Wenn ich mal groß bin

Wenn ich mal groß bin, dann entwickle ich ein Geschäftsmodell mit dem ich jede Menge Schotter mache. Das könnte ungefähr so laufen:

Eine Freundin und ich lassen eine Software entwickeln, die verschieden Portale auf Urheberrechtsverletzungen scannt. Ganz hervorragend dürften sich Fotoportale eigenen, wie flickr.com oder pixelio.de. Ist die Software fündig geworden, geht’s los. Meine Freundin hat einen Verband oder Verein gegründet. Also einen, über den man im Internet nicht wirklich viel findet. Meine Freundin nimmt die gescannten Ergebnisse und nimmt Kontakt zu den betroffenen Urheber/innen, hier den Fotografen/innen, auf und macht ihnen ein Angebot. Obwohl die Fotografen/innen ihre Bilder im Rahmen einer CC-Lizenz veröffentlicht haben, ist den Verwender/innen der Fotos irgendwo ein Fehler unterlaufen und das sollten sich doch die Fotografen/innen bitte nicht gefallen lassen. Es könnte ja zum Beispiel sein, dass jemand auf seiner Homepage zwar den Namen des/der Fotografen/in angegeben hat. Auch hat der/die Vewender/in noch daran gedacht, auf das Portal zu verweisen, also flickr.com oder pixelio.de benannt. Aber er/sie hat vergessen die konkreten Lizenzbedingungen für das verwendete Foto anzugeben. Oder es wurde zwar mit einem Link auf die Seite des Fotoportals verwiesen, nicht aber ein Link zum konkreten Foto gesetzt. Da lässt sich doch was machen. Meine Freundin bietet im Namen des Vereins dem/der Fotografen/in einen Deal an. Der/Die Fotografin bekommt -obwohl er/sie ja die Bilder kostenfrei zur Verfügung gestellt hat- von meiner Freundin im Namen des Verbandes einen Betrag von 50 EUR, dafür tritt der/die Fotograf/in dem Verband die Rechte zur Geltendmachung von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen ab.

Die/Der Fotograf/in sagt natürlich ja, sie bekommt ja schließlich Geld für etwas, was sie eigentlich zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung gestellt hat. Und meine Freundin kommt zu mir. Schließlich habe ich Jura studiert und die Anwaltszulassung. Ich schreibe dann Standardbriefe an diejenigen, die nur einen Teil der Nutzungsbedingungen erfüllt haben. Schön mit Anwaltsbriefkopf und viel Rechtsprechung. Ich schreib den Verwender/innen, sie hätten Urheberrechte verletzt und müssten deshalb eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Hinzu kommt noch der Schadensersatzanspruch im Rahmen der Lizenzanalogie. Einmal für die unvollständige Namensnennung, dazu 100% Aufschlag genau deswegen und vielleicht auch noch einen Aufschlag wegen Nutzung zu Werbezwecken. Hey, ist nicht jede Homepage Werbung? Als Schadensersatz mache ich im Rahmen der Lizenzanalogie die Honorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing geltend. Alles in allem komme ich gut und gern auf bis zu 850 oder 900 EUR Schadensersatz. Meine Freundin und ihr Verband, in dem ich auch irgend eine Rolle spiele, freut sich. Zusammen mit einem Gegenstandswert von 6.000 EUR macht das eine Gebührenrechnung von 400-500 EUR, die ich einstreiche. Ich sehe schon die ganzen Euros auf meinem Konto.

Da die Software natürlich nicht nur ein oder zwei Personen gefunden hat, die die Nutzungsbedingungen der Plattformen nicht zu 100% erfüllt haben, läuft der Drucker für die Schreiben an die Fotoverwender/innen Tag und Nacht. Schnell komme ich auf eine vierstellige Zahl an verschickten Briefen. Natürlich werden nicht alle angeschriebenen Personen zahlen. Oder nicht sofort. Aber ein nicht unerheblicher Teil der Betroffenen erschrickt und will natürlich kein Gerichtsverfahren. Und Geld für eine/n Rechtsanwalt/in ausgeben auch nicht. Deshalb zahlt dieser Teil. Die anderen wollen mit mir verhandeln. Klar gehe ich in meiner Forderung nach Schadensersatz runter, meine Gewinnspanne ist ja groß genug. So richtig klagen wird schon keiner, die Rechtsprechung ist nämlich zu widersprüchlich und den im Jahr 2013 geänderten § 97a UrhG kennt kaum jemand der angeschriebenen Personen. Wenn ja, wäre das für mich auch ziemlich blöd. Die Leuten wüssten ja dann, dass sich nach § 97a Abs. 3 UrhG der Gegenstandswert für die Unterlassungsansprüche im Regelfall auf maximal 1.000 EUR beläuft und dies eine Gebühr von 80 EUR für den/die Anwalt/Anwältin ausmacht. Natürlich würde ich eine 1,3 Gebühr nehmen und käme schon auf 104 EUR. Das ist nun deutlich weniger als die 400-500 EUR, die nach meinem Geschäftsmodell anfallen.

Mein Geschäftsmodell funktioniert prima. Eine Klage gibt es selten. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat oder nicht auch in Kohle schwimmt, der klagt halt nicht. Das Kostenrisiko am Ende noch mehr als ursprünglich von mir gefordert zu zahlen, ist zu hoch. Und die paar Klagen die es gibt, die kann ich verschmerzen.

Wenn ich mal groß bin, kann ich nicht sagen. Ich bin groß. Aber so ein Geschäftsmodell würde mir nicht in den Sinn kommen. Ich finde ein solches Geschäftsmodell widerwärtig. Es ist nichts weiter als Abzocke. Es ist spielen mit der Angst der Leute. Es ist widerlich. Wenn der § 97a Abs. 3 UrhG, der genau solche Abzocke-Geschäftsmodelle verhindern sollte, nicht funktioniert, dann müssen wir schauen, ob es andere Lösungsmöglichkeiten gibt. Ich weiß nicht mehr, wo ich es gelesen habe, aber vielleicht ist es ja eine Idee Abmahnungen und Schadensersatzforderungen im Bereich des nicht-kommerziellen Gebrauchs gesetzlich zu untersagen, zumindest wenn sie darauf beruhen, dass Nutzungsbedingungen von Plattformen unvollständig angewendet wurden.

[update, 23.06.2016]: Wie sich die ganze Geschichte auflöst, ist hier recherchiert worden.

7 Replies to “Wenn ich mal groß bin”

  1. Ich würde den Menschen, die sinnlos etwas von Kapitalismus daherschwafeln wünschen, dass diese sich einmal ein Buch in die Hand nehmen, dass nicht von Karl Marx oder Friedrich Engels geschrieben wurde und das gleichzeitig vom 19. Jahrhundert und der Zeit der Industrialisierung „Deutschlands“ handelt – lesen sollte man es dann auch. Dann würden diese Menschen möglicherweise erkennen, dass es seit der Nachkriegszeit keinen Kapitalismus mehr in Deutschland gibt! Wir leben in einer sozialen Marktwirtschaft, die nach der Philosophie der Freiburger Denkschule, also dem Ordoliberalismus, von Adenauer und Erhardt errichtet worden ist! Wenn Sie Kapitalismus erleben wollen, dann schauen Sie nach Nordamerika, respektive USA!

  2. Ach „soziale Marktwirtschaft“ ist also kein Kapitalismus? Na Sie sind ja ein ganz schlauer!

  3. Pingback: Zeitbombe Abmahnung bei der Verwendung von Creative Commons (Skley, Schroeder, VSGE) › Linux und Ich

  4. Pingback: Flickr Fotos: Abmahnungen drohen bei CC-lizenzierten Bildern!

  5. Pingback: Abmahnung gegen Nutzer von Creative Commons Bildern, öffentlich lesbarer Teil - INVALIDENTURM.DE

  6. Hi,
    dies: „Die/Der Fotograf/in sagt natürlich ja, sie bekommt ja schließlich Geld für etwas, was sie eigentlich zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung gestellt hat “ halte ich für einen Irrtum. ich meine, dass der/die FotografIn ein BilD „eigentlich“ zur kostenfreiung Nuzung zur Verfügung gestellt hat.
    Im Falle einer CC-Lizenz (ausser CC00) eben gerade nicht. Es wird eine Gegenleistung erwartet. Das Bild wird nicht einfach „zur Verfügung gestellt“, sondern es wird erwartet, dass die Lizenzbedingungen eingehalten werden. Da darf man nicht ins Impressum schreiben „Kopien nicht erlaubt für kommerzielle Zwecke“ (rechtl. Bestimmung, die CC-Lizenz einschränkt), da darf man keinen Rechts-Klick (per JavaScript oder so) verhindern (technische Verhinderung, das Bild runterzuladen. Da MUSS man den Inhalt der Lizenz komplett angeben (oder – viel einfacher – wenigstens verlinken. Warum eigentlich? DAMIT klar ist, was die CC-Lizenz bedeutet. Den Titel des Werks angeben (wenn vorhanden). Denn Urheber nennen.

    Das erscheint viel und kompoliziert? Naja, wenn man es so macht, dann – und nur dann – darf man das Bild ohne was zahlen zu müssen, verwenden.
    Und wenn man es nicht so macht, dann kann man Glück haben. Evtl. ist das gerade das Bild eines Fotografen, der es tatsächlich verschenken will. Gut. Der/die hätte auch CC0 oder Public Domain als Liznez wählen können, um das klar zu machen. Aber egal.
    Oder man gerät an jd., der diese Dinge ernster nimmt.

    Und das Fotografen (die Profis jedenfalls, die u.a. in aller Regel Mitglied der VG BildKunst sind) ihre Bilder suchen, um eben zB die 1,65 bi 2,20 EUR pro Bild/Webseite „verdienen“ zu können, durch Meldung an die VG Bildkunst, ist n o r m a l .
    Und wenn dabei CC-lizenzierte Bilder auffallen, deren Verwendung nicht OK ist. Soll man das dann ignorieren. Ich glaube nicht.

    DENN der Sinn der Lizenzierung ist ja: Ich gebe meine Bilder und dann gehen viele Leute hin, denen mein Bild gefällt, und die es für sich/ihr Projekt nutzen wollen, und sorgen dafür, dass es sich weiterverbreitet.
    Wie? Sie verschweigen (!) nicht, das es unter einer CC-Lizenz steht, und was das bedeutet. Sie überlassen es nicht ihren Rezipienten, selber herauszufinden unter welcher Lizenz das Bild steht, wie die Bedingungen genau sind, wer der Urheber ist, wie das Bild heißt usw. usw.

    Wer ein CC-Bild nur für sich/sein/ihr Projekt nutzt und dem/der Fotografen nicht bei der Weiterverbreitung hilft, wer also sagt und zeigt (vielleicht nicht: denkt, aber man wird so verstanden, wie man kommuniziert): Das ist ein CC-Bild, Ihr könnt es auch verwenden, die Bedingungen dazu lauten so und so, und der/die Urheberin (der mein ganzer Dank gebührt … ) ist übrigens der oder die (NAME). Wer das so macht, der zeigt, das ihn/sie die Rechte der FotografInnen überhaupt nicht interessieren.

    Der- oder diejenige darf sich dann über eine Abmahnung zwar durchaus ärgern (ist ja sicherlich unangenehm). Aber der Zorn sollte auf sich selbst gerichtet sein, und man sollte die Sache als ‚Lehrgeld‘ betrachten.

    Natürlich, neben Leuten, die CC-Bilder einfach so ohne Einhaltung von Lizenzbedingungen verwenden, gibt es auch FotografInnen, die es mit ihren Forderungen übertreiben. Aber das ein „geklautes“ Bild teurer sein muss, als ein normal verkauftes, ist ja wohl auch klar.

    Naja, und „kostenlos“ sind die CC-lizenzierten Bilder eben nicht, weil es einen gewissen Aufwand bedeutet, die Bedinungen korrekt einzuhalten. Den Willen dazu, den braucht es auch. Und ich glaube gern, dass es oft daran hapert. CC, wird sich manche/r denken, CC ist doch kostenlos! Muss ich nix machen, kann ich nehmen!“ Das ist die Geiz-ist-geil-Einstellung, für die die CC-Lizenzen gerade nicht gedacht sind.

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