden, wenn ich 30 Stunden für defacto nichts arbeiten muss? Und das zeitlich unbegrenzt.

Aus meiner Sicht hätten die Richter/innen die Chance gehabt, anders zu entscheiden. Selbst wenn keine zeitliche Begrenzung im Gesetz steht hätte man allein mit dem Wort „Gelegenheit“ und „zusätzlich“  begründen können, warum 30 Stunden nicht akzeptabel sind. Und man hätte darauf hinweisen können, dass wer 30 Stunden eine „Arbeitsgelegenheit“ wahrnehmen muss, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht und sich auch nicht um Arbeit bemühen kann.

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