Als Berichterstatterin meiner Fraktion zum Thema Wahlrecht habe ich heute die Verfassungsbeschwerde zur Änderung des Wahlgesetzes bekommen. Irgendwie ist das ein komisches Gefühl, denn die Verfassungsbeschwerde habe ich ja mit eingereicht, ich zähle also zu den mehr als 3.000 Bürger/innen die vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

Die Verfassungsbeschwerde ist auch dringend notwendig.  Die angesprochenen verfassungsrechtlichen Probleme sehe ich im wesentlichen genauso, wie sie vom Verfahrensbevollmächtigten Prof. Rossi vorgetragen werden.

Problem 1: Das Auftreten sog. negativer Stimmgewichte wird nicht beseitigt. Darunter versteht man, ein dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen. Wie Prof. Rossi richtig aufführt, verletzt dies den Grundsatz der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl. Prof. Rossi nennt dann Beispiele, wie so ein negatives Stimmgewicht tatsächlich entstehen kann. Ich will hier (auch weil es meine Partei betrifft) das Beispiel auf Seite 18  erwähnen.  Wenn bei der…