… muss man/frau sich diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes noch mal im Detail ansehen.
Aber schon die Pressemitteilung ist ziemlich interessant. Nach dieser Entscheidung sind auch bei der betrieblichen Altersversorgung die Ehen mit den eingetragenen Partnerschaften gleich zu stellen. Das ist gut so. Begründet wird die Entscheidung mit Artikel 3 GG. Artikel 3 GG legt ja fest, das wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Insofern ist es es richtig gut, dass hier die eingetragene Lebenspartnerschaft als wesentlich gleich zur Ehe behandelt wird. (Ich sehe schon die Beschwerden der konservativen Seite 🙂 ).
Aber reicht diese Entscheidung für emanzipatorische linke Politik aus? Ich denke nein. Perspektivisch muss es darum gehen, dass auch ohne einen PersilTrauschein Ansprüche entstehen, wenn der/die Betroffene es will. D.h. wer für sich entscheidet, die Verantwortung für X oder Y oder für X und Y zu übernehmen, dem/der sollte dies möglich sein. Das wäre eine wirkliche Gleichstellung der verschiedenen Lebensweisen. Jetzt könnte als Gegenargument der Art. 6 GG (Schutz von Ehe und Familie) angeführt werden. Überzeugt mich aber nicht. Denn es ist eine Frage der Interpretation, was man/frau unter Familie versteht. Und da kann eben auch das Leben ohne PersilTrauschein drunter verstanden werden, wenn man/frau bereit ist für andere Menschen Verantwortung zu übernehmen.
Ich denke auch, genau in diese Richtung müssen wir streiten. Die Frage, ob der Staat meine Partnerschaft legitimiert oder nicht, darf nicht mehr entscheidend sein bei der Behandlung von Partnerschaften.