Der BGH und die Zwangslizensierung im Patentrecht

Vor fast einem Jahr habe ich hier einen Diskussionsaufschlag zum Thema Patentrecht gemacht. Damals schrieb ich unter anderem: Das Patent ist  -trotz der Offenlegung der hinter dem Patent stehenden  Idee- am Ende auch eine Privatisierung von Wissen. Diese Privatisierung besteht darin, dass das Wissen nur begrenzt genutzt werden kann, weil eine Nachahmung durch das Ausschließlichkeitsrecht zeitlich befristet ausgeschlossen wird oder nur gegen Lizenzierung (und Bezahlung) möglich ist. (…) Mithin geht es um Eigentum und das Patentrecht ist am Ende vor allem ein Instrument des Wirtschaftsrechts, bei dem es um größtmögliche finanzielle Verwertung einer Erfindung geht. (…) Eine Forderung nach Abschaffung Continue Reading →