Zu diesem Satz im heutigen Tagesspiegel stehe ich.
Es ist völlig absurd, über diese Frage jetzt zu diskutieren. Es ist völlig abwegig die Satzung ignorieren um Männer in den Bundestag zu bringen. Auch das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit.
Sollte Hessen die Quote ignorieren, dann hilft nur eins ein Tribunal.
Also ich fand es schon letztes Mal nicht okay, dass Hessen und Saarland auf den ersten beiden Plätzen zwei Männer plaziert hatten. Irre ich mich oder gab es damals keinen „Aufschrei“? Allerdings braucht der hessische Landesverband rein formal ja nicht einmal die Satzung zu ändern. Das war ja letztes Mal auch nicht nötig. Rein formal gilt nur das Bundeswahlrecht und mit dem kann man es keinem Mann untersagen, auf einem bestimmten Platz zu kandidieren. Finde ich nicht unbedingt gut, ist aber so.
Nun Frederico, du liegst zweimal falsch.
Erstens galt vor vier Jahren ein Statut, welches eine Ausnahme vorsah, also eine Möglichkeit von der Quotierung abzuweichen. Dies ist mit der Bundessatzung der neuen Partei nicht möglich.
Zweitens liegst Du aber auch mit dem Bundeswahlrecht falsch. Das BWG regelt eindeutig, dass die Parteien die Regelungen aufstellen, wie sie zu ihren Kandidaten/innen kommen.
Mit „Aufschrei“ meinte ich, dass es politisch – Ausnahme hin oder her- vor 4 Jahren noch viel schlimmer war, nämlich sowohl in Hessen als auch im Saarland zwei Männer auf den ersten beiden Plätzen. Das sich da satzungsmäßig etwas geändert wusste ich tatsächlich nicht und gebe ich gerne zu.
Bezgl BWG: Du willst also sagen, eine Partei könnte eine Kandidatur von einem Mann auf einem bestimmten Platz verbieten?
die kandidatur wohl nicht, aber wenn der mann gewählt werden würde, auf einem platz der frauen vorbehalten ist und es eine wahlanfechtung gibt, dann dürfte die ziemlich sicher erfolgreich sein…