Aktionistischer Unsinn – Neuregelung Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Das Bundeskabinett will also heute schärfere Strafen bei Gewalt gegen Polizisten beschließen. Soso. Aber der Straftatbestand heißt ja: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Vollstreckungsbeamte sind aber nicht nur Polizisten, sondern beispielsweise auch Zollbeamte und Gerichtsvollzieher.

Heute morgen war im Fernsehen zu hören, dass auch das Wegtragen von Demonstranten/innen unter Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte fallen soll. Hui, da bin ich ja mal gespannt, wie das dogmatisch gehen soll. Wer sich nämlich den § 113 StGB ansieht, der wird sich die Augen reiben. Wie soll denn das sich passiv wegtragenlassen  Widerstand mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt sein? Und wie ein tätlicher Angriff? Aber vielleicht geht es ja gar nicht darum, sondern einfach nur um die Kriminalisierung demokratischen Widerstandes? Frau wird ja noch mal fragen dürfen.

Aber auch die geplante Erhöhung des Strafrahmens ist absurd. Eine Notwendigkeit dafür gibt es nicht, vor allem aber gibt es kein wirklich belastbares Zahlenmaterial. Unter der Drucksachennummer 17/1928 finden sich dafür sogar Belege.  Auf Seite 17 erfahren wir, dass in der Polizeilichen Kriminalstatistik überhaupt erst seit 2009 der Straftatbestand „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ erfasst wird. Diese Statistik -so Seite 18- erfasst nicht, wieviel Körperverletzungsdelikte gegen Polizeibeamte begangen wurden. Zahlen über Anklagen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte liegen nicht vor, wohl aber Zahlen über Abgeurteilte und Verurteilte.  Und hopsale auweia findet sich auf Seite 24 der Hinweis darauf, dass bislang eher Geld- denn Freiheitsstrafen verhängt wurden.  Mithin ergibt sich schon aus diesen Zahlen, dass der existierende Strafrahmen ausreichen würde. Doch die Bundesregierung setzt einfach ihren Kurs der Strafrechtsverschärfung um jeden Preis fort. Sie agiert nach der Methode: wozu brauche ich Anlässe ich reagiere einfach auf Stimmungen. Daraus kann dann nur Aktionistischer Unsinn folgen.  Belegt wird dies im übrigen auch durch die Statistik auf Seite 27. Da geht es um Angriffe auf Bundespolizisten im Jahr 2009.  Und was stellen wir fest? Im Rahmen der Strafverfolgung gab es 11 Verletzte Beamte, bei der Bahnpolizei hingegen 1150.

Aber auch eine andere Sache ist interessant. Frau sollte ja annehmen, bevor eine Gesetzesverschärfung stattfindet macht sich die Bundesregierung ein Bild von der Lage. Doch das Gegenteil ist der Fall. Unter der Drucksachennummer 17/641 kann nachgelesen werden, warum die Innenminister eine Studie zu Gewalt gegen Polizeibeamte abgelehnt haben. Verräterischer als folgender Satz kann eigentlich interessengeleitete Politik nicht sein: „Es bestand die Besorgnis, dass die Ergebnisse der Studie möglicherweise in einem anderen Kontext betrachtet würden, der mit der ursprünglichen Absicht der Studie nicht mehr im Einklang steht und in der öffentlichen Diskussion falsch interpretiert und dargestellt werden könnte.“ Na klar, dann wird lieber keine Studie gemacht und stattdessen einfach das Gesetz verschärft. Bravo, Bravo, Hurra bleibt da nur noch zynisch anzumerken.

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