Vom hohen Roß

… herunter hat das Bundessozialgericht am 23.11.2006 entschieden, dass die Regelleistung zu Hartz IV nicht verfassungswidrig ist.

Da kennen sich wirklich welche aus und behaupten -mit fetten Beamtengehältern- das die 345 € das soziokulturelle Existenzminimum gewährleisten. Die sollten einfach mal mit diesem Betrag einen Monat auskommen.

Wes Geistes Kind die Richter sind wird aber an folgendem Zitat deutlich: “Bei der Vertretbarkeitsprüfung ist auch zu bedenken, dass die gegenwärtige Situation durch die Zunahme niedrig entlohnter Tätigkeiten und durch Einkommenseinbußen in breiten Bevölkerungskreisen geprägt ist, weshalb dem Gesichtspunkt des Lohnabstandsgebotes maßgebliche Bedeutung zukommen muss.”

Prima, weil das Kapital Rendite macht und die Löhne drückt, kann auch das Existenzminimum nicht höher liegen. Was wenn das Kapital weiter die Löhne reduziert, reichen dann auch 30 € im Monat?

Es wird Zeit für einen gesetzlichen Mindestlohn und Richter, die sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst sind.

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