Die Sache mit den Diäten

Am Wochenende bin ich eine Facebook-Debatte geraten, bei der die Forderung aufgemacht wurde, Abgeordnete sollen pauschal 2.000 EUR brutto verdienen. Dies sei die Lösung für ganz viele Probleme, insbesondere Machtkämpfe.

Ich halte das für linken Populismus, der die Historie der Entstehung von Diäten vernachlässigt und darüberhinaus ein Bild von Parlamentarier*innen zeichnet, nachdem diese den Job nur wegen der Kohle mache und weil sie sonst nichts können. Darüber hinaus verstellt solch ein linker Populismus die Debatte um wirkliche „Privilegien„.

In meiner Zeit als Abgeordnete gab es in der ersten Wahlperiode (2009-2013) eine Diätenerhöhung und eine weitere wurde zu Beginn des Jahres 2014 beschlossen. In beiden Fällen habe ich den Nettobetrag der Erhöhung gespendet bzw. in den Ausbau des Angebotes der kostenlosen Rechtsberatung im Wahlkreisbüro gesteckt. Bei der Frage der Höhe der „Diäten“ wird häufig das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Wer Abgeordnete*r im Bundestag ist wird durch diese Tätigkeit nicht arm, er/sie gehört zu den Besserverdienenden. Er/Sie  gehört aber nicht unbedingt zu den Bestverdienenden. Dazu muss nicht einmal in die Privatwirtschaft geschaut werden, ein Blick in die Vergütung der Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen reicht.

Der Sinn und Zweck der Diät ist die Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abgeordneten. Wer will, das Abgeordnete ihr Mandant wirklich frei wahrnehmen, der muss eben auch sicherstellen, dass sie finanziell unabhängig sind. Finanzielle Unabhängigkeit ist ein höherer Schutz vor Bestechungsversuchen auf der einen Seite und Druck durch die Partei auf der anderen Seite. Ja, ja Druck der Partei. Es geht ja um den/die freien*n Abgeordnete*n und nicht um den/die Parteisoldat*in. Wem das zu abstrakt ist, der/die sei auf die historische Entstehung der Diäten verwiesen.

Die sog. Vollalimentierung von Abgeordneten ist, so absurd das auf den ersten Blick klingen mag, eine historische Errungenschaft. Sie ermöglicht es Menschen, sich unabhängig von sonstigem Einkommen um ein Mandat zu bewerben und es auszuüben. Und damit eben Menschen aus allen Schichten der Bevölkerung. Das war nicht immer so und gerät heute leicht in Vergessenheit. Die Unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts der 17. Wahlperiode (2009-2013) hat im Hinblick auf die Geschichte der Abgeordnetenentschädigung ausgeführt:

»Im 19. Jahrhundert herrschte die Auffassung vor, das Abgeordnetenmandat sei ein selbstverständlich unbezahltes Ehrenamt. Auf diese Weise konnten sich eigentlich nur Wohlhabende ein Mandat leisten. Erst 1906 wurde das bis dahin in Art. 32 der Reichsverfassung von 1871 verankerte Diätenverbot aufgehoben und den Abgeordneten ein Anspruch auf eine Entschädigung zuerkannt. Die Einordnung des Mandats als Ehrenamt blieb aber bestehen.«

Der § 95 der Paulskirchen-Verfassung von 1849 sah für Mitglieder des Reichstages ein Tagegeld und Entschädigung für Reisekosten vor (vgl. Maunz-Dürig, GG, Art. 48, I.1.2., 34. Ergänzungslieferung, 1998). Artikel 40 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 regelte das Recht zur freien Fahrt auf allen deutschen Eisenbahnen sowie Entschädigungen nach Maßgabe eines Reichsgesetzes. Dabei stand »Entschädigung« im Gegensatz zum Gehalt.

»Die Reichstagsmitgliedschaft gilt auch nach neuem Recht als ein Ehrenamt, dessen Inhaber nicht für die bloße Tatsache der Innehabung des Amtes bezahlt wird, der aber, was ja auch sonst als mit dem Wesen des Ehrenamtes vereinbar gilt, Anspruch auf Vergütung des Aufwandes hat, welcher ihm aus der Ausübung des Amtes erwächst. Die in Art. 40 vorgesehene Entschädigung ist (…) kein Gehalt.« (Gerhard Anschütz, Die Verfassung des Deutschen Reichs, Art. 40, Anm. 2. , 13. Auflage, 1960)

In der Literatur (vgl. Hatschek, Parlamentsrecht, S. 611 , 1. Auflage 1915) wird darauf verwiesen, dass die Diätenlosigkeit lange als Korrektiv gegen das allgemeine Wahlrecht verstanden wurde. Erst mit dem Abgeordnetengesetz der 7. Wahlperiode  (1975-1979) wurde die Besteuerung der Diät eingeführt. Dazu heißt es im Bericht des Sonderausschusses:

»Die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages ist nicht mehr lediglich Ersatz des mit der Wahrnehmung des Mandats verbundenen besonderen Aufwands, sondern dient auch dazu, ihm und seiner Familie den Lebensunterhalt zu ermöglichen. Sie ist somit zu einem Einkommen geworden und daher wie alle Einkommen der Besteuerung zu unterwerfen, da die Beibehaltung der bisherigen Steuerfreiheit ein mit dem Gleichheitssatz unvereinbares Privileg wäre

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Diätenurteil aus dem Jahr 1975, also vor der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes, ausgeführt (Rdn. 37):

„Heute hat jedermann die rechtliche Möglichkeit, mit Erreichung der Volljährigkeit, das ist ab Vollendung des 18. Lebensjahres, Abgeordneter zu werden. Im Allgemeinen kann nicht mehr davon ausgegangen werden, daß ein Abgeordneter für die Zeit seiner Mitgliedschaft im Parlament den wirtschaftlichen Rückhalt für sich und seine Familie aus eigenem Vermögen oder eigenem Einkommen aus beruflicher Tätigkeit erzielen kann. Der Typ des unabhängigen, als Einzelpersönlichkeit gewählten Honoratioren-Abgeordneten, dessen wirtschaftliche Existenz durch das Mandat nicht beeinträchtigt wird und mit ihm nicht verbunden ist, ist immer seltener geworden.“

Aus linker Sicht kann dem nur hinzugefügt werden, dass dieser Typus des Honoratioren-Abgeordneten auch gar nicht wünschenswert ist. Es ist am Ende so, dass die Vollalimentierung des gleiche passive Wahlrecht sichert. Der Rechtswissenschaftler Lothar Determann formulierte dies so:

»Nach Art. 48 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GG muss es jedem möglich sein, von seinem passiven Wahlrecht Gebrauch zu machen, ohne Rücksicht auf soziale Unterschiede, insbesondere auf seine Abstammung, seine Herkunft, seine Ausbildung oder sein Vermögen. Damit wäre es unvereinbar, die Höhe der Entschädigung so gering festzusetzen, daß nur noch von Hause aus wohlhabende Bürger es sich leisten können zu kandidieren

Was eine angemessene Höhe ist, darüber lässt sich sicherlich streiten. Um aber auf die in der Debatte geforderten 2.000 EUR brutto zurückzukommen, sie würden sowohl unterhalb des Durchsschnittslohns, als auch unterhalb des Medianlohnes von 2014 liegen. Die derzeitige Bezugsgröße für die Diät ist nicht wahllos gewählt worden. Der § 11 AbgG regelt die Bezugsgröße der Abgeordnetenentschädigung. Danach orientiert sich die Entschädigung von Bundestagsabgeordneten an den Monatsbezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6) und eines Kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Besoldungsgruppe B 6). Bundestagsabgeordnete werden also so »bezahlt« wie die Richterinnen am Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundessozialgericht, Bundesfinanzhof oder Bundessozialgericht. Wie schon angedeutet, ist die monatliche Diät zu versteuern. Die viel zu selten gestellt Frage lautet: Ist eine Orientierung an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes angemessen? Ich denke ja. Es muss ein Interesse daran geben, dass Abgeordnete tatsächlich in wirtschaftlicher Unabhängigkeit Entscheidungen treffen können. Die Entscheidungen, die Abgeordnete zu treffen haben, sind in ihrer Tragweite mit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vergleichbar. Insofern ist die Höhe der Entschädigung durchaus nachvollziehbar, zumal sie im Hinblick auf die Gehälter und Bezüge in der Wirtschaft oder in anderen Bereichen, wie das zitierte Beispiel der Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen zeigt, zum Teil erheblich unter diesen liegt. Sinnvoll wäre es aber über eine Begrenzung der Gehälter und Bezüge in der Wirtschaft und anderen Bereichen nachzudenken. Die Schere zwischen Arm und Reich klafft nicht wegen der Höhe der Entschädigung für Abgeordnete auseinander. Die Schere zwischen Arm und Reich beruht auf ungleicher Verteilung von Vermögen und Einkommen. Erstere wäre durch eine andere Steuerpolitik behebbar. Bei den Einkommen lohnt sich eine Debatte um ein Höchsteinkommen, auch wenn ein solches sicherlich die eine oder andere verfassungsrechtliche Hürde zu nehmen hätte. Aber eine Debatte wäre ein Anfang.

Auch wenn es einigen nicht schmecken wird, aber wer die Vollalimentation infrage stellt oder diese auf eine Höhe festlegen will, die unterhalb vergleichbarer Positionen und unterhalb des Durchschnittseinkommens liegt, der stellt den Grundsatz infrage, dass jede Person sich um ein Mandat bewerben können muss. Ohne Vollalimentation würde die Vertretung der Einwohnerinnen durch Abgeordnete wieder zu einer Vertretung durch Besser- und Bestverdienende, die sich eine Abgeordnetentätigkeit nebenbei erlauben können. Das Bundesverfassungsgericht hat das gut zusammengefasst: 

»Die dort  (Art. 48 GG-H.W.) für die Abgeordneten geforderte ›angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung‹ muß für sie und ihre Familien während der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Parlament eine ausreichende Existenzgrundlage abgeben können. Sie muß außerdem der Bedeutung des Amtes unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und des diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Ranges gerecht werden. Die Bemessung des parlamentarischen Einkommens darf die Entscheidungsfreiheit des Abgeordneten und die praktische Möglichkeit, sich seiner eigentlichen parlamentarischen Tätigkeit auch um den Preis, Berufseinkommen ganz oder teilweise zu verlieren, widmen zu können, nicht gefährden. Die Alimentation ist also so zu bemessen, daß sie auch für den, der, aus welchen Gründen immer, kein Einkommen aus einem Beruf hat, aber auch für den, der infolge des Mandats Berufseinkommen ganz oder teilweise verliert, eine Lebensführung gestattet, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist.«

Die einzige Kritik, die ich aus heutiger Sicht hätte, wäre die Bezugnahme auf die Familie des/der Abgeordneten. Aber diesen Aspekt jetzt auch noch auseinander zu nehmen würde den Blogbeitrag zu lang machen. Deshalb nur noch der sachte Hinweis, wenn über angebliche Privilegien debattiert wird, dann wäre eher eine Blick auf die Amtsausstattung und die Kostenpauschale zu werfen. Dazu und zur unsinnigen Forderung nach einem Verbot von Nebentätigkeiten habe ich aber hier viel mehr und ausführlicher geschrieben.

 

9 Replies to “Die Sache mit den Diäten”

  1. Mit Verweis auf die ‚Einladung‘ bei Twitter.

    Ich habe geschrieben das die Debatte eine sinnlose ist.
    Da es ‚legal‘ und höchstrichterlich bestätigt ist.
    Sprich, selbst wenn alle Wahlberechtigten Personen ein Aufstand machen würden, es wird sich nichts ändern.
    Das gesamte Konstrukt wird verteidigt als eine Errungenschaft, wird daher auch so beibehalten werden.
    Ich gehe noch ein Schritt weiter, selbst wenn es 10 Mio Jahresdiät wären. Seitens Parlamentarier wird es ebenfalls genauso verteidigt werden wie die aktuelle Summe.
    Wir wissen beide, das ab einer bestimmten Summe es nur noch um das Geld geht, nicht um den Zweck.
    (ab einem gewissen Betrag ist man nicht glücklicher…)
    Ja, es ist gut das Abgeordnete die Möglichkeit haben ‚Unabhängig‘ zu sein.
    Die Diäten an sich, sind mit Blick auf die unzähligen Nebentätigkeiten ohnehin für manch ein Parlamentarier nicht ausreichend.
    Es muss immer mehr sein.

  2. Ich stimme mit Ihnen überein, dass es notwendig ist, Parlamentarier unabhängig von Dritten welcher Art zu machen.

    Was dabei nicht vergessen werden sollte: Dies ist auch die Höhe, die sicherstellen soll, dass sich die Abgeordneten voll und ganz auf ihr Mandat konzentrieren können. Insofern wäre es nur recht und billig, würden entweder keinerlei direkt oder indirekt bezahlte Tätigkeiten außerhalb des Parlamentsbetriebs genehmigt oder aber die damit erzielten Einnahmen mit denen der Mandatsentschädigung verrechnet und Überschüsse an die Staatskasse abgeführt.

  3. nein. es muss nicht mehr sein. es sollte auch nicht mehr sein. … die frage ist ja eher, was aus ihrer sicht angemessen wäre. angemessen in dem sinn, dass es eine unabhängigkeit gibt und dennoch jedem/jeder die möglichkeit gibt, zu kandidier3n bzw. ein mandat auch auszuüben… im zitierten buch steht im übrigen was zu nebentätigkeiten und hier vor allem dem aspekt, dass wenn ich sie verbieten würde gerade das tor aufstoßen würde für berufspolitikertum… und es steht auch was zur frage der anrechnung des nebenverdienstes auf die diät. das fände ich sinnvoll, habe es aber verfassungsrechtlich nicht durchgeprüft.

  4. im zitierten buch spreche ich mich für eine anrechnung des nebenverdienstes aus, gebe aber zu, es verfassungsrechtlich nicht durchgeprüft zu haben.

  5. Pingback: Warum ein Nebentätigkeitsverbot Unsinn ist und es eigentlich um Nebeneinnahmen geht – Blog von Halina Wawzyniak

  6. Um die Frage zu Beantworten ‚Berufspolitiker‘ verhindern.
    Geht radikal einfach.
    Legislaturobergrenze festlegen.
    Das verhindert die Jahrzehnte lange Mitgliedschaft im Parlament durch Listenwahl.

    Welche Höhe ich angemessen halte?
    Durchschnittsnettolohn x2.
    + Miete / Telefon / Internet für eine 3 Zimmerwohnung in Berlin
    Sollte sich jemand damit nicht zufrieden geben, im Vorfeld weiss man was es bringt.
    Anderer Vorteil ist der, Abgeordnete die davon reden ‚davon könne man nicht leben, es sei inakzeptabel‘ würden ersetzt durch Arbeiter / Studenten die absolut unterrepräsentiert werden im Parlament.

    Die Gerichte haben niemals gesagt Abgeordneten MÜSSEN so viel bekommen.
    Sondern sie haben gesagt sie KÖNNEN so viel bekommen.
    Ein Unterschied.

    Letztlich zeigt es sich, Politiker sehen Ihre Mandatszeit als Beruf an mit privaten Motiven, weniger um das Gemeinwohl.

    Als ob ein Abgeordneter bei 4000€ weniger ‚unabhängig‘ Wäre.

    Jeder Beamte in Ausbildung ist zur ‚Treuepflicht‘ verpflichtet und darf nicht bestochen werden.
    Da geht es seltsamerweise auch, wobei, wo steht Deutschland noch einmal auf dem Korruptionsindex?
    Pardon, die Summe ist keine Garantie.
    Das Argument Diätenerhöhungen sind prozentual…
    Ja, 2% von 9000 sind eben > als 2% von 600.

  7. sicherlich wäre eine legislaturzeitbegrenzung ein weg berufspolitikertum zu verhindern. auf den ersten blick. auf den zweiten gäbe ich zu bedenken, dass dies die macht der verwaltung stärkt. das wiederum dürfte nicht im sinne der demokratie sein. … wenn du das durchschnittsgehalt x2 nimmst, bist du bei knapp 9.000 euro und damit ungefähr bei der derzeitigen … die gerichte haben vollalimentierung gesagt, aber keine höhe. richtig. … ich habe viele abgeordnete kennengelernt, denen es um das gemeinwohl ging… die abgeordnetenbestechung ist zum glück endlich strafbar…

  8. Pingback: Jahresrückblick 2017 – Blog von Halina Wawzyniak

  9. Pingback: Die Sache mit der Altersentschädigung (für Abgeordnete) – Blog von Halina Wawzyniak

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