Freitag, 6. November 2015. Der Bundestag beschließt mit Mehrheit diesen Gesetzentwurf zum Thema Sterbehilfe. Ich will jetzt keine Debatte zur Wortwahl aufmachen, unter dem Begriff „Sterbehilfe“ wird die Beihilfe zum Suizid halt einfach diskutiert.
Bereits in der ersten Lesung habe ich eine Rede zu Protokoll gegeben. Dort sagte ich unter anderem: „Jede und jeder von uns hat einen anderen Zugang zum Thema Sterbebegleitung. Mein Zugang ist die personale Autonomie. Ich finde, jede und jeder hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob er bzw. sie weiter leben will. Im Übrigen unabhängig vom Vorliegen einer nicht mehr therapierbaren, organischen und zugleich irreversibel tödlich verlaufenden Erkrankung. Das Recht, selbst zu entscheiden wann der Zeitpunkt zu gehen da ist, setzt aber gerade personale Autonomie voraus. Eine Gesellschaft trägt dafür Verantwortung, dass diese individuelle personale Autonomie auch gegeben ist. Eine Gesellschaft, in der die Verwertung von allem und jedem eine herausgehobene Stellung hat, trägt eine besondere Verantwortung. In meinen…