Das Europäische Fürsorgeabkommen

Wahlkreistage -ich kann mich da nur wiederholen- bringen immer neue Erkenntnisse bzw. frischen alte Erkenntnisse auf.

Heute morgen war ich bei Box 66. Dort wurde ich auf das Problem hingewiesen, dass zunehmend Europäischen Staatsbürger/innen Leistungen nach dem SGB II verweigert werden. Ganz dunkel konnte ich mich daran erinnern, dass diesbezüglich gerade eine Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof läuft. Doch der Reihe nach.

Es gibt das Europäische Fürsorgeabkommen. Dieses wurde in einigen Ländern bereits ratifiziert, zu diesen Ländern gehört Deutschland. Einige der ratifizierenden Staaten haben Erklärungen und Vorbehalte abgegeben. Der entscheidende Artikel im Europäischen Fürsorgeabkommen ist der Artikel 1. Dieser lautet: „Jeder der Vertragschließenden verpflichtet sich, den Staatsangehörigen der anderen Vertragschließenden, die sich in irgendeinem Teil seines Gebietes, auf das dieses Abkommen Anwendung findet, erlaubt aufhalten und nicht über ausreichende Mittel verfügen, in gleicher Weise wie seinen eigenen Staatsangehörigen und unter den gleichen Bedingungen die Leistungen der sozialen und Gesundheitsfürsorge (im folgenden als „Fürsorge“ bezeichnet) zu gewähren, die in der in diesem Teil seines Gebietes geltenden Gesetzgebung vorgesehen sind.“ Nach dem Freizügigkeitsgesetz (§ 2 Abs. 2) müsste nun eigentlich zum Beispiel ein/e spanische Staatsbürger/in unter das Fürsorgeabkommen fallen, denn er/sie hält sich ja erlaubt in Deutschland auf. Und wenn sich die/der spanische Staatsbürger/in erlaubt hier aufhält, müsste er/sie eben auch Leistungen nach dem SGB II erhalten.

Doch so einfach ist das nicht. Der § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II schließt bestimmte „Ausländer/innen“ von den Leistungen nach dem SGB II aus. Inwiefern die Regelung des § 7 SGB II mit dem Europäischen Fürsorgeabkommen vereinbar ist, muss nun der Europäische Gerichtshof entscheiden. Die Bundesregierung hat darüber hinaus aber im Dezember 2011 auch einen Vorbehalt gegenüber dem Fürsorgeabkommen erklärt, mit dem Staatsangehörige der anderen Vertragschließenden, die in Deutschland Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nachsuchen, vom Anwendungsbereich des SGB II ausgeschlossen werden. Damit gäbe es für diese Personen keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Ob der Vorbehalt wirksam erklärt worden ist, ist umstritten (S. 5 ff.).

Das Sozialgericht Leipzig hat einen sog. Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof gemacht. Auch das Bundessozialgericht hat sich an den Europäischen Gerichtshof gewendet. Der Europäische Gerichtshof hat mittlerweile das Plädoyer des Generalanwalts gehört. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass die Leistungen nach dem SGB II „zum einen besondere beitragsunabhängige Geldleistungen im Sinne der Verordnung Nr. 883/2004 und zum anderen Sozialhilfeleistungen im Sinne der Richtlinie 2004/38 darstellen.“ (Ziffer 73) Der Generalanwalt führt weiter (Ziffer 105) aus: „…, dass ein Mitgliedstaat Bürgern die Gewährung von Sozialhilfeleistungen verweigern kann, soweit diese ihre Freizügigkeit einzig und allein mit dem Ziel ausüben, Sozialhilfe in einem anderen Mitgliedstaat zu erhalten, obwohl sie nicht über ausreichende Existenzmittel verfügen, um ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten zu beanspruchen.“ Der institutionelle Rassismus und seine beliebte These von der „Einwanderung in die Sozialsystem“ schlägt sich auch hier nieder :-(.

Mensch kann nur hoffen, dass der Europäische Gerichtshof dem Plädoyer des Generalanwaltes nicht folgt.

8 Replies to “Das Europäische Fürsorgeabkommen”

  1. tja, die Linke in nicht Regierungsverantwortung war und ist (?) gegen den Lissabon-Vertrag und sollte sich eigentlich für halbwegs soziale Standards in allen EU-Mitgliedsstaaten einsetzen. Die Linke in Regierungs(mit)verantwortung (Brandenburg) hat die Zustimmung zum Lissabonvertrag ohne Not sogar in den Koalitionsvertrag (Brandenburg) aufgenommen. Wenn ich mich nicht irre werte Halina, sind die Verantwortlichen dafür vom sogenannten Reformlager. Wende dich doch vertrauensvoll an jene. Es ist immer das selbe, Themen entdecken die man selbst beackern könnte, es aber nicht tut weil man am Tisch sitzen will und mitwursteln. Eine Legislaturperiode in Amt und Würden bringt Altersabsicherung bis zum jüngsten Tag. Dafür vergisst so mancher versprechen von vor der Wahl. Scheint menschlich zu sein. Ging den Grünen so und nun den „Reformlinken“. Nichts neues also.

  2. @kl: wenn du das reformerlager kritisieren möchtest, kannst du gern einen eigenen blog aufmachen. denn hier sprichst du mit mir und nicht mit dem reformerlager.
    wenn du den beitrag noch einmal durchliest, wirst du darüber hinaus aber feststellen, dass das was ich beschreibe wenig bis gar nichts mit dem lissabon-vertrag zu tun hat, sondern mit einem vorbehalt der bundesregierung zu einem europäischen abkommen (nach meinem kenntnisstand weit vor dem lissabon-vertrag beschlossen) und einer regelung im sgb II. ich verstehe ja deinen wunsch dich generell kritisch zu äußern, es wäre aber schön -ich glaube das ist jetzt die gefühlte 20ste wiederholung- wenn sich dies auch wirklich auf den blogbeitrag bezieht.

  3. Halina
    Die Kritik bezieht sich auf den Blogbeitrag. Ich finde es ja schön wenn linke solche Themen aufnehmen und habe da auch keine, explizit nur an dich gerichtete Kritik, dass du dies nun tust. Leider muss ich aber meine generelle Skepsis äußern (dürfen) da Ihr (also die führenden Köpfe) der Linken, oft oder fast ausschließlich, abtrünnig werdet wenn Ihr dann am Katzentisch der Regierung sitzt. Und natürlich hat die soziale Komponente auch mit dem Lissabonvertrag und deren Vorläufern zu tun. Die EU ist eine Wirtschaft- und keine Sozial- Union. Deshalb wird es in Krisen eine sozial bedingte Wanderbewegung geben.

    Übrigens, sicherlich gehörst du zu den von Herrn Liebich leis kritisierten Personen, die nicht öffentlich zu Ihrer Mitgliedschaft, oder wie bei dir, Nähe zum FDS stehen. Allein deine Positionierungen zu Einzelthemen und Personen zeigt deutlich, dass Nachrichtenblätter in diesem Fall nicht irren wenn sie dich dem vermeintlichen Reformlager zurechnen. Ist doch nicht schlimm. Erleichtert eine zweite Karriere in der SPD.

  4. Hallo Halina,
    Du weißt also nicht mehr so genau, wann Du aus dem fds ausgetreten bist – dieses oder jenes Jahr halt, man gerät halt schnell a bisserl durcheinander…

    Auch dies lässt tief blicken.
    Selbst als fds-Anhänger tät ich nur noch den Kopf schütteln…
    Ich selbst weiß noch sehr genau, dass ich im Sommer 2003 – nach acht Jahren und reiflicher Überlegung – meinen Austritt aus der damaligen PDS erklärt habe. Weder zuvor noch danach bin ich je Mitglied einer Partei gewesen. Zumindest ich nehme den Eintritt und den Austritt in/aus einem bedeutenden politischen Zusammenhang ernst genug, um zumindest noch das Jahr zu wisssen.
    Eine Hallodrihaltung – och, tret‘ ich hier mal aus, na, tret‘ ich dort mal ein, was zeigt eigentlich grad‘ die Uhr nochmal – scheint zum Wawzyniakschen Zeitgeist zu passen…

  5. und der inhalt des blogbeitrags so? was ist zu dem zu sagen aus deiner sicht?

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