CETA und Bundestag

Der Bundestag hat heute über zwei Stellungnahmen nach Art. 23 GG zur Ablehnung von CETA in der EU abgestimmt. Der Bundestag hat nicht über CETA selbst abgestimmt. Eine Stellungnahme kam von Bündnis 90/Die Grünen und eine von DIE LINKE. Eine Stellungnahme nach Art. 23 GG in Verbindung mit dem EUZBBG ist das Mittel, mit dem nationale Parlamente auf die Entscheidungsfindung in der EU Einfluss nehmen können. Denn eine Stellungnahme des Bundestages verpflichtet die Regierung, in den europäischen Gremien entsprechend der Stellungnahme des Bundestages zu handeln. Es handelt sich also um einen Parlamentsvorbehalt. Die beiden Stellungnahmen von Bündnis 90/Die Grünen und LINKEN Continue Reading →