Wahlkreistage -ich kann mich da nur wiederholen- bringen immer neue Erkenntnisse bzw. frischen alte Erkenntnisse auf.

Heute morgen war ich bei Box 66. Dort wurde ich auf das Problem hingewiesen, dass zunehmend Europäischen Staatsbürger/innen Leistungen nach dem SGB II verweigert werden. Ganz dunkel konnte ich mich daran erinnern, dass diesbezüglich gerade eine Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof läuft. Doch der Reihe nach.

Es gibt das Europäische Fürsorgeabkommen. Dieses wurde in einigen Ländern bereits ratifiziert, zu diesen Ländern gehört Deutschland. Einige der ratifizierenden Staaten haben Erklärungen und Vorbehalte abgegeben. Der entscheidende Artikel im Europäischen Fürsorgeabkommen ist der Artikel 1. Dieser lautet: „Jeder der Vertragschließenden verpflichtet sich, den Staatsangehörigen der anderen Vertragschließenden, die sich in irgendeinem Teil seines Gebietes, auf das dieses Abkommen Anwendung findet, erlaubt aufhalten und nicht über ausreichende Mittel verfügen, in gleicher Weise wie seinen eigenen Staatsangehörigen und unter den gleichen Bedingungen die Leistungen der sozialen und Gesundheitsfürsorge (im…