Wir müssen reden

Über ganz viele Dinge. Inhaltlich stagniert so Einiges. Es wäre angemessen, endlich zu einer Positionierung in der Frage des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) zu kommen. Es wäre angemessen darüber nachzudenken, wie wieder mehr Genossen*innen der LINKEN für die Mitarbeit in Kommunalparlamenten gewonnen werden können. Es wäre angemessen darüber zu reden, wie Datenschutz (Datensparsamkeit ist out, entscheidend ist die Frage der Nutzung und Weiterverwendung der Daten und damit die Notwendigkeit von  Antidiskriminierungsregelungen) und Patentrecht im 21. Jahrhundert aussehen könnten. Es wäre angemessen darüber zu reden, wie eine lebenswerte Infrastruktur in Stadt und Land unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Digitalisierung geschaffen werden könnte. Wichtig wäre auch zu debattieren, was gute Arbeit im Zeitalter der Digitalisierung bedeutet und dass mehr Zeitsouveränität für Beschäftigte im Kern eine gute Sache ist.

Aktuell lohnt es sich aber über die Konzeption eines linken Einwanderungsgesetzes zu reden. Der Vorschlag liegt seit Januar 2017 vor. Es ist sträflich, dass er bislang nicht debattiert wurde. Insgesamt ist die Konzeption eine gelungene Sache.

In der Säule 1, Einwanderungsgesetz, wird mit der herrschenden Logik, die Einwanderung als Begrenzung begreift, gebrochen.

„Die Logik dieses Einwanderungsgesetzes ist nicht Begrenzung und Abschottung. Die Logik ist Legalisierung und Inklusion. Dies bedeutet, dass das vorgeschlagene Einwanderungsrecht zwar nach wie vor Aufenthaltstitel kennt, jedoch sollen die Gesetzmäßigkeiten umgekehrt werden: Von der Ausnahme des erlaubten Aufenthalts im heutigen System wird sich gelöst und ein Einwanderungsrecht vorgeschlagen, welches jeder Person die Möglichkeit der legalen Einreise, des dauerhaft legalen Aufenthalts und der sozialen wie politischen Inklusion verschafft.“

Das ist ein Paradigmenwechsel, der zu begrüßen ist. Der zentrale Begriff ist der „soziale Anknüpfungspunkt„. Dieser ist sehr weit gefasst, denn sowohl familiäre Beziehungen, als auch Ausbildung/Studium/Erwerbstätigkeit und Gemeinwohltätigkeit oder sonstige Gründe für eine soziale Verwurzelung werden erfasst. Das Konzept geht aber noch weiter, indem es eine gesetzliche Vermutungsregel aufstellt. Nach einem Jahr wird nämlich vermutet, dass ein sozialer Anknüpfungspunkt besteht und kein Einreiseverbot besteht. Wenn eine solche Vermutungsregel aufgestellt wird, ist es Sache des Staates diese Vermutung zu widerlegen. Was nur eine kleine Änderung scheint, ist eine große Sache. Das vorliegende Konzept ist aufgrund der diversen Paradigmenwechsel und des vollkommenen Verzichts auf „Nützlichkeitsaspekte“ eine sehr gute Grundlage für eine Detaildebatte.

Auch hinsichtlich des Aspekts Asyl (Säule 2) bietet das Konzept eine sehr gute Grundlage (zur Kritik an der Vermischung von Asyl/Flucht und Migration gleich) zur inhaltlichen Debatte. Zu denken ist hier an die -voll unterstützenswerte- Forderung zur Neufassung des Art. 16 Grundgesetz. Hier soll als Verfolgung definiert werden, wenn eine

schwerwiegende Verletzung der grundlegenden wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Menschenrechte zu befürchten

ist. Den Autoren*innen kommt hier der Verdienst zu, „Menschen in Not“ definiert zu haben.

Trotz dieses Lobes bleibt in meinen Augen ein gravierender Mangel, der aber vermutlich nicht schwer zu beheben ist. Auch in diesem Konzept werden Asyl/Flucht und Migration/Zuwanderung miteinander verschränkt. Daran ändert auch nichts, dass im Säulenmodell des Konzepts die Säule Einwanderung (Säule 1) und die Säule Asylgesetz (Säule 2) existiert. Immer wieder tauchen Aspekte der Säule 2 in der Säule 1 auf. Ein zentraler Fehler, finde ich. So heißt es beispielsweise im Konzept: 

Ein erfolglos durchgeführtes Asylverfahren steht einem Aufenthalt wegen eines sozialen Anknüpfungspunktes nicht entgegen.

Ich interpretiere das so, dass ein Wechsel von Asyl in Einwanderung ermöglicht werden soll. Das ist sinnvoll gemeint, wirft aber m.E. mehr Probleme auf als es löst. Wenn ein sozialer Anknüpfungspunkt für einen Aufenthalt ausreicht, dann ist es auch egal, ob vorher Asyl beantragt wurde oder nicht. Dieses Wechselspiel zwischen Asyl und Einwanderung als  Grundproblem findet sich auch an anderer Stelle. So ist ein  Ausnahmetatbestand, der eine legale Einreise zur Einwanderung (Säule 1) ausschließt, gegeben wenn

„ein Antrag auf internationalen Schutz oder auf die Prüfung nationaler Abschiebungsverbote nicht gestellt wird oder bereits rechtskräftig abgelehnt wurde

Wenn ich aber zuwandern will, brauche ich keinen Antrag auf internationalen Schutz. Ich bin dann nämlich nicht schutzbedürftig. Ein ähnliches Problem findet sich beispielsweise unter IV.5., Erwerbsarbeit und Inklusion und unter V.1., Legalisierung.

Aus meiner Sicht besteht ein zentraler Unterschied zwischen Flucht/Asyl und Migration/Zuwanderung. Wenn jemand flüchtet/Asyl beantragt, dann weil er/sie in Not ist. Dabei ist Not weit gefasst: Entzug der materiellen Lebensgrundlagen, Hunger, Umweltschädigung, Verfolgung, Diskriminierung, Bedrohung. Kurz zusammengefasst: Ein Leben in der bisherigen Heimat ist nicht möglich. Wenn jemand einwandern/zuwandern will, dann tut er/sie dies nicht, weil er/sie in Not ist. Er/Sie tut das nicht, weil das Leben in der bisherigen Heimat nicht möglich ist, sondern obwohl das Leben in der bisherigen Heimat möglich ist. Er/Sie tut es, weil die Lebensbedingungen besser sind, ein Erwerbsarbeitsplatz angeboten wird, der/die Lebensgefährte*in hier lebt oder das Wetter besser ist. Um es noch kürzer zu machen: Flucht/Asyl = existenzielle Notlage, Einwanderung/Zuwanderung = keine existenzielle Notlage. Wenn ich das richtig verstanden habe, sehen die Autoren*innen des Konzepts das ähnlich, denn sie schreiben: 

Das Asylrecht im weiteren Sinne dient dem Zweck, den Menschen ein Bleiberecht zu verschaffen, die aus mehr oder weniger erzwungenen Gründen ihren Herkunftsort verlassen haben, weil ihnen dort eine Gefahr droht und/oder ein menschenwürdiges Leben nicht möglich ist. Während das Einwanderungsrecht im hier verstandenen Sinne die Anknüpfung in Deutschland betrifft, geht es beim Asylrecht um die Zustände im Herkunftsstaat.“

Um so wichtiger finde ich, beide Sachen zu trennen. Denn wenn eine existenzielle Notlage besteht, dann ist es eine humanitäre Verpflichtung Hilfe zu leisten. Da kann kein Argument kommen, was aus dieser Pflicht entlässt. Keines.

Was also wäre zu  tun? Aus meiner Sicht wäre es notwendig Säule 1 und Säule 2 strikt zu trennen. Es muss getrennt debattiert werden, was  „Offene Grenzen für Menschen in Not“ meint (Säule 2) und was wir neben dem Asylrecht an Einwanderungsrelungen (Säule 1) wollen. Dabei ist immer klar auf den Unterschied zwischen Asyl/Flucht und Einwanderung zu achten. Schließlich scheint es mir erforderlich unter Berücksichtigung der Potentiale von Digitalisierung beide Punkte um ein Konzept zu ergänzen, wie „gutes Leben“ in Stadt und Land für Alle aussehen könnte, was also an Infrastruktur dafür notwendig ist. (Nein, das gibt es noch nicht. Auch nicht in den Drölfdreißig Investitionsprogrammen der LINKEN).

Was nicht getan werden sollte, ist den Grundsatz „Offene Grenzen für Menschen in Not“ in Frage zu stellen. Schon gar nicht mit dem Verweis darauf, die LINKE soll sich doch bitte mehr der sozialen Frage zuwenden. Die soziale Frage stand und steht im Mittelpunkt der LINKEN. Sie wird nur nicht nach Staatsbürgerschaftskategorien beantwortet. Das ist auch gut so, denn Menschen in Not hilft man, egal woher sie kommen. Und die Position „Offene Grenzen für Menschen in Not“ mit dem Finanzierungsargument in Frage zu stellen, wie es mir immer mal wieder passiert, ist absurd. Denn wer das tut, der akzeptiert die Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben, wie sie derzeit existiert. Das ist aber gerade nicht Aufgabe linker Politik. Solange mir niemand eine Rechnung aufmacht, dass bei Wegfall der Steueroasen und bei grundlegender Umverteilung von Einkommen und Vermögen das ganze nicht finanzierbar sei, solange lasse ich das Argument der mangelnden Finanzierbarkeit nicht gelten. Wer darauf verweist, dass aber die Umverteilung doch so schwierig sei und deshalb nach den gegebenen Umständen die Lasten die „einfachen Bürger*innen“ zu tragen hätten, während Konzerne und Arbeitgeber*innen profitieren und deshalb müsse es Grenzen geben, dem sind zwei Vorwürfe zu machen:

1. Klassenkampf meint eben nicht die einen Ausgebeuteten gegen die anderen Ausgebeuteten auszuspielen, sondern sie zu ermuntern, gemeinsam gegen Ausbeutung  vorzugehen.

2. Links sein verlangt, auch wegen 1.,  eine radikale Abkehr von der Einteilung von Menschen nach Staatsbürgerschaften. Wer unter Verweis auf die Profite  der Konzerne und Arbeitgeber*innen nicht zuerst lauthals nach Umverteilung schreit, sondern nach Grenzen bei Asyl und Zuwanderung, der formuliert nur netter „Deutsche zuerst“. Das ist aber keine linke Position.

 

7 Replies to “Wir müssen reden”

  1. Liebe Halina, danke für Deine Kritik! Ich poste meine Antwort hier und auch auf FB 😉

    Danke für Deinen kurzen Satz „Was nur eine kleine Änderung scheint, ist eine große Sache.“ bezüglich des von uns formulierten Vermutungsprinzips (mit einer Art Beweislastumkehr: nicht die Zugewanderten müssen nachweisen, sondern die Behörde). Das ist für viele, mit denen ich bisher diskutiert habe, nicht so offensichtlich und wichtig gewesen. 🙂

    An Deiner Kritik am so genannten „Spurwechsel“ (in der Säule Einwanderungsgesetz unter „Liberalisieren“ beschrieben) und der behaupteten Vermischung von Asyl und Einwanderung habe ich zu knabbern 😉 ich denke, wir vermischen nicht.

    Ja, gemeint ist, dass „ein Wechsel von Asyl in Einwanderung ermöglicht werden soll.“ Umgekehrt aber auch.
    Der Ausschlusstatbestand, den Du zitierst (a. „wenn ein Antrag auf internationalen Schutz oder auf die Prüfung nationaler Abschiebungsverbote nicht gestellt wird oder bereits rechtskräftig abgelehnt wurde“) besteht für die legale Einreise (und ist in der Säule Einwanderung formuliert). Diesen darfst Du aber nicht unabhängig von dem danach folgenden lesen („und b. wenn kein sozialer Anknüpfungspunkt im Bundesgebiet besteht oder geschaffen werden soll.“).

    Wenn also jemand einen Antrag auf internationalen Schutz oder die Prüfung nationaler Abschiebungsverbote stellt, kann er/sie legal einreisen (Säule Asyl). Wenn jemand einen sozialen Anknüpfungspunkt hat oder schaffen will und dies als Einreisegrund angibt, kann er/sie legal einreisen (Säule Einwanderung).

    „Denn wenn eine existenzielle Notlage besteht, dann ist es eine humanitäre Verpflichtung Hilfe zu leisten. Da kann kein Argument kommen, was aus dieser Pflicht entlässt. Keines.“

    Stimmt. Der Spurwechsel kann aber notwendig werden, wenn jemand, der/die aus existentieller Not kam, aber für den/die nach der Prüfung des Asylantrages keine Schutzgründe oder Abschiebungsverbote anerkannt werden, inzwischen einen sozialen Anknüpfungspunkt gefunden hat (der ja auch nach einem Jahr Aufenthalt vermutet werden soll) oder finden/schaffen will. Der ihm/ihr das Bleiben ermöglicht.

    Deinen Ergänzungsvorschlag (gutes Leben in Stadt und Land für Alle, im Zusammenhang mit Digitalisierung) finde ich spannend, auch wenn ich diesen Punkt nicht in dem Konzept unterbringen würde (sonst müssten noch viele andere Aspekte aufgenommen werden, denke ich).

    Danke für Deine Kritik, das wird bestimmt eine spannende Debatte (die meines Wissens demnext auch im Freitag befördert wird 😉
    Liebe Grüße.

  2. Niemand innerhalb der Linken stellt den Grundsatz „Offene Grenzen für Menschen in Not“ in Frage.
    Es sei denn, diese Kapitel-Überschrift im gültigen Parteiprogramm der Linken wird durch schwärmerische Utopie-Folklore wie „Offene Grenzen für alle“ in Frage gestellt.
    Kommunalpolitiker (auch linke!), die Turnhallenbeschlagnahmungen vornehmen mussten, wissen: Es gibt Kapazitätsgrenzen (ja, die kann man verschieben – aber nicht unendlich).
    Wer nun ernsthaft „Offene Grenzen für alle“ auch noch mit einem „Bedingungslosen Grundeinkommen für alle“ koppeln möchte, wird irgendwann fassungslos vor Ladtagswahl-Hochrechnungen stehen, wenn man sich nostalgisch „Damals waren’s nur 20 Prozent AfD“ zurückwünscht.
    Noch können wir AfD-Ministerpräsidenten verhindern.

  3. über das mit dem spurwechsel sollten wir mal in ruhe debattieren. mir geht es da um juristische dogmatik (wenn das was du als beispiel zitierst so gemeint ist müsste es wohl eher „oder“ statt „und“ heißen) und vermittelbarkeit auf der einen seite, aber eben auch darum, dass ich glaube er ist bei weiter definition von „not“ auch nicht nötig… der zentrale punkt scheint mir aber zu sein, dass wir aufklärung betreiben was der unterschied zwischen asyl/flucht und einwanderung ist. das geht mir in der debatte zu häufig durcheinander… lass uns also debattieren.

  4. danke für den beweis, dass es doch menschen gibt, die den grundsatz in frage stellen. mit verweis auf kapazitätsgrenzen. sie beweisen genau, dass sie das mit dem klassenkampf nicht verstanden haben.

  5. Pingback: Jahresrückblick 2017 – Blog von Halina Wawzyniak

  6. Pingback: Mythen linker Migrationsdebatten – Blog von Halina Wawzyniak

  7. Pingback: Mythen linker Migrationsdebatten – Europa Blog

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert