Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zur Vereinbarkeit von Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes mit dem Grundgesetz verkündet. Für meine Fraktion war ich bei der Urteilsverkündung vor Ort.
DIE LINKE ist seit langem -nicht nur in dieser Legislaturperiode des Bundestages- an dem Thema dran. So haben wir eine Große Anfrage gestellt und einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes fordert. Zumindest die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage findet in Teilen in dem Urteil Berücksichtigung, wenn es nämlich um die Tatsachenfeststellungen geht. Die Absurdität des Umgangs mit den Berechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zeigt sich an mindestens zwei Punkten: Weder Union und FDP noch SPD und Grüne haben je eine Anpassung der Leistungen, deren Bestimmung aus dem Jahr 1993 stammt, vorgenommen. Die Beträge im Gesetz selbst lauten darüberhinaus noch auf DM.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist sicherlich ein Erfolg, denn die konkrete Situation für die Berechtigten ändert sich rückwirkend…