Die Europawahl eignet sich offensichtlich gut, alles das was zum Wahlrecht schon immer mal in Frage gestellt wurde erneut zu debattieren.  Das fing schon bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an, die offensichtlich von vielen bewusst missverstanden wurde. Eigentlich wäre das ein Grund zur Freude.

Doch irgendwie wird nicht grundsätzlich über das Wahlrecht debattiert, sondern mir scheint es geht um Scheingefechte. Christoph Seils hat in einen Artikel im Cicero zunächst völlig zu Recht formuliert: „Eigentlich ist Demokratie ganz einfach: one man, one vote. Jede Stimme bei einer Wahl ist gleich viel wert und jedes Mandat sollte sich in etwa auf gleich viel Stimmen stützen.“ Im Detail führt Seils dann aus, dass DIE PARTEI bei der Europawahl 184.525 Stimmen für ein Mandat benötigte, die CDU 303.707 Stimmen und die Freien Wähler 428.524 Stimmen.

Doch was als neue Erkenntnis, möglicherweise als Skandal daherkommt, ist nicht neu. Schon beim Zwei-Stimmen-Wahlrecht bei der Bundestagswahl läuft das Prinzip wonach…

… traf sich gestern beim Bundesverfassungsgericht um über das von der Koalitionsmehrheit verabschiedete Wahlrecht zu verhandeln. Unsere kleine Wahlrechtsfamilie deshalb, weil mittlerweile jeder der Beteiligten jeden kennt und so auch inhaltlich wenig Überraschendes geboten wurde. Unsere kleine Wahlrechtsfamilie meint neben mir 😉 die Abgeordneten Krings, Ruppert, Wiefelspütz und Beck. Unsere kleine Wahlrechtsfamilie meint die Sachverständigen Lang, Schorkopf, Sacksofsky, Grzezsick, Meyer und Pukelsheim sowie die Vertreter_innen von Mehr Demokratie e.V. die sowohl an der Anhörung zum Wahlrecht im Deutschen Bundestag beteiligt waren, als auch beim Bundesverfassungsgericht in der einen oder anderen Funktion beteiligt waren.

Worum geht es nun eigentlich bei der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht. Dem Bundestag lagen, wie ich bereits hier geschrieben habe, Gesetzentwürfe zum Wahlrecht von LINKEN, SPD, Grünen und Koalition vor. Allein mit der Koalitionsmehrheit wurde schließlich der Gesetzentwurf der Koalition beschlossen. Die Fraktionen von Grünen und SPD klagen ebenso gegen das beschlossene Wahlrecht, wie die Partei der Grünen und über 3.000…

Aus meiner ganz persönlichen Sicht finde ich es ja bedauerlich, dass wir uns wohl noch einige Wahlperioden lang mit der Zuschneidung von Wahlkreisen beschäftigen müssen. Mein Vorschlag hätte uns von der Debatte um die Zuschneidung von Wahlkreisen befreit. Nun ist es aber wie es ist und die Gesetzgebung zur Einteilung der Wahlkreise für die nächsten Bundestagswahlen läuft.

Wenn alles so bleibt, wie im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vorgesehen, dann wird aus dem bisherigen Wahlkreis 84 (Friedrichshain-Kreuzberg, Prenzlauer Berg Ost) der Wahlkreis 83.

Doch wie funktioniert das nun mit der Neueinteilung von Wahlkreisen? Am Anfang steht immer eine Unterrichtung der Bundesregierung in Form eines Berichtes des Wahlkreiskommission. Diese Kommission soll über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet berichten. Aufgrund dieser Änderungen der Bevölkerungszahlen soll sie dann darlegen, welche Änderungen sie im Hinblick auf die Einteilung der Wahlkreise für erforderlich hält. Und hier wird es jetzt spannend, denn es gibt Vorgaben, die dabei zu beachten…

Was lange währt wird eigentlich gut. Doch mit dem Wahlrecht scheint das so ein Problem zu sein.

Nachdem die Grünen sich im Bundestag mit Ihrem Antrag zur Änderung des Wahlrechts schon blamiert haben und ich dies in einer Rede auch erklären durfte (vgl. hier), hat nun nach Presseberichten auch die Regierungsfraktionen etwas vorgelegt.  Doch dieser Vorschlag ist auch nicht überzeugend. Neben der Tatsache, dass ich schon meine Zweifel habe, ob ca. 80 Landeslisten wirklich sinnvoll sind. Nach Artikel 38 GG sind die Abgeordneten Vertreter/innen des ganzes Volkes (okay, über den Volksbegriff muss man auch noch mal debattieren). Nach dem Vorschlag der Regierungsfraktionen sollen die Mandate zunächst auf die Bundesländer verteilt werden und dann erst auf die Parteien im jeweiligen Bundesland. Mithin hätten wir dann 16 Landesvölker (Bayern, Berliner…) und eine Verrechnung zwischen den einzelnen Ländern findet nicht mehr statt.  Der bundesstaatliche Charakter des Bundestages wird aus meiner Sicht durch diese Lösung in Frage gestellt.…