Wettbewerbsfreiheit festgeschrieben

Auf den offiziellen Seiten des Bundesgerichtshofes findet man es nicht – das Urteil das E.ON verbietet Anteile am Stadtwerk Eschwege zu erwerben.  Medial wird dies als großer Sieg gefeiert.

Das Ergebnis ist tatsächlich befriedigend, aber die Urteilsgründe – soweit bekannt – könnten einen gefährlichen Weg vorgeben. Denn es soll in dem Urteil heißen: „Beim Erstabsatz von Strom in Deutschland herrsche jedoch trotz der Liberalisierung noch kein freier Wettbewerb. RWE und E.ON bildeten ein marktbeherrschendes Oligopol, dem weder ausländische Stromanbieter noch die beiden anderen großen Energieversorger Vattenfall und EnBW ausreichenden Wettbewerbsdruck entgegensetzen könnten. Zusätzliche Beteiligungen der beiden Giganten würden den Wettbewerb daher noch weiter einschränken und müssten untersagt werden.“

Dies wiederum lässt mich aufhorchen. So sehr ich das Ergebnis begrüße, desto mehr entsetzt mich die Begründung. Denn nach dieser Begründung ist mehr Wettbewerb gefordert. DIE LINKE, die findet, dass die Kernbereich öffentlicher Daseinsvorsorge in öffentliche Hand gehören, sollte sich deshalb aus meiner Sicht mit Begrüßungen des Urteils zurückhalten.  Wichtig ist, den zivilgesellschaftlichen Widerstand zu organisieren, wenn Verkäufe anstehen und nicht auf Richter zu vertrauen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert