Immer am Freitag schaue ich mir die Entscheidungen des BGH an. Und manchmal reizt es mich dann, mich mit diesen intensiver zu beschäftigen. Heute geht es um den Raub mit Todesfolge und die Kriterien dafür.

Hintergrund ist diese Entscheidung des BGH, der folgender Sachverhalt zur Grunde lag: Eine unter Niereninsuffizienz und Diabetes leidende 84jährige war trotz eingeschränkten Bewegungsfähigkeit zu Fuß unterwegs. Sie hob 600 € bei einer Bank ab, verstaute das Geld in der Handtasche und legte diese in den Korb des Rollators. Den Gurt führte sie um den Rollatorgriff. Der Angeklagte erkannte die Fixierung der Tasche am Griff des Rollators, ergriff dennoch die Tasche und zog kräftig, so dass dem Opfer die Gehhilfe entglitt, es verlor das Gleichgewicht und schlug ungebremst mit dem Kopf auf das Pflaster auf. Durch den Sturz kam zu einem Schädel-Hirn-Trauma mit einer massiven subduralen Blutung. Das Opfer musste unter Vollnarkose operiert werden. Es erlangte nach der Operation das Bewusstsein nicht wieder. Nachdem sich…

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Verhältnis von Personenstandsgesetz (PStG) und Transsexuellengesetz (TSG) in einer Grundsatzentscheidung beleuchtet. Dabei bestätigt er die zumindest in meinen Augen bedauerlicherweise biologistisch determinierte Entscheidung zur Anwendung des PStG. Im Leitsatz 1 heißt es:

Der Anwendungsbereich der §§ 45 b, 22 Abs. 3 PStG ist auf Personen beschränkt, die körperlich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuzuordnen sind. Personen mit lediglich empfundener Intersexualität sind hiervon nicht erfasst.

Personen mit „lediglich empfundener Intersexualität“ werden im Hinblick auf eine Änderung der Geschlechtsangabe im Geburtenregister auf das TSG verwiesen. Der vom BGH dafür als Rechtsgrundlage angenommene § 8 Abs. 1 TSG lautet:

Auf Antrag einer Person, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und die seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, ist vom Gericht festzustellen, dass sie als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist,…

Es ist schon eine Weile her, da gab es Debatten um eine Reform der Tötungsdelikte. Die Debatten sind leider verstummt.

Worum geht es? Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen Mord und Totschlag. Lange schon hält sich das Missverständnis, dass Mord die vorsätzliche Tötung eines Menschen ist, also eine mit Willen und Wollen des Todes. Das ist aber nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht der Fall. Auch der Totschlag ist eine Tötung mit Wissen und Wollen, also mit Vorsatz. Alles andere wäre eine fahrlässige Tötung (By the Way: Die Debatte zur Abgrenzung von Fahrlässigkeit und Vorsatz wird dann immer in den Raserfällen debattiert. Ich hatte hier schon mal versucht das ein wenig aufzudröseln.) Für Mord gibt es eine lebenslange Freiheitsstrafe, für Totschlag gibt es mindestens Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Liegt ein besonders schwerer Fall des Totschlags vor, ist auch die lebenslange Freiheitsstrafe auszusprechen. Das Problem ist, wenn jemand wegen Mordes verurteilt wird, haben die Richter*innen keinerlei Möglichkeit im Strafmaß, also…

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil gefällt, nachdem die „Ehefrau der ein Kind gebärenden Frau (…) weder in direkter noch in entsprechender Anwendung des § 1592 Nr. 1 BGB Mit-Elternteil des Kindes“ wird. Nach Ansicht des BGH gibt es in Bezug auf diese unterschiedliche Behandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren keine verfassungs- oder konventionsrechtlichen Bedenken.

Im Kern halte ich das Urteil tatsächlich für juristisch korrekt. Um so wichtiger scheint es mir, sich dem Ergebnis der 2017 veröffentlichten Stellungnahme des Arbeitskreises Abstammungsrecht des Bundesjustizministeriums zuzuwenden. An anderer Stelle habe ich mich mit deren Ergebnis bereits auseinandergesetzt. Sinnvoll wäre es aus meiner Sicht, wenn endlich ein konkretes Konzept der Mehrelternschaft auf dem Tisch liegen würde.

Aber zurück zu dem Urteil. Es geht darin um den Fall einer weiblichen gleichgeschlechtlichen Ehe. Nach Eheschluss gebar eine der Ehefrauen ein Kind,  „das aufgrund gemeinsamen Entschlusses (…) durch medizinisch assistierte künstliche Befruchtung mit Spendersamen einer Samenbank gezeugt wurde„.…

Neulich entschied der Bundesgerichtshof (BGH) über einen Fall des digitalen Erbes. Jetzt liegt das Urteil vor, und damit sind auch die Entscheidungsgründe nachlesbar.  Und das lohnt sich.

In der Entscheidung ging es um die Frage, ob den Erben der Zugang zu einem bei der Beklagten (es handelt sich hierbei um Facebook) unterhaltenen Konto der verstorbenen minderjährigen Tocher und den im Konto enthaltenen Kommunikationsinhalten zu gewähren ist. Nach der Mitteilung des Todes der Kontoinhaberin wurde das Konto in den sog. Gedenkzustand versetzt. Ein Zugang zum Konto ist selbst mit Benutzerdaten nicht mehr möglich. Das Konto und die auf den Servern gespeicherten Inhalte bleiben bestehen, die geteilten Inhalte bleiben für den Personenkreis, mit dem sie geteilt wurden, sichtbar. Im konkreten Fall wurde vorgetragen, der Zugang zum Benutzerkonto sei notwendig um „Aufschluss darüber zu erhalten“ ob die Verstorbene Suizidabsichten hatte und um Schadensersatzansprüche abzuwehren. Die Kommunikationsinhalte seien an die Erbengemeinschaft vererbt worden, der Schutz des Fernmeldegeheimnisses stehe dem…

Der BGH hatte da neulich eine knifflige Entscheidung zu treffen. Es ging um eine Vaterschaftsanfechtung eines biologischen Vaters. Er wollte auch rechtlicher Vater sein. Soweit erst einmal nichts besonderes. Der biologische Vater und die Mutter haben bereits zwei Kinder, trennten sich aber im Jahr 2011. Die Mutter hatte eine Beziehung zum rechtlichen Vater, trennte sich von diesem Ende 2012, die Tochter wurde Anfang 2013 geboren. Der rechtliche Vater kümmerte sich um alle drei Kinder, erkannte die Vaterschaft für die Tochter an. Die Mutter ist allein sorgeberechtigt. Anfang 2014 nahmen die Mutter und der biologische Vater  ihre Beziehung wieder auf. Der biologische Vater war regelmäßig in der Wohnung der Mutter und kümmerte sich ebenfalls um die drei Kinder. Nach einer Umgangsvereinbarung darf der rechtliche Vater die drei Kinder jedes  zweite Wochenende zu sich zu nehmen. Der biologische Vater und die Mutter trennten sich wieder, fanden wieder zusammen, trennten sich wieder und sind seit 2016 verheiratet. Der biologische Vater…

Vor fast einem Jahr habe ich hier einen Diskussionsaufschlag zum Thema Patentrecht gemacht. Damals schrieb ich unter anderem:

Das Patent ist  -trotz der Offenlegung der hinter dem Patent stehenden  Idee- am Ende auch eine Privatisierung von Wissen. Diese Privatisierung besteht darin, dass das Wissen nur begrenzt genutzt werden kann, weil eine Nachahmung durch das Ausschließlichkeitsrecht zeitlich befristet ausgeschlossen wird oder nur gegen Lizenzierung (und Bezahlung) möglich ist. (…) Mithin geht es um Eigentum und das Patentrecht ist am Ende vor allem ein Instrument des Wirtschaftsrechts, bei dem es um größtmögliche finanzielle Verwertung einer Erfindung geht. (…) Eine Forderung nach Abschaffung des Patentrechtes hätte zur Folge, dass die existierende Offenlegungspflicht der Idee entfällt. Das wiederum würde zu einer originären Privatisierung von Wissen führen. Es wäre also zu überlegen, wie die Offenlegung der Idee einer Erfindung gewährleistet und das Ausschließlichkeitsrecht ihrer Nutzung eingeschränkt oder abgeschafft (je nach Radikalisierungsgrad des/der einen Vorschlag unterbreitenden Person) werden kann.“…

Zum Urteil des EuGH in Sachen Störerhaftung im Internet habe ich mich hier schon geäußert. Mir scheint aber, dass es nötig ist noch ein wenig mehr dazu aufzuschreiben.

Das Urteil bezieht sich auf ein sog. Vorabersuchen eines deutschen Gerichts in bezug auf die innerstaatliche -in diesem Fall deutsche- Rechtsprechung zur mittelbaren Haftung der Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft. Der § 97 des UrhG wird nämlich von deutschen Gerichten dahin ausgelegt, dass im Fall eines Verstoßes gegen dieses Gesetz

haftet, wer – ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein – willentlich an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat (Störer).

Die Störerhaftung ist ein seit langem bekanntes zivil- und verwaltungsrechtliches Institut. Wichtig zunächst: Es geht nicht um Strafrecht. Also all jene, die mit dem Argument Kinderpornografie kommen, liegen hier falsch. Darum geht es gerade nicht. Mittels löschen statt sperren wird gegen Kinderpornografie vorgegangen, nämlich dort, wo die entsprechenden Dateien…

Am Anfang stand -wieder einmal- ein Gerichtsurteil. In seinem Urteil vom 21. April 2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine

Verwertungsgesellschaft (…) die Einnahmen aus ihrer Tätigkeit nach dem wesentlichen Grundgedanken des § 7 Satz 1 UrhWG ausschließlich an die Berechtigten zu verteilen (hat), und zwar in dem Verhältnis, in dem diese Einnahmen auf einer Verwertung der Rechte und Geltendmachung von Ansprüchen der jeweiligen Berechtigten beruhen. Damit ist es unvereinbar, wenn Verlegern nach der Satzung der Verwertungsgesellschaft Wort ein ihrer verlegerischen Leistung entsprechender Anteil am Ertrag zusteht und Verlage nach dem Verteilungsplan dieser Verwertungsgesellschaft einen pauschalen Anteil der Verteilungssumme unabhängig davon erhalten, ob und inwieweit die Einnahmen der Verwertungsgesellschaft auf der Wahrnehmung der ihr von Verlegern eingeräumten Rechte oder übertragenen Ansprüche beruhen. (…) Entgegen der Ansicht der Revision dürfen Verleger nicht allein deshalb an den Einnahmen der Beklagten beteiligt werden, weil ihre verlegerische Leistung eine Voraussetzung für vergütungspflichtige Nutzungen der verlegten Werke schafft.…

Der Beitrag soll eine Debatte eröffnen. Für Kritik, Hinweise, Lob und Verrisse bin ich dankbar. Wichtig ist, dass es in der LINKEN zu einer Debatte kommt.

 Was ist ein Patent und wozu berechtigt es?

Ein Patent ist ein Recht, anderen über einen begrenzten Zeitraum, derzeit 20 Jahre, etwas zu verbieten, was man selber als erstes getan oder angedacht hat. Ein Patent verleiht dem/der Patentinhaber*in also ein Ausschließlichkeitsrecht.  Allerdings muss der/die Anmelder*in eines Patents seine/ihre Idee offenlegen. Insofern steht das Wissen tatsächlich der Allgemeinheit zur Verfügung – oder jenen die sich durch Patentanmeldungen durchlesen. Das Wissen kann aber nicht von jedem/jeder wegen des Ausschließlichkeitsrechts genutzt werden.

Die Anmeldung eines Patentes ist mit enormen Kosten verbunden. Neben den Gebühren im Rahmen des Anmeldeprozesses und dem Honorar für eine*n Patentanwalt/Patentanwältin fallen auch noch Gebühren zur Verlängerung des Patentschutzes an.  Bei einer nationalen Patentanmeldung in Deutschland soll der/die Anmelder*in von einem Betrag von mindestens 5.000 EUR ausgehen.[1]