Wettbewerbsfreiheit festgeschrieben

Auf den offiziellen Seiten des Bundesgerichtshofes findet man es nicht – das Urteil das E.ON verbietet Anteile am Stadtwerk Eschwege zu erwerben.  Medial wird dies als großer Sieg gefeiert. Das Ergebnis ist tatsächlich befriedigend, aber die Urteilsgründe – soweit bekannt – könnten einen gefährlichen Weg vorgeben. Denn es soll in dem Urteil heißen: „Beim Erstabsatz von Strom in Deutschland herrsche jedoch trotz der Liberalisierung noch kein freier Wettbewerb. RWE und E.ON bildeten ein marktbeherrschendes Oligopol, dem weder ausländische Stromanbieter noch die beiden anderen großen Energieversorger Vattenfall und EnBW ausreichenden Wettbewerbsdruck entgegensetzen könnten. Zusätzliche Beteiligungen der beiden Giganten würden den Wettbewerb daher Continue Reading →