Offensichtlicher Missbrauch des Fragerechts

Das Fragerecht von Abgeordneten ist Gegenstand umfassender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Kleine Anfragen im Bundestag können nicht von Abgeordneten allein eingebracht werden, sondern nur von Fraktionen (§ 76 Abs. 1 GO BT iVm § 75 Abs. 3 GO BT). Die Rechtsprechung zum Fragerecht ist aber auf die Kleinen Anfragen übertragbar. Die aktuellste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) explizit zum Fragerecht ist aus dem Dezember 2022. Das BVerfG wiederholt die ständige Rechtsprechung, dass dem Frage- und Informationsrecht eine grundsätzliche Antwortpflicht der Bundesregierung gegenübersteht (Rn. 53). Das Frage- und Informationsrecht existiert aber nicht nur einfach so, sondern hat einen bestimmten Zweck. Das BVerfG formuliert Continue Reading →