Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen. Die Bundesrepublik ist ein Land ohne verfassungsgemäßes Wahlrecht und Schuld hat die Koaltion aus Union und FDP.

Die Verfassungsbeschwerde von mehr als 3.000 Bürger/innen (darunter auch ich), koordiniert durch Mehr Demokratie e.V. hat damit Erfolg gehabt. Doch was hat das Bundesverfassungsgericht nun im Detail entschieden und was folgt daraus?

Fangen wir mal mit dem Wahlrecht in Deutschland an sich an. Das Wahlrecht ist eine Verbindung von Personen- und Verhältniswahl. Jede/r Wähler/in hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wird eine Person gewählt, mit der zweiten Stimme eine Partei. Entgegen des Wortlautes ist für die Sitzverteilung im Bundestag die zweite Stimme die entscheidende Stimme. Die erste Stimme hat im Grundsatz keine Auswirkung auf die den Parteien zustehenden Mandate. Die Ausnahme ist, wenn eine Partei mehr Direktmandate hat als ihr Mandate nach den Zweitstimmen zustehen. In diesem Fall wird von Überhangmandaten gesprochen. Ein Wechsel im Zuteilungsverfahren der Mandate erfolgte durch die…

Das Bundesverfassungsgericht wird morgen über das im November 2011 vom Bundestag beschlossene Wahlrecht zur Bundestagswahl entscheiden. Die Neuregelung sieht -vereinfacht gesagt- wie folgt aus:

1) Es werden die Sitze für das jeweilige Bundesland anhand der Wähler/innenanzahl ermittelt, also die Bundestagssitze die auf das Land X oder das Land Y entfallen.

2) Nachdem klar ist, wieviel Sitze das Land X oder das Land Y im Bundestag hat, werden diese Sitze auf die jeweiligen Parteien aufgeteilt.

3) Im Verfahren der sog. Reststimmenverwertung werden weitere Mandate auf die Parteien aufgeteilt. Maßstab ist hier das Bundesgebiet.

Im Prinzip findet also ein Verfahrenswechsel in der Verteilung der Mandate statt. Bislang galt:   Zuerst die Mandate für die Partei, dann für das Bundesland. Jetzt gilt: Erst die Mandate für das Bundesland (abhängig von der Wähler/innen-Anzahl) und dann die Mandate für die Partei.

Ich selbst habe mich als Klägerin an der Bürgerklage von Mehr…

… traf sich gestern beim Bundesverfassungsgericht um über das von der Koalitionsmehrheit verabschiedete Wahlrecht zu verhandeln. Unsere kleine Wahlrechtsfamilie deshalb, weil mittlerweile jeder der Beteiligten jeden kennt und so auch inhaltlich wenig Überraschendes geboten wurde. Unsere kleine Wahlrechtsfamilie meint neben mir 😉 die Abgeordneten Krings, Ruppert, Wiefelspütz und Beck. Unsere kleine Wahlrechtsfamilie meint die Sachverständigen Lang, Schorkopf, Sacksofsky, Grzezsick, Meyer und Pukelsheim sowie die Vertreter_innen von Mehr Demokratie e.V. die sowohl an der Anhörung zum Wahlrecht im Deutschen Bundestag beteiligt waren, als auch beim Bundesverfassungsgericht in der einen oder anderen Funktion beteiligt waren.

Worum geht es nun eigentlich bei der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht. Dem Bundestag lagen, wie ich bereits hier geschrieben habe, Gesetzentwürfe zum Wahlrecht von LINKEN, SPD, Grünen und Koalition vor. Allein mit der Koalitionsmehrheit wurde schließlich der Gesetzentwurf der Koalition beschlossen. Die Fraktionen von Grünen und SPD klagen ebenso gegen das beschlossene Wahlrecht, wie die Partei der Grünen und über 3.000…

Der Montag wirft seine Schatten voraus. Nein, ich rede nicht über Wahlergebnisse und obwohl ich mich im Wahlkampf befinde, rede ich über das Thema Wahlrecht.

Denn am Montag steht im Innenausschuß die Anhörung zum Thema Wahlrecht an. Und das wird vermutlich nicht wirklich Spaß für die Koalition, wohl aber für mich :-). Wenn der mündliche Vortrag von Prof. Meyer nur halb so lustig ist wie die schriftliche Stellungnahme (Unterhaltungswert: großartig) dann wird es ganz groß. Und vielleicht bleibt auch Zeit für einen kleinen Disput mit Prof. Meyer .

An sich gibt es nach dem Durcharbeiten der schriftlichen Stellungnahmen wenig Anlass zur Freude für die Koalition, allerdings verstecktes Lob für die LINKE. Das ist gut so. Der Koalition wird von einigen Sachverständigen ein „Bruch mit dem bestehenden Wahlsystem“  vorgeworfen und sogar das Wort „verfassungswidrig“ fällt. Selbst die eigenen Gutachter halten sich mit Lob für die Koalition zurück. Das negative Stimmgewicht wird durch den Entwurf der…

Morgen wird im Bundestag erneut über das Wahlrecht debattiert. Die SPD hat nach den Grünen nun auch einen Antrag vorgelegt.

Bedauerlicherweise bleibt aber auch die SPD bei der Frage einer Lösung des sog. negativen Stimmgewichts stehen und geht nicht weiter.

Ohne Voreingenommenheit 😉 muss deshalb festgestellt werden, dass allein DIE LINKE hier ein Angebot unterbreitet, welches die gravierendsten Probleme des Wahlrechts angeht, wenn auch nicht alle.  Wir sind die einzige im Parlament vertretene Partei die eine Lösung für eines der gravierendstsen Probleme des Wahlrechts anbietet: Rechtsschutz bei Nichtzulassung einer Partei. Zur Erinnerung: Der Bundeswahlausschuss, in dem die im Parlament vertretenen Parteien sitzen, entscheidet über die Zulassung einer Partei zu Wahl. Wenn der Bundeswahlauschuss eine  Zulassung ablehnt, ist das so. Dagegen kann VOR der Wahl kein Gericht angerufen werden. Ein unhaltbarer Zustand!  Wir eröffnen nun den Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht.

DIE LINKE will darüberhinaus die 5%-Hürde abschaffen, das aktive Wahlrecht auf 16…

Was lange währt wird eigentlich gut. Doch mit dem Wahlrecht scheint das so ein Problem zu sein.

Nachdem die Grünen sich im Bundestag mit Ihrem Antrag zur Änderung des Wahlrechts schon blamiert haben und ich dies in einer Rede auch erklären durfte (vgl. hier), hat nun nach Presseberichten auch die Regierungsfraktionen etwas vorgelegt.  Doch dieser Vorschlag ist auch nicht überzeugend. Neben der Tatsache, dass ich schon meine Zweifel habe, ob ca. 80 Landeslisten wirklich sinnvoll sind. Nach Artikel 38 GG sind die Abgeordneten Vertreter/innen des ganzes Volkes (okay, über den Volksbegriff muss man auch noch mal debattieren). Nach dem Vorschlag der Regierungsfraktionen sollen die Mandate zunächst auf die Bundesländer verteilt werden und dann erst auf die Parteien im jeweiligen Bundesland. Mithin hätten wir dann 16 Landesvölker (Bayern, Berliner…) und eine Verrechnung zwischen den einzelnen Ländern findet nicht mehr statt.  Der bundesstaatliche Charakter des Bundestages wird aus meiner Sicht durch diese Lösung in Frage gestellt.…

Da hat also das Verfassungsgericht von Schleswig-Holstein zum dortigen Wahlrecht verhandelt und eine wenig überraschende Entscheidung getroffen. Es wird vorgezogene Neuwahlen geben und ein neues Landeswahlgesetz muss her. Das es soweit kommt ist diesem Urteil zu verdanken.  Das Verfassungsgericht hat noch ein zweites Urteil gefällt, welches allerdings im Wesentlichen die Ausführungen aus dem ersten Urteil wiederholt. (Das zweite Urteil liest sich übrigens deutlich einfacher, wenn zunächst das erste Urteil gelesen wird.) Wer einen Grundkurs zum Thema Wahlrecht besuchen will, dem sei die Lektüre des ersten Urteils empfohlen.

Das Verfassungsgericht kommt zu dem Ergebnis: „Das geltende Landeswahlgesetz ist aber seinerseits in der mittlerweile eingetretenen politischen Realität in wesentlichen Regelungen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, § 3 Abs. 5 sowie § 16 LWahlG) nicht mehr mit der Landesverfassung (Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 LV) vereinbar.“ Damit hat das Verfassungsgericht aber gesagt, dass die Auslegung oder Interpretation…

Bis Mitte nächsten Jahres hat der Gesetzgeber Zeit das Wahlrecht zu ändern um das sog. negative Stimmgewicht abzuschaffen – so das Bundesverfassungsgericht. Doch das Wahlrecht verlangt nach einer grundlegenden Reform.

Es ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach der Sommerpause die Debatte um das Wahlrecht intensiver geführt wird als bisher. DIE LINKE muss und soll da mitdiskutieren. Deshalb gibt es einen konkreten Vorschlag von mir, den ich zusammengefasst habe.

Zum Antrag Demokratisierung des Wahlrechts

Ich will über diesen debattieren, Ende September im Parteivorstand und im November in der Fraktion. Diese  Zeit sollte sich genommen werden. Schließlich geht es hier nicht um ein Komma oder Semikolon – und wer in der Sommerpause Zeit und Muße hat, der/die ist mir ihrer/seiner Meinung gern gesehen. Call for Paper halt!