Nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Das bescheinigte eine Mehrheit der Richter/innen am Bundesverfassungsgericht der Regelung des § 44b SGB II.

Die sog. ARGE darf damit nur noch bis zum 31. Dezember 2010 existieren und wird dann durch etwas anderes abgelöst werden. Aber durch was? Die Politik wird sich wohl entscheiden müssen, ob sie dem Bund oder den Gemeinden/Ländern die Aufgaben aus dem SGB II überträgt. Das Verfassungsgericht selbst deutet ja an: entweder Artikel 87 GG oder Artikel 83 GG. Oder bleibt doch alles beim Alten es wird nur wieder am Grundgesetz rumgemacht? Immerhin wird dies zumindest angedeutet, im Urteil: “Das Grundgesetz enthält keine Vorschrift, die eine Gemeinschaftseinrichtung von Bund und Ländern zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (Zweites Buch) vorsieht. […] widerspricht es der Kompetenzordnung des Grundgesetzes, wenn in weitem Umfang Mitverwaltungs- und Mitentscheidungsbefugnisse des Bundes im Aufgabenbereich der Länder ohne entsprechende verfassungsrechtliche Ermächtigung vorgesehen werden.”

Doch wer zu schnell und zu laut nach der Übertragung an die Kommune schreit, das Urteil gar als Sieg der kommunalen Selbstverwaltung feiert, sollte auch folgendes aus dem Urteil im Hinterkopf behalten: “Einen Zahlungsanspruch gegen den Bund erwerben aus § 46 SGB II mithin allein die Länder. […] § 46 SGB II bietet aber keinen Anhaltspunkt für einen Anspruch der Kreise und kreisfreien Städte, weder gegen den Bund noch gegen das Land.”

In § 46 SGB II geht es um das schnöde Geld und das Bundesverfassungsgericht hat mal so ganz nebenbei mitgeteilt, dass der Bund die Aufwendungen – in seinem Aufgabenbereich – trägt, aber die Kreise und kreisfreien Städte keinen Anspruch darauf haben. Heißt das etwa auch, wenn der gesamte Bereich des SGB II auf die Kommunen übertragen wird, dass sie keinen Anspruch auf die finanziellen Mittel haben?

Wer ansonsten etwas über die Frage des Verwaltungsaufbaus der Bundesrepublik erfahren will, dem sei das Urteil dringend empfohlen, es erspart mindestens ein Lehrbuch ;-) .

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