Die Debatte um den Führerscheinentzug im allgemeinen Strafrecht. Ich befürchte nur, genau das ist sie nicht. Die Einigkeit von Justizminister Maas und nun auch Kanzlerin Merkel sowie die Verankerung dieses populistischen Unsinns im Koalitionsvertrag lassen befürchten, der Führerscheinentzug als Sanktion im allgemeinen Strafrecht kommt.

Worum geht es bei dem Vorschlag? Nach dem Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) soll es um die Steigerung der Effizienz des Strafverfahrens gehen. Um das zu erreichen, soll die

Bandbreite strafrechtlicher Sanktionen, die ein Fahrverbot als Nebenstrafe ausschließlich für Straftaten vorsieht, die bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurden

nun auf den Bereich kleinerer und mittlerer Kriminalität ausgeweitet werden. Mit dem Führerscheinentzug im allgemeinen Strafrecht soll den Gerichten

jenseits von verkehrsbezogenen Delikten ein zusätzliches Mittel an die Hand (gegeben werden), zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf…

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat gestern eine Anhörung zur sog. Mietpreisbremse durchgeführt. Ich rede ja lieber vom Bremschen, eine wirkliche Bremse sieht in meinen Augen anders aus. Weil ich um 16.00 Uhr in die Anhörung im Ausschuss Digitale Agenda zum Europäischen Urheberrecht und zum Leitungsschutzrecht für musste (über die ich hoffentlich in den nächsten Tagen auch noch bloggen kann), konnte ich nicht die ganze Zeit an der Anhörung teilnehmen. Dennoch lohnt sich m.E. ein kleiner Überblick zu den schriftlich eingegangenen Stellungnahmen.

Die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände fand vor allem, „die Bemühungen von Bund, Ländern und Kommunen im Sinne einer nachhaltigen Wohnungspolitik (müssen sich) in erster Linie darauf richten, die notwendigen Rahmenbedingungen und Anreize für den Bau neuer Wohnungen, vor allem im Bereich des geförderten Wohnungsbaus zu schaffen„. Die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände verwies auf den derzeitgen Leerstand von 1,7 Mio. Wohnungen. Zweifel an den Indiktatoren für das Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarktes (§ 556 Abs. 2 BGB) wurden…

Innenminister/innen werden manchmal auch Verfassungsminister/innen genannt. Ihnen obliegt der Schutz der Verfassung, auch Grundgesetz genannt.

Das Grundgesetz feiert heute seinen 64. Geburtstag und legt in Artikel 20 Abs. 1 fest, dass die Bundesrepublik ein Rechtsstaat ist. Zu einem Rechtsstaat gehört auch -siehe Artikel 20 Abs. 3 GG- das die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist.

Sollte sich herausstellen das die Berichterstattung über das Treffen der Innenminister von Bund und Ländern richtig sind, nach denen schwere Straftaten von V-Leuten des Verfassungsschutzes nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen, dürfte der Artikel 20 Abs. 3 GG mal ebenso ausgehebelt worden sein. Gleichzeitig läuft auch Artikel 3 GG „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ leer.

V-Leute des Verfassungsschutzes sind also gleicher als gewöhnliche Straftäter/innen. V-Leute des Verfassungsschutzes dürfen -staatlich bezahlt- also schwerste Straftaten begehen ohne dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Frau Droste reibt sich freudig die Hände…

Etwas überrascht war ich schon. Die erste Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss für mich war gekennzeichnet durch eine geringe Anzahl von Mitgliedern des Rechtsausschusses. DIE LINKE war vorbildlich und wieder mit 4 Menschen anwesend, die Grünen hatten von ihren sonstigen 2 von 4 Mitgliedern immerhin 3 zur Anhörung gebracht, die SPD war mit 2 Mitgliedern vertreten und die Koalition zu Spitzenzeiten mit 6 Abgeordneten.

In der Anhörung ging es um drei fast gleichlautende Anträge der Oppositionsparteien zur Änderung des Grundgesetzes, konkret des Artikel 3 Abs. 3 Satz 1. Hier soll das Wort „sexuelle Identität“ aufgenommen werden.

Richtig, denn es geht darum die -so auch ein Teil der Sachverständigen – Diskriminierung und Benachteiligung auf Grund dieses persönlichen Merkmales wirksam zu begegnen. Die Sachverständige Baer beispielsweise wies darauf hin, dass die primäre Diskriminierungserfahrung beim Kontakt mit öffentlichen Stellen erfolgt.

Die Diskussion war schon ziemlich interessant, schimmerten doch immer wiede Vorurteile und Klischees…

… muss man/frau sich diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes noch mal im Detail ansehen.

Aber schon die Pressemitteilung ist ziemlich interessant. Nach dieser Entscheidung sind auch bei der betrieblichen Altersversorgung die Ehen mit den eingetragenen Partnerschaften gleich zu stellen. Das ist gut so.  Begründet wird die Entscheidung mit Artikel 3 GG. Artikel 3 GG legt ja fest, das wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Insofern ist es es richtig gut, dass hier die eingetragene Lebenspartnerschaft als wesentlich gleich zur Ehe behandelt wird.  (Ich sehe schon die Beschwerden der konservativen Seite 🙂 ).

Aber reicht diese Entscheidung für emanzipatorische linke Politik aus? Ich denke nein. Perspektivisch muss es darum gehen, dass auch ohne einen PersilTrauschein Ansprüche entstehen, wenn der/die Betroffene es will. D.h. wer für sich entscheidet, die Verantwortung für X oder Y oder für X und Y zu übernehmen, dem/der sollte dies möglich sein. Das wäre eine wirkliche Gleichstellung der…