Der Bundestag hat heute über zwei Stellungnahmen nach Art. 23 GG zur Ablehnung von CETA in der EU abgestimmt. Der Bundestag hat nicht über CETA selbst abgestimmt. Eine Stellungnahme kam von Bündnis 90/Die Grünen und eine von DIE LINKE. Eine Stellungnahme nach Art. 23 GG in Verbindung mit dem EUZBBG ist das Mittel, mit dem nationale Parlamente auf die Entscheidungsfindung in der EU Einfluss nehmen können. Denn eine Stellungnahme des Bundestages verpflichtet die Regierung, in den europäischen Gremien entsprechend der Stellungnahme des Bundestages zu handeln. Es handelt sich also um einen Parlamentsvorbehalt. Die beiden Stellungnahmen von Bündnis 90/Die Grünen und LINKEN forderten die Bundesregierung auf, im Rahmen der EU nicht für CETA zu stimmen.

Beide heute zur Abstimmung stehenden Stellungnahmen nach Art. 23 GG sahen vor, dass die Bundesregierung sowohl CETA als auch die vorläufige Anwendung von CETA ablehnen soll. Ich habe beiden Stellungnahmen bei der namentlichen Abstimmung zugestimmt und damit für…