Weil wir im Kapitalismus leben

Freitag, 6. November 2015. Der Bundestag beschließt mit Mehrheit diesen Gesetzentwurf zum Thema Sterbehilfe. Ich will jetzt keine Debatte zur Wortwahl aufmachen, unter dem Begriff „Sterbehilfe“ wird die Beihilfe zum Suizid halt einfach diskutiert.

Bereits in der ersten Lesung habe ich eine Rede zu Protokoll gegeben. Dort sagte ich unter anderem: „Jede und jeder von uns hat einen anderen Zugang zum Thema Sterbebegleitung. Mein Zugang ist die personale Autonomie. Ich finde, jede und jeder hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob er bzw. sie weiter leben will. Im Übrigen unabhängig vom Vorliegen einer nicht mehr therapierbaren, organischen und zugleich irreversibel tödlich verlaufenden Erkrankung. Das Recht, selbst zu entscheiden wann der Zeitpunkt zu gehen da ist, setzt aber gerade personale Autonomie voraus. Eine Gesellschaft trägt dafür Verantwortung, dass diese individuelle personale Autonomie auch gegeben ist. Eine Gesellschaft, in der die Verwertung von allem und jedem eine herausgehobene Stellung hat, trägt eine besondere Verantwortung. In meinen Augen ist diese personale Autonomie dann gefährdet, wenn ein gesellschaftlicher Druck entsteht, der eine Handlung als `normal` ansieht. Die `Normalisierung` einer Dienstleistung der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung einer anderen Person gefährdet in meinen Augen die personale Autonomie.“ Am Freitag durfte ich im Plenum des Bundestages reden. Ich habe erklärt: „Meine Entscheidung heute orientiert sich an der Frage: Wie sichern wir eine freie, eine autonome, eine selbstbestimmte Entscheidung? Denn es stimmt: Jeder Mensch genießt eine umfassende Dispositionsfreiheit im Hinblick auf das eigene Leben. (…) Der Schutzzweck dieses Gesetzes ist für mich die Sicherung der freien, autonomen und selbstbestimmten Entscheidung, (…) Denn diese Selbstbestimmung ist nicht erst gefährdet, wenn ein kommerzielles, also ein gewerbsmäßiges Handeln vorliegt. In einer auf Verwertung ausgerichteten Gesellschaft entsteht ein Druck, sich zu rechtfertigen, schon frühzeitig – zum Beispiel, weil Kosten für die Pflege verursacht werden -, wenn die Beihilfe zur Selbsttötung ein normales Dienstleistungsangebot ist. Genau ein solches Dienstleistungsangebot möchte ich nicht, um der Selbstbestimmung willen.

Tatsächlich fand der von mir mit eingereichte und unterstützte Gesetzentwurf eine Mehrheit. Was mich erschreckt hat -und gleichzeitig ermuntert diesen Blogbeitrag zu schreiben- waren Reaktionen während der Plenardebatte und danach. Die Reaktionen waren mal öffentlich, mal weniger öffentlich. Sie kamen von Freunden und sie kamen von mir nicht näher bekannten Personen. Da wurde Menschen die für den Gesetzentwurf Brand/Griese aus unterschiedlichen Motiven -ja, es gab und gibt unterschiedliche Motive sowohl bei den Unterzeichner/innen als auch bei den Abstimmenden- gestimmt haben pauschal unterstellt, es gäbe eine Angst vor Freiheit. Es wurde gesagt, dieser Gesetzentwurf stelle die Selbstbestimmung der Menschen in Frage. Es wurde argumentiert, sie haben für weniger Freiheit und mehr Religion gestimmt. Es wurde den Befürworter/innen des Brand/Griese Gesetzentwurfes vorgeworfen, dass sie inhuman und unethisch seien. Wieder andere fanden, mit der Zustimmung zum Gesetzentwurf haben die Zustimmenden nur Kirchen, Pharmariesen und Kliniken einen Gefallen getan. Dann wurde behauptet, Deutschland drifte in einen reaktionären Klerikalismus ab. An anderer Stelle war davon die Rede, dass sich Katholische Moraltheologen und evangelische Sozialethiker durchgesetzt hätten und zustimmenden Abgeordneten wurde Überheblichkeit und Unfähigkeit vorgeworfen.

Vielleicht haben mich diese Anwürfe nicht nur erschreckt, sondern auch verschreckt. Woher kommt die Bezugnahme auf die Kirche bzw. die Religion habe ich mich gefragt? Warum kann nicht differenziert werden, sondern wird allen das gleiche Motiv unterstellt? Und wie verhält es sich mit der Selbstbestimmung, wenn man selbst fordert: „Deswegen muss es auch möglich sein, Menschen zu helfen, wenn diese sich selbstbestimmt und aus objektiv verständlichen Gründen das Leben nehmen möchten.„? Was sind denn objektiv verständliche Gründe? Wer legt die fest und was passiert, wenn es zwar kein objektiv verständlicher Grund ist aus dem sich jemand das Leben nehmen will, sondern ein subjektiv verständlicher Grund? Greift die Bedingung „objektive Gründe“ nicht massiv in die Souveränität von Menschen ein? Geht es nicht eigentlich immer um subjektiv verständliche Gründe?

Ich respektiere und akzeptiere, wenn jemand sagt, ich finde Sterbehilfevereine und ein Regelangebot für Beihilfe zum Suizid notwendig und richtig. Ich kann das sogar bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen. Doch die wenigsten sagen das so direkt. Ich respektiere und akzeptiere das als wohl abgewogene Entscheidung. Die Motive dafür müssen mir nicht erklärt werden. Ich würde mir nur wünschen, dass auch meine Entscheidung akzeptiert und respektiert wird. Vor allem würde ich mir aber wünschen, dass nachdem meine Motive offenliegen, mir nicht andere Dinge unterstellt werden. Ich debattiere das Thema überhaupt nur, weil wir im Kapitalismus leben. In einer Gesellschaft, in der nicht alles einer ökonomischen Verwertbarkeit untergeordnet wäre, würde ich überhaupt keine Debatte führen, ob es ein „Dienstleistungsangebot“ der Beihilfe zur Selbstötung geben darf. In einer Gesellschaft, in der nicht alles einer ökonomischen  Verwertbarkeit untergeordnet wäre würde nämlich ein solches Angebot die Selbstbestimmung überhaupt nicht einschränken. Und damit wäre mein Problem mit solchen Angeboten behoben. Ich habe bis zum Ende nicht verstanden, warum die Differenz zwischen jenen, die sagen: „Denn die Rechtsgüter des Lebens und der Selbstbestimmung werden durch eine Gewinnorientierung bei Sterbehelfern oder Sterbehilfeorganisationen gefährdet“ und jenen die die Gefährdung der Selbstbestimmung durch Angebote von Sterbehelfer/innen und Sterbehilfeorganisationen im Rahmen einer auf ökonomische Verwertung basierenden Gesellschaft sehen, so groß sein soll.

Mir sind während und nach der Debatte zwei Sachen aufgefallen. Kaum jemand hat die im Gesetzestext enorm wichtige Absicht berücksichtigt -weswegen viele Mythen über den Gesetzestext existieren-  und in den Gesetzentwurf selbst geschaut. In den vergangenen Tagen und in der Debatte selbst wurde auf einmal das Thema Kirche/Religion im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf aufgemacht.

Im Gesetz steht: „Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft„. Neben der Absicht, auf die ich gleich noch komme, gibt es noch das Merkmal geschäftsmäßig.

Vereinfacht übersetzt könnte formuliert werden: Wer mit Wissen und Wollen, also zweck- und zielgerichtet (Absicht) eine Gelegenheit zum Suizid Dritter (hierzu) gewährt, verschafft oder vermittelt und gerade diese Förderung der Gelegenheit zum Suizid Dritter der zentrale Punkt der Tätigkeit ist, weil von Anfang eine wiederholte Tätigkeit geplant ist, (geschäftsmäßig), wird bestraft. Es wird also nur bestraft, wer zweck- und zielgerichtet den Suizid Dritter zum Schwerpunkt der eigenen Tätigkeit macht. Es geht immer darum, dass jemand explizit den Suizid Dritter unterstützen möchte, von Anfang an als Geschäftsmodell geplant. Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Konkret werden Handlungen unter Strafe gestellt, mit denen einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung geschäftsmäßig gewährt, verschafft oder vermittelt wird, wenn dies in der Absicht geschieht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern.“ Diese Absicht, die Selbsttötung Dritter zu fördern ist nur dann strafbar, „wenn jemand die Wiederholung gleichartiger Taten zum Gegenstand seiner Beschäftigung machen will„. Es geht mithin um eine „planmäßige Betätigung in Form eines regelmäßigen Angebotes durch Organisationen oder Einzelpersonen“ zur ziel- und zweckgerichteten Förderung der Selbstötung Dritter. Es geht also um Angebote, die mit Wissen und Wollen die Selbstöttung Dritter planmäßig in Form eines regelmäßigen Angebotes fördern. Entgegen weit verbreiteter Meinung geht es eben nicht darum, Ärzte zu kriminalisieren. Es geht auch nicht um eine Kriminalisierung der Suizidhilfe an sich. Im Gesetzentwurf heißt es: „Ein vollständiges strafbewehrtes Verbot der Beihilfe zum Suizid (…) ist politisch nicht gewollt und wäre mit den verfassungspolitischen Grundentscheidungen des Grundgesetzes kaum zu vereinbaren“. Denn: „Der grundgesetzlichen Garantie der körperlichen Integrität, Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG), und des Persönlichkeitsschutzes, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG, ist ein umfassendes Grundrecht auf Selbstbestimmung zu entnehmen, (…). Dieses Selbstbestimmungsrecht erfasst auch das Recht, über den eigenen Tod zu entscheiden.“ Aber wie ist das nun mit den Palliativmediziner/innen? Auch hierzu sagt der Gesetzentwurf etwas: „Von der `Hilfe zum Sterben` abzugrenzen ist die `Hilfe beim Sterben`, wie sie grundsätzlich in Hospizen und auf Palliativstationen geleistet wird. Unter `Hilfe beim Sterben` werden ärztliche und pflegerische Maßnahmen verstanden, durch die ohne das Ziel der Lebensverkürzung Schmerzen gelindert werden (…). Die `Hilfe beim Sterben` ist strafrechtlich irrelevant und stellt keine geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung im Sinne dieses Gesetzes dar. Vielmehr ist sie ein selbstverständliches Gebot der Humanität. Sie wird durch den Gesetzentwurf nicht kriminalisiert.

Und was ist mit einer Beratung? „Die Suizidhilfe wird in der Regel, neben der Vermittlung der Möglichkeit, im Ausland bereits existierende entsprechende Strukturen zu nutzen, vornehmlich dadurch geleistet, dass tödlich wirkende Substanzen und/oder Apparaturen bereitgestellt sowie gegebenenfalls auch Räumlichkeiten für die Durchführung des Suizids zur Verfügung gestellt werden.  Es geht daher eindeutig nicht um eine bloße, die autonome Willensbildung unterstützende Beratungsfunktion.“ Und es wird noch weiter differenziert: „Der vorgeschlagene Gesetzentwurf stellt deshalb gerade nicht die freie Meinungsäußerung und die hierunter zu subsumierende Information über die Suizidhilfe bzw. die Werbung dafür unter Strafe“. In der Gesetzesbegründung wird es dann noch deutlicher: „Namentlich bleiben daher die Kommunikation und der Informationsaustausch über die Selbsttötung zulässig, soweit sie nicht auf Gewähren, Verschaffen oder Vermitteln einer konkreten Gelegenheit zur Selbsttötung ausgerichtet sind„. Nun ist vermutlich die Frage, was insbesondere die letzte Alternative bedeutet. Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Vermitteln einer Gelegenheit setzt voraus, dass der Täter den konkreten Kontakt zwischen einer suizidwilligen Person und der Person, die die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt oder verschafft, ermöglicht, wobei allein der Hinweis auf eine ohnedies allgemein bekannte Stelle nicht ausreicht.

Und was ist nun mit Kirche und Religion im Gesetzentwurf? Nichts. Es findet sich lediglich in der Begründung im Allgemeinen Teil (Seite 8) ein Verweis auf eine Umfrage des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland. Warum ist dennoch immer wieder von Kirche/Religion im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf die Rede? Möglicherweise hilft dies Empörung hervorzurufen. Zu Recht übrigens, wenn tatsächlich Moralvorstellungen der Kirche/einer Religionsgemeinschaft das weltliche Strafrecht bestimmten würden. Doch dem ist bei diesem Gesetzentwuf gar nicht so. Neben der zitierten Stelle auf Seite 8 findet sich keiner anderen Stelle irgend ein Bezug zur Kirche oder Religion. Ich habe mir die letzte Plenardebatte noch einmal durchgelesen. Das Wort Kirche/Religion oder kirchliche Bezüge kamen in den Reden der Vertreter/innen der Brand/Griese Gruppe genau 2x vor. Hermann Gröhe verwies darauf, dass er in dieser Frage von seinem Glauben motiviert sei. Allerdings nach der Rede von Renate Künast, die fand, die Strafnorm betreffe „in einem säkularen Staat, in dem der Staat eigentlich zur Neutralität verpflichtet ist“  am Ende „jeden, der über sein Leben frei verfügen will.“  (Das dies inhaltlich nicht zutreffend ist habe ich hoffentlich bereits deutlich gemacht). Und Maria Flachsbarth als weitere Vertreterin der Brand/Griese-Gruppe formulierte: „Glücklich ist, wer im Glauben Trost und Halt finden kann. (…) Es geht deshalb nicht darum, alle auf eine bestimmte Weltanschauung zu verpflichten, auch wenn ich für mich selbst als Grundlage das Christentum nicht verleugnen will. Es geht vielmehr darum, als weltanschaulich neutraler Staat das Grundrecht auf Lebensschutz wirksam zu garantieren.“ Genau an dieser Stelle sieht man übrigens die unterschiedliche Intention der Unterstützer/innen, denn mir -ich redete unmittelbar danach- ging und geht es überhaupt nicht um Lebensschutz. Zuvor hatten in der Debatte Petra Sitte und Kai Gehring einen Bezug zu Kirche/Religion aufgemacht. Petra Sitte sprach davon, dass die Strafrechtsänderung vielleicht „den theologischen Vorstellungen der großen Religionsgemeinschaften“ entspräche, aber der Bundestag ein Parlament eines sekulären Staates sei. Und Kai Gehring meinte: „Für mich sind übrigens die Wünsche des Sterbenden maßgeblich, nicht die der Kirchen. Gerade in unserem religionsneutralen, säkularen und pluralistischen Staat haben religiöse Erwägungen im Strafrecht nichts zu suchen.“ Also im Gesetzentwurf selbst nur ein Verweis auf eine Umfrage, lediglich zwei Redner/innen nehmen Bezug auf ihren christlichen Glauben. Es gibt m.E. keinerlei Anhaltspunkte dafür, dem Gesetzentwurf irgendeine Nähe zu Kirche und Religion zu unterstellen.

 

8 Replies to “Weil wir im Kapitalismus leben”

  1. Das Gesetz dürfte schwerwiegende Folgen haben:
    Ärzte, die beim würdevollen Suizid helfen wollen, riskieren ihre standesrechtliche Zulassung und damit ihre Berufsausübung.
    Christliche Fundamentalisten fühlen sich bestätigt und werden nun auch in ihren Kampf für ein Abtreibungsverbot Rückenwind verspüren.
    Im Falle eigener Betroffenheit werden viele nun auf eigene Faust Medikamente sammeln – mit verheerenden Risiken.
    Bleibt zu hoffen, dass Karlsruhe noch die Notbremse zieht.
    Wenigstens ist die Schweiz ein Nachbarland…

  2. hast du den blogbeitrag gelesen? und die verlinkte rede?
    wenn ja, wie kommst du darauf, dass ärzte die beim würdevollen suizid helfen wollen riskieren, ihre standesrechtliche zulassung zu verlieren? und wie kommst du auf die christlichen fundamentalisten.
    und ganz zum schluss, was wäre deine alternative gewesen? im kapitalismus wohlgemerkt, in dem wir leben.

  3. An dieser Entscheidung sehen wir vielmehr, dass wir nicht in einem kapitalistischen, sondern in einem sozialistischen Land leben. Im übrigen klappt es in der Schweiz ja auch und „irgendeinen durch den Kapitalismus verursachten gesellschaftlichen Druck“ gibt es dort nicht. Ich finde das Gesetz zwar aus menschlicher und moralischer Sicht wünschenswert und nachvollziehbar, aber aus Sicht eines selbstbestimmten freien Menschen falsch. Es wird immer wieder die und die Leute geben. Das ist wie mit den Ampeln auf den Lebensmitteln. Es gibt Menschen die ernähren sich trotz fehlender Ampel gesund, weil sie wissen, was sie kaufen müssen und dann gibt es die „dummen“ denen der Staat vorschreiben muss, was gesund und was nicht gesund ist. Genauso verhält es sich hier.

  4. Hallo Halina,
    Eure Scheinalternative heißt „geschäftsmäßig oder gar nicht“.
    Dass es – wie etwa die Verschreibungspflicht für bestimmte Medikamente – immer auch Zwischenlösungen gibt, wird ideologisch ausgeblendet. Auch die streng kontrollierte Abgabe von Methadon ist solch ein Beispiel.
    In Umfragen waren zuletzt ca. 80 Prozent wenigstens für eine Beibehaltung der jetzigen Regeln (die seit 150 Jahren gelten) oder für eine maßvolle Liberalisierung.
    360 MdBs gegen 65 Millionen.
    Ist es zynisch, wenn man diesen 360 Leuten mal eigene, ganz praktische Konfrontationen mit dem Thema wünscht?
    Linktipp: http://www.taz.de/!5249048/
    Buchtipp: Rolf Henrich „Der vormundschaftliche Staat“, 1989

  5. verstehe ich nicht ganz. mir geht es explizit und allein um selbstbestimmung. das mit dem komischen lebensschutz ist mir egal. wenn man sich den gesetzentwurf noch mal ansieht, wird man sehen, dass die zahl der assistierten suizide zugenommen hat. ob dies nun allein auf selbstbestimmung basiert oder auf gesellschaftlichem druck ist sicherlich hypothetisch. aber wenn ich mir rundherum anschaue was in der welt und in deutschland passiert, dann denke ich schon, dass es diesen druck der verwertung gibt und der gerade einfluss auf eine entscheidung nimmt.

  6. zunächst beantwortest du meine fragen nicht. ist kein wunder, d.h. es überrascht mich nicht. aber implizit beantwortest du die frage dann wohl doch. denn du sprichst von einer scheinalternative, die sich weder aus dem blog, noch aus dem gesetzentwurf noch aus den reden ergibt. tatsächlich regelt der gesetzentwurf genau das gegenteil von dem was du behauptest. es geht eben nicht um „geschäftsmäßig oder gar nicht“ sondern es geht um „lediglich geschäftsmäßig geht nicht“. aus den aufgeführten beispielen in der rede, aus dem auseinandernehmen des gesetzesbegründungstextes ergibt sich das ganz klar. man muss nur lesen wollen und nicht mit der angst politik machen wollen.
    das 80% argument finde ich nicht zielführend, denn es gibt genügend themen wo auch du der meinung bist, es ist gut, dass die mehrheit sich nicht im parlament abbildet. was ich zynisch finde ist, dass du so tust als hätten die 360 leute keine praktische konfrontation mit dem thema gehabt. was weißt du von den einzelnen beweggründen der leute?
    ach und der lesetipp: das habe ich schon lange gelesen. so zwei- oder dreimal. ich erinnere dich bei nächster gelegenheit daran. vielleicht schon am freitag, wenn die linke eigendoping strafrechtlich verbieten will. ist zwar nur selbstgefährdung, aber das strafrecht muss ran 🙁

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