Wahlrecht – Klappe die 10te

Was lange währt wird eigentlich gut. Doch mit dem Wahlrecht scheint das so ein Problem zu sein.

Nachdem die Grünen sich im Bundestag mit Ihrem Antrag zur Änderung des Wahlrechts schon blamiert haben und ich dies in einer Rede auch erklären durfte (vgl. hier), hat nun nach Presseberichten auch die Regierungsfraktionen etwas vorgelegt.  Doch dieser Vorschlag ist auch nicht überzeugend. Neben der Tatsache, dass ich schon meine Zweifel habe, ob ca. 80 Landeslisten wirklich sinnvoll sind. Nach Artikel 38 GG sind die Abgeordneten Vertreter/innen des ganzes Volkes (okay, über den Volksbegriff muss man auch noch mal debattieren). Nach dem Vorschlag der Regierungsfraktionen sollen die Mandate zunächst auf die Bundesländer verteilt werden und dann erst auf die Parteien im jeweiligen Bundesland. Mithin hätten wir dann 16 Landesvölker (Bayern, Berliner…) und eine Verrechnung zwischen den einzelnen Ländern findet nicht mehr statt.  Der bundesstaatliche Charakter des Bundestages wird aus meiner Sicht durch diese Lösung in Frage gestellt. Das eigentliche Problem wird  auch nicht beseitigt – das negative Stimmgewicht bleibt. So jedenfalls die Macher von Wahlrecht.de in diesem Artikel, die finden das der Regierungsvorschlag auch keine Lösung ist.

Nun wird diskutiert und mir bleibt nichts weiter übrig, als erneut meine Lösung zu preisen, mit der all diese Probleme nicht entstehen würden.

2 Replies to “Wahlrecht – Klappe die 10te”

  1. Der Gefaellt mir Button wuerde sich gut im Blog machen, oder finde ich ihn nur nicht?

  2. Wie bereits anderswo angesprochen, sollte die Partei ihre Position zum Wahlrecht – unabhämngig vom derzeitigen Gesetzgebungsverfahren – weiter entwickeln. Der hier skizzierte Vorschlag geht in eine gute und interessante Richtung, muss aber im Detail noch verbessert werden (z.B. Rangzahlverfahren).

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