Neue Lunge nur gegen Deutschkenntnisse

Beim Frühstück -auf dem Weg zur Parteivorstandssitzung- stolperte ich über einen Artikel im Neuen Deutschland, der allerdings nur offline zur Verfügung steht.

Im Kern geht es darum, dass einer 49jährigen türkischstämmigen Patientin eine Lungentransplantation verweigert wird, weil sie nicht genügend Deutschkenntnisse habe. Der im Artikel zu Wort kommende Arzt beruft sich auf das Transplantationsgesetz und darauf, dass nach einer Lungentransplantation häufig telefonisch Hinweise zur Einnahme und Dosierung der Medikamente gegeben werden, wozu man halt die deutsche Sprache verstehen müsse.

Das machte mich nun stutzig und ich suchte im Transplantationsgesetz nach einer Vorschrift, die die Aussage des Arztes stützt. Vielleicht habe ich es übersehen, aber mir ist eine solche Norm nicht untergekommen. Das Transplantationsgesetz soll die Bereitschaft zur Organspende zu fördern und gilt für die Organspende, die Entnahme sowie Übertragung. Nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 entscheiden die Transplantationszentren über die Aufnahme eines Patienten in die Warteliste und ggf. seine Herausnahme. Über die Aufnahme soll nach dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, insbesondere nach Notwendigkeit und Erfolgsaussicht der Organübertragung entschieden werden.  Eine diesbezügliche Richtlinie stellt nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 die Bundesärztekammer auf.

Vielleicht kann das Neue Deutschland ja noch mal nachfragen, wo der behandelnde Arzt hernimmt, dass Deutschkenntnisse erforderlich sind um eine Lunge transplantiert zu bekommen.  Der Verdacht, dass hier aus rassistischen Gründen eine Lungentransplantation verweigert wird bleibt andernfalls im Raum stehen.  Vermutlich -ja ich unterstelle mal- hätte ein gutverdienender nur englischsprechender Patient diese Probleme nicht.

5 Replies to “Neue Lunge nur gegen Deutschkenntnisse”

  1. Hallo Halina,
    natürlich hört sich das auf den ersten Blick seltsam an. Im Endeffekt kann ich allerdings die Argumentation der Ärzte nachvollziehen.Warum allerdings die Patientin seit über 30 Jahren(!) in Deutschland lebt und anscheinend nur rudimentäre Deutschkenntnisse besitzt, kann ich nicht nachvollziehen
    Grüße aus dem Saarland

  2. Hallo Halina,
    verstehe mich nicht falsch: Würde die Patientin auf Grund ihrer fehlenden Deutschkenntnisse keine neue Lunge bekommen und deswegen sterben, wäre das wirklich unerträglich. Den Ärzten sind hierbei allerdings die Hände gebunden, da das Transplantationsgesetz keinen ständigen Dolmetscher vorsieht und eine solche extrem schwere Operation ständige Kommunikation erfordert. Wirklich eine verfahrene Situation, an der man auf politischer Seite sicher etwas ändern kann. Den behandelnden Ärzten Rassismus vorzuwerfen, finde ich dagegen unangebracht. Grüße

  3. ich habe ja bewusst geschrieben, vielleicht habe ich ja was übersehen im transplantationsgesetz. aber dieses sieht eben nicht vor, dass deutschkenntnisse erforderlich sind, sondern lediglich den neusten medizinischen standard.

    solange mir niemand nachweisen kann, dass beispielsweise ein englischsprechender patient/eine englisch sprechende patientin nicht gleich behandelt wird, bleibt der verdacht im raum.

  4. Bei Gerichtsverfahren werden bei mangelnden Sprachkenntnissen eines Beteiligten Dolmetscher gestellt, um dem Sprachunkundigen den Anspruch auf rechtliches Gehör zu sichern.
    Ähnliches sollte hier zur Regelung werden (Anspruch auf ärztliche Versorgung).
    Aber bevor sowas kommt, wird es wohl erst mehrere spektakuläre Todesfälle geben (in der BRD passiert ja erst was, wenn was passiert).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert