Satzungsfragen auf dem Bundesparteitag

Der Bundesparteitag der LINKEN vom 09.-11. Mai 2014 wirft seine Schatten voraus. Inhaltlich freue ich mich auf die Debatte zu einem bedingungslosen Grundeinkommen (dafür) und natürlich die Debatte und Abstimmung zum ganz wunderbaren Wahlrechtsantrag.

Ein wesentlicher Bestandteil des Bundesparteitages wird aber auch die Satzungsdebatte werden. Darauf wiederum freue ich mich schon seit dem 12. April 2008, also sechs Jahre. Am 12. April 2008 nämlich beschloss der Parteivorstand eine Satzungskommission einzurichten. In dieser Satzungskommission habe ich mitgearbeitet. In 12 Sitzungen -zu denen es jeweils eine Sofortinformation gab- hat die Satzungskommission Vorschläge zur Änderung der Satzung erarbeitet. In der Sofortinformation vom 12. Juni 2010 hatte die Satzungskommission um Rückmeldungen zu den bisherigen Ergebnissen gebeten, da sie ab dem 2. Halbjahr 2010 in die sog. zweite Lesung gehen wollte. Rückblickend muss ich sagen, die Rückmeldungen waren außerordentlich spärlich, wir haben trotzdem weitergearbeitet. Am 29. Mai 2011 legte die Satzungskommission ihre umfassenden Vorschläge für die Änderung der diversen Ordnungen vor, die für die Satzung können hier nachgelesen werden. Ich weiß zwar das Eigenlob stinkt, aber ich würde sagen, selten war eine Debatte so transparent. Nicht alle Vorschläge der Satzungskommission wurden vom Parteivorstand übernommen. Einige Satzungsanträge wurden bereits auf dem Parteitag in Dresden vor ca. einem Jahr behandelt.

Was auf dem Berliner Parteitag nun zur Abstimmung steht, findet sich hier auf den Seiten 54-97. Wer sich die Anträge ansieht wird bemerken, dass ich selbst auch den einen oder anderen Antrag -gemeinsam mit dem Landesverband Sachsen- eingereicht habe. Ich will jetzt nicht jeden einzelnen Antrag durchkauen, aber auf einige zentrale Anträge aus meiner Sicht eingehen:

Wichtig finde ich den Antrag, der in der Bundessatzung klarstellen soll, dass „herausgehobene Personalfragen“ auch Gegenstand eines (empfehlenden) Mitgliederentscheides sein können. „Herausgehobene Personalfragen“ sind m.E. immer auch politische Fragen, von daher waren sie nach meiner Auffassung schon immer im Rahmen eines (empfehlenden) Mitgliederentscheides möglich. Um aber jeglichen Zweifel auszuschließen scheint es mir angebracht, hier die Klarstellung vorzunehmen.

Auch der Antrag zu den Finanzierungsquellen der Partei ist in meinen Augen wichtig und vor allem politisch ein richtiges Signal. Für einen reibungslosen Ablauf der Aufstellung von Wahlkreisbewerber/innen und Landeslisten zur Bundestagswahl ist die Änderung des § 36 der Bundessatzung enorm wichtig.

Über diese vom Parteivorstand eingereichten Anträge hinaus finde ich wichtig, dass die Satzung der Geschäftsordnung des Parteitages angeglichen wird. Nach dieser nämlich müssen nur bestimmte an den Parteitag eingereichte Anträge auch zwingend von diesem behandelt werden. Diese seit vielen Jahren gängige Praxis sollte meines Erachtens auch in der Satzung festgeschrieben werden. Es ist nämlich nicht sonderlich schick, wenn Gennossen/innen sich Abende oder Wochenenden um die Ohren schlagen um Anträge zu schreiben und ihnen dann erklärt wird, dass sie nicht zwingend im Plenum zu behandeln sind. Nun könnte natürlich die Geschäftsordnung geändert werden, aber das ist nicht ernsthaft in der Diskussion. Da sollte dann nach meiner Auffassung die Signalwirkung der Satzung greifen. Jede/r kann dann nämlich in der Satzung nachlesen, wie er/sie erreichen kann, dass sein/ihr Antrag auch tatsächlich auf dem Parteitag zur Behandlung kommt.

Zu einer der heißesten Debatten wird es sicherlich bei der Frage kommen, ob die Zusammenschlüsse bei den Parteitagen weithin beschließendes Stimmrecht haben. Das fds beantragt, den Zusammenschlüssen nur noch beratende Stimmen auf dem Parteitag zu geben, der Landesverband Sachsen will das Stimmrecht bei Satzungs-, Finanz- und Personalfragen streichen. Ich selbst stehe auf keinem der Anträge. Allerdings habe ich bereits seit vielen Jahren (ich meine seit Ende der 90iger Jahre) vertreten, dass Zusammenschlüsse nur beratende Stimmen auf dem Parteitag haben sollen. Diese Auffassung leite ich demokratietheoretisch her. Jedes Parteimitglied soll den gleichen Einfluss auf die Wahl von Bundesparteitagsdelegierten mit beschließender Stimme haben. Das ist mit dem derzeitigen Modell gerade nicht gegeben. Ich mache das immer an meinem eigenen Beispiel deutlich. Ich habe die Chance über meinen Kreisverband Delegierte zu wählen und darüber hinaus noch bei der BAG Friedens- und Internationale Politik, der BAG Bürgerrechte und Demokratie, der BAG Queer und der BAG Grundeinkommen. Ich habe also 5 mal die Möglichkeit Delegierte mit beschließender Stimme zu wählen, andere nur einmal. Das finde ich einfach nicht gerecht. Natürlich kann mensch jetzt mit dem Argument kommen, dass es jedem/jeder freigestellt werden kann in ganz vielen Zusammenschlüssen mitzuarbeiten. Aber ist eine Mitarbeit in so vielen Zusammenschlüssen wirklich möglich? Auch hier kann ich wieder nur von meiner persönlichen Erfahrung sprechen. Ich habe entweder die Mitgliedschaftserklärung in den benannten Zusammenschlüssen unterschrieben weil ich nett gefragt wurde oder weil ich eine Grundsympathie für ihr Anliegen habe. Eine richtig ernsthafte Mitarbeit gab es für mich nur eine zeitlang in der BAG Bürgerrechte und Demokratie. Jenseits der demokratietheoretischen Argumentation gibt es aber auch noch eine organisationstheoretische Argumentationsschiene. Ich will, dass die Zusammenschlüsse inhaltliche Kompetenz bündeln, Ideen entwickeln und diese in die Parteidebatte einbringen. Meines Erachtens gelingt das am Besten, wenn es einen weitgehend machtpolitisch freien Raum gibt. Soweit es am Ende aber in den Debatten in den Zusammenschlüssen auch darum geht, ob eine bestimmte Position am Ende vielleicht dazu führt, dass mensch ein angestrebtes Delegiertenmandat doch nicht bekommt ist ein weitgehend herrschaftsfreier Diskurs nicht möglich.

Wichtig ist mir darüber hinaus der Antrag, den ich selbst mit eingereicht habe, mit dem eine -in meinen Augen- satzungsrechtliche Klarstellung vorgenommen wird, was die territorialen Grundvoraussetzungen für einen Kreisverband sind.

Im Hinblick auf die Binnenarbeit befürworte ich den Antrag des fds auf Verkleinerung des Parteivorstandes auf 30 Personen. Die Erfahrungen zeigen einfach, dass mit 44 Leuten eine vernünftige Diskussion nicht möglich ist. In den Debatten gab es meist eine begrenzte Redezeit und ein „aufeinander beziehen“ war in der Diskussion meist nicht möglich. Darüber hinaus finde ich den Antrag, den ich gemeinsam mit dem Landesverband Sachsen eingereicht habe zu den Aufgaben des Geschäftsführenden Parteivorstandes ebenso richtig, wie den des fds zur Zusammensetzung des Geschäftsführenden Parteivorstandes. Ich habe ja eine zeitlang selbst im Geschäftsführenden Parteivorstand gesessen und war auch nicht ganz frei davon, den Geschäftsführenden Parteivorstand an der einen oder anderen Stelle zu einem Ersatz-Parteivorstand zu machen. Ich bin aber der Überzeugung, dass dies falsch ist. Schon bisher steht in § 20 Abs. 3 Bundessatzung,  der Geschäftsführende Parteivorstand „erledigt“ die laufenden politischen und organisatorischen Aufgaben im Sinne der Beschlüsse des Parteivorstandes“ und bereitet die Sitzungen des Parteivorstandes vor.  Bereits die derzeitige Formulierung macht deutlich, dass der Geschäftsführende Vorstand nach der Satzung eine „Umsetzungsfunktion“ oder „dienende Funktion“ hat, nicht eine Politikbestimmende. Um dies noch deutlicher klar zu machen, sollte formuliert werden, dass der Geschäftsführende Parteivorstand die laufenden organisatorischen Aufgaben im Sinne der Beschlüsse des Parteivorstandes erledigt. Die in Einzelwahl gewählten Personen sind durch den Parteitag legitimiert, in ihrem Namen Erklärungen abzugeben. Um diese Legitimation herauszustellen finde ich es auch richtig, dass der Geschäftsführende Parteivorstand allein aus den in Einzelwahl gewählten Mitglieder besteht. 

Sicherlich ist das eine oder andere umstritten. Genau deshalb wird es ja ein spannender Parteitag.

6 Replies to “Satzungsfragen auf dem Bundesparteitag”

  1. Führt die inhaltliche Arbeit nicht zur Konkurrenz, weil jeder Zusammenschluss schneller, besser und/oder lauter sein will?

    Die Änderungsanträge sind interessant. Was versteht mensch unter „Kreisverbandshopping“, also was bringt das einem Parteimitglied?

  2. ich glaube nicht, daas das zu konkurrenz führt. wenn ich beispielsweise in der bag bürgerrechte und demokratie arbeite stehe ich in keinerlei konkurrenz zur ökologischen plattform. wir bearbeiten dann ja unterschiedliche themen. bei den klassischen strömungen kann das aber tatsächlich sein.
    „kreisverbandshopping“ ist, wenn ich ständig von einem kreisverband in den nächsten wechsel. wenn ich und meine 20 kumpels das klug anstellen, dann kann ich zum beispiel mehr als einmal delegierte zu landes- oder bundesparteitagen wählen. und sowas ist in der praxis tatsächlich mal vorgekommen.

  3. Hallo Halina,

    der Antrag zur Änderung der Satzung bezügl. des aktiven u. passiven Wahlrechtes für Mitglieder v innerparteil. Zusammenschlüssen, die keine Parteimitglieder sind, ist nicht die BAG die Antragstellerin, sondern der BundessprecherInnenrat d BAG-Hartz IV

    Grüße Hannelore

  4. Statt sauertöpfischer Beschränkung innerparteilicher Demokratie sollte Die Linke eher Mitspracherechte für Nichtmitglieder eröffnen.
    Selbst die Vollgummipartei CDU hat regional schon mit Schnuppermitgliedschaften experimentiert.
    An wirklich offene Primaries traut sich die geschlossene Parteigesellschaft wohl in hundert Jahren nicht heran…

  5. Ich weiß ja nicht wie das bei dir so läuft, Linksman, aber wenn ich mit meinem Ortsverband Parteiversammlung habe, dann sind mehr Nicht-Mitglieder als Mitglieder da. Dit sehe ick mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Ich würde mir wünschen, dass einige den Weg in die Partei finden, aber ich kann sie auch gut verstehen, warum der Schritt nicht gemacht wird. Wir können uns jedenfalls nicht über mangelnde Demokratie oder eine geschlossene Parteigesellschaft beschweren.
    Warum sich jetzt die Bundeslinke mehr öffnen sollte, erschließt sich mir nicht ganz. Die Strömungen stehen sich ja gegenseitig so schon im Weg, wenn da noch außerparteiliche Strömungen hinzu kommen, wird es doch ein einziges unbändiges Chaos …

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