Wahlkampfmanöver

Nicht mehr und nicht weniger dürften die neusten Ideen von Franz Müntefering zu einer neuen Verfassung sein.

Zwanzig Jahre nach der Wende fällt ihm auf, dass es nicht so eine tolle Idee war, das Grundgestz einfach weiter gelten zu lassen, statt eine gesamtdeutsche Verfassung zu erarbeiten. Das verdient glatt den Titel: „Blitzmerker„.

Also eine neue Verfassung. Warum jetzt? Ich finde ja, wer solche Projekte angeht, der sollte überlegen, was am Ende bei herauskommt. Eine Verfassung ohne Sozialstaatsgebot, ohne so etwas wie jetzt Artikel 14 und 15 wäre nicht besser als das Grundgesetz. Ich befürchte aber, genau das wird das Ergebnis sein. Deshalb dann doch lieber das Grundgesetz fortentwickeln, statt am Ende weniger zu haben als jetzt vorhanden ist.

Grundgesetz

3 Replies to “Wahlkampfmanöver”

  1. Zustimmung, Frau Wawzyniak! Das Grundgesetz, geboren aus einer schweren Krise, erweist sich als erstaunlich krisenfest. Es ist – so meine ich – ein großer Wurf. Insbesondere enthält es keine Festlegung zu einer ganz bestimmten Wirtschafts- oder Sozialordnung. Allerdings meine ich, man sollte sich sorgsam auf einige Grundsätze, auf denen das GG beruht, zurückbesinnen. Insbesondere die Rolle der Parteien verdient eine Neubetrachtung. Das Grundgesetz weist ihnen ausdrücklich eine nur „mitwirkende“ Aufgabe bei der Willensbildung des Volkes zu. Ich frage Sie: Sind die Parteien heute zu mächtig? Sind sie Oligopolisten, die die Macht untereinander aufteilen? Mehr noch: Was halten Sie vom Vorschlag einer Wahlrechtsreform, wie sie etwa Horst Köhler ins Spiel gebracht hat? Demnach würden die Listen zurückgedrängt, die Direktkandidaten (wie Sie selbst) würden mehr Gewicht erhalten. Beste Grüße, Johannes Hampel

  2. Pingback: Johannes Hampels Blog » Blog Archive » Grundgesetz bitte immer unter dem Arm mittragen - (es passt auf einen Stick)!

  3. Wie wäre es, wenn wir das Grundgesetz überhaupt gelten ließen? Eigentlich ist das GG im Großen und Ganzen eine verdammt gute Verfassung, obwohl ein paar Ergänzungen und Streichungen nicht schlecht wären (Ausbau und Konkretisierung der Sozialbindung des Eigentums, Abschaffung der sinnlosen Parteiverbieterei, konkrete soziale und wirtschaftliche Grundrechte, usw.). Problematisch ist viel eher, daß sich der Staat nicht daran hält. Das sollte man erst mal versuchen, bevor man das ganze GG wegschmeißt.

    Es gibt aber ein Regelwerk, bei dem es wirklich sinnvoll wäre, es abzuschrotten, die Prämie zu kassieren und gegen ein neues einzutauschen: Das BGB.

    Schon zu Zeiten des in vielen Hinsichten begrüßenswerten Schuldrechtsmodernisiernungsgesetzes hat man erneut daruf hingewiesen, daß das BGB schon zur Zeit seins Inkrafttretens gesellschaftlich gegenstandslos geworden war. Das ganze war für eine Agrargesellschaft gedacht und in einer industriellen Massenproduktionsgesellschaft in Kraft getreten. Es wäre wirklich an der Zeit, das ganze, einen zivilrechtlichen Neubeginn in Erwägung zu ziehen.

    In vielerlei Hinsichten wäre das 1975 in Kraft getretene Zivilgesetzbuch der DDR ein gutes Vorbild. Das Regelwerk zeichnet sich durch eine allgemeinverständliche (und in dem Sinne sehr demokratisches) Sprache, eine auch für Laie nachvollziehbare Systematik und durch Vorschriften, die zu einer modernen Industriegesellschaft viel eher passen als vieles, was im BGB enthalten ist.

    Der Salatblattfall z.B. bereitet nach dem ZGB überhaupt keine rechtsdogmatischen Kopfschmerzen. Der Betrieb haftet grundsätzlich für das Fehlverhalten seiner Angestellten (§ 331 ZGB), da braucht man nicht mit richterrechtlicher Bastelei à la c.i.c. zu kommen. Überhaupt wird die deliktische Haftung juristischer Personen viel sinnvoller geregelt – es gilt ein einfacher, objektiver Maßstab (siehe § 334 ZGB: „Die Verpflichtung eines Betriebes zum Schadenersatz entfällt, wenn er die Umstände, die zum Schaden geführt haben, trotz Ausnutzung aller ihm durch die sozialistischen Produktionsverhältnisse gegebenen Möglichkeiten nicht abwenden konnte.”).

    Natürlich kann von einer Übernahme des gesamten Regelwerks keine Rede sein. Eine inhaltliche Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen z.B. sah das ZGB nicht vor (siehe § 46 ZGB), was nicht gerade im Sinne eines wirksamen Verbraucherschutzes ist. Falls jedoch das gesamte Zivilrecht neu kodifiziert werden sollte – was m.E. längst überfällig ist – könnten solche Regelungen sowohl sprachlich als auch systematisch einen durchaus nützlichen Leitfaden darstellen.

    Und das wäre eine Neukodifizierung, die tatsächlich Sinn macht.

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