Mietenpolitische Konferenz der LINKEN

Der Bundestag hat, ich habe hier schon kurz darauf verwiesen, am Donnerstag das Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz ist ein Gesetz –hierauf habe ich in meiner Rede zur 1. Lesung bereits verwiesen- welches die Rechte der Mieterinnen und Mieter massiv verschlechtert. Die Korrekturen nach der 1. Lesung können an dieser Einschätzung nichts ändern.

DIE LINKE hat heute in Göttingen ihre Mietenpolitische Konferenz durchgeführt.  Schon bevor es in verschiedene Arbeitsgruppen ging war eines klar: Für DIE LINKE ist Wohnen ein Grundrecht. Wohnen darf keine Ware sein, die Stadt gehört allen. Deshalb muss Wohnen auch als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge verstanden werden und wendet sich DIE LINKE gegen die Privatisierung öffentlichen Wohnraums. Diese Kernbotschaften unterstrich der Parteivorsitzende Bernd Riexinger zu Beginn der Konferenz noch einmal sehr deutlich.

Die Genossen/innen aus Niedersachsen informierten u.a. darüber, dass sie schon vor längerer Zeit bei Leerstand von mehr als 3 Monaten eine Steuer auf Leerstand im Rahmen des Wohnraumschutzgesetzes gefordert haben.

Die Teilnehmer/innen der Konferenz hörten zunächst je drei Einführungsreferate mit anschließendem Kommentar. So wurde zum Beispiel von einer Genossin der KPÖ aus Graz informiert, wie dort das Problem steigender Mieten angegangen wurde. Lukas Siebenkötten vom Mieterbund machte besonders stark, dass eine sozialer Wohnungsbau vor allem im Niedrigpreissegment nötig sei und mindestens in dem Umfang Sozialwohnungen gebaut werden müssen, wie diese aus den Förderungen herausfallen. Er schlug eine Begrenzung der Neuvermietungsmieten im Zivilrecht vor, diese solle nach seiner Auffassung nicht mehr als 10% der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen. Allerdings sei auch eine Neudefinition nötig, was unter Vergleichsmiete zu verstehen sei. Aus seiner Sicht seien mindestens die Bestandsmieten der letzten 10 Jahre dabei zu berücksichtigen.  Heidrun Bluhm, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion im Bundestag, verwies darauf, dass DIE LINKE derzeit bei Neuvermietung eine Mietsteigerung maximal in Höhe des Inflationsausgleiches fordert, soweit keine Wohwertverbesserung stattgefunden hat.  Maik Nagler verwies darauf, dass ohne Einschränkung von Eigentumsrechten ein soziales Mietrecht nicht möglich sein wird und Mietobergrenzen Spekulation mit Wohnraum unattraktiv machen würde. Er forderte eine dauerhafte Bindung, soweit Wohnungsbau mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ida Schillen, Mitglied im Parteivorstand, forderte eine aktive Flächenpolitik und Kathrin Lompscher verwies darauf, das gutes Wohnen mehr bedeutet als eine bezahlbare Wohnung. Sie forderte die Kommunen handlungsfähig zu machen, damit sich diese für bezahlbaren Wohnraum auch einsetzen können.

In verschiedenen Arbeitsgruppen wurden dann die Themen Mietobergrenzen/Mietbegrenzung, sozialer Wohnungsbau sowie lebenswerte und zukunftsfähige Kommunen behandelt, im Plenum der Konferenz vorgestellt und diskutiert.

DIE LINKE findet, das Wohnen ein Grundrecht ist. Davon ausgehend sind in einer Verbindung von kurz- und langfristigen Vorschlägen konkrete Schritte für ein soziales Mietrecht zu entwickeln. Wichtig dabei ist immer,  Mieterinnen und Mieter zu mobilisieren, sich auch selbst für ein solches Mietrecht einzusetzen.  Wenn DIE LINKE für Mietobergrenzen eintritt und für untere und mittlere Einkommensgruppen eine Grenze von 30% des Haushaltsnettoeinkommens fordert, ist dies als Zielmarke oder Programmsatz zu verstehen. Soweit eine Mietobergrenze an die Vergleichsmiete gekoppelt werden soll, setzt dies eine Reform des Vergleichsmietensystems voraus. Sämtliche Bestandsmieten müssten in die Berechnung der Vergleichsmiete einbezogen werden.  Bei der Förderung von Wohnungsbau soll die Förderung an dauerhafte Bedingungen geknüpft werden. Ob diese dauerhafte Bedingung eine feste Mietobergrenze sein soll, war strittig.  Das systemfremde Instrument der Modernisierungsumlage soll schrittweise abgeschafft werden. Für die Miethöhe bei Neuvermietungen ist eine Beschränkung im Zivilrecht vorzunehmen. Als nicht ausreichend zum Schutz der Mieterinnen und Mieter wurde hier die Forderung angesehen, den Neuvermietungszuschlag auf 10% oberhalb der Vergleichsmiete festzulegen.

Im Hinblick auf den Wohnungsbau will DIE LINKE keine pauschale Förderung mehr sondern eine zielgerichtete Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Perspektivisch soll es keine Finanzierung mehr über den Kapitalmarkt geben, sondern über eine spezielles Finanzierungskonstrukt, angelehnt an revolvierende Fonds. Dabei müsse aber sozialer Wohnungsbau und Stadtplanung zusammengedacht werden. Die Anfang der 90iger Jahre abgeschaffte Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen ist wiederherzustellen. Für den sozialen Wohnungsbau sind Mindeststandards festzulegen, zum Beispiel die Barrierefreiheit.  Es ist eine öffentliche Flächenpolitik zu betreiben. Rekommunalisierung  ist notwendig. Die Bindung  hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Wohnraum muss dauerhaft sein, soweit mit öffentlichen Mitteln sozialer Wohnungsbau betrieben wird. Dies soll verhindern, dass wenn die Förderung ausläuft der Wohnraum quasi Zweckentfremdet wird.

Um eine lebenswerte und zukunftsfähige Kommune zu bekommen, müssen selbige in die Lage versetzt werden, überhaupt agieren zu können. Kommunen müssen also Handlungsfähig sein, was bedeutet, dass auch die Steuereinnahmen besser an die Kommunen verteilt werden müssen. Dann gibt es auch die Möglichkeit die kommunalen Bauträger zu stärken.  Eine lebenswerte Kommune setzt eine Limitierung der innerstädtischen Nachbebauung und eine Verhinderung von Flächenversiegelungen voraus.  Leerstände sollen zu einem Vorkaufsrecht für Kommunen führen, Zwischennutzungen sollen ermöglicht werden. Für die Mitgestaltung einer lebenswerten und zukunftsfähigen Kommune sind neue Planungsverfahren auszuprobieren, die eine tatsächliche Partizipation der Einwohnerinnen und Einwohner ermöglichen.  Gleichzeitig ist aber auch nötig, dass das Recht auf Wohnen und die Einhaltung bestimmter Standards (zum Beispiel Barrierefreiheit) einklagbar sind.

Die Konferenz hat gezeigt, dass kulturvoller Meinungsaustausch zu Inhalten möglich ist. Sie hat aber auch gezeigt, dass es viele gute Ideen und Vorschläge gibt, die DIE LINKE bereits entwickelt hat. Sicherlich muss an der einen oder anderen Stelle noch weitergedacht und präzisiert werden.

Von der LINKEN wünsche ich mir –und werde es auch selbst so handhaben- das die Frage gerechter Löhne und Einkommen im Zusammenhang mit dem Thema steigende Mieten angesprochen wird. Das die Mieten unverhältnismäßig steigen, weil Wohnraum zum Spekulationsobjekt verkommen ist richtig. Richtig ist aber auch, das die Einkommen und Löhne für die meisten Menschen nicht gerecht sind und auch deshalb der prozentuale Anteil der Mietkosten am Haushaltseinkommen steigt. Beides ist nicht hinzunehmen und muss verändert werden.

Eine der wichtigsten Forderungen für mich -neben den bereits benannten- ist, dass schnellstmöglich die unsägliche Sicherungsanordnung mit der Möglichkeit der Räumung von Wohnraum im einstweiligen Rechtsschutz (§ 940a ZPO) wieder verschwindet. Im Mietrechtsänderungsgesetz wurde nämlich mit dieser Regelung eingeführt, dass der Vermieter sobald er Räumungsklage erhebt die Hinterlegung eines Geldbetrages verlangen kann. Wird dieser Geldbetrag nicht hinterlegt kann der Vermieter die Räumung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes, also ohne normales gerichtliches Verfahren betreiben. Ein Stück aus dem Tollhaus.

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