Auf der Suche nach dem Supergrundrecht

Gestern habe ich bei der (online) Zeitungslektüre gelernt, dass es ein Supergrundrecht geben soll. Der Bundesinnenminister hat via welt verkünden lassen, „Sicherheit ist ein Supergrundrecht“. Da diese Aussage als Zitat gekennzeichnet ist, gehe ich mal davon aus das Innenminister Friedrich diese Aussage auch so getroffen hat.

Friedrich ist Jurist. Er hat in München und Augsburg an der juristischen Fakultät studiert. Kann ein Jurist so falsch liegen? Nach einer schlaflosen Nacht machte ich mich auf die Suche nach dem Supergrundrecht.

Die Grundrechte stehen in Deutschland im Grundgesetz. Da  wurde ich -was die Sicherheit angeht- aber nicht fündig. Und für alle Schlaumeier/innen die mir jetzt kommen wollen und ein Grundrecht -es geht immer noch nicht um ein Supergrundrecht- aus den Grundrechten herleiten wollen: Vergesst es. Ein Recht auf Sicherheit ist vielleicht in Art. 5 EMRK  formuliert worden.  Dort heißt es in Abs. 1 S. 1 „Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.“ Eine solche Formulierung findet sich im Grundgesetz nicht. 

Wenn der Gesetzestext nun nichts hergibt, schaut die Juristin in den Kommentaren nach. Die mir -ich befinde mich im Urlaub und nicht auf Arbeit- zur Verfügung stehenden Kommentare führten aber auch nicht zu einem Grundrecht auf Sicherheit und erst recht nicht zu einem Supergrundrecht. Natürlich gibt es Josef Isensee und seinnen am 24. November 1982 gehaltenen Vortrag zum „Grundrecht auf Sicherheit“, welcher auch als Buch erschienen ist. Isensee vertritt aber eine Mindermeinung, die es seit 1982 nicht geschafft hat, herrschende Meinung in der Kommentarliteratur zu werden. Eine kurze, aber prägnante Auseinandersetzung um das Grundrecht auf Sicherheit kann bei Heiner Bielefeldt nachgelesen werden (v.a. ab Seite 13).

Ich dachte mir, ich schaue noch mal beim Bundesverfassungsgericht nach. Schließlich hat dieses ja in seinem Volkszählungsurteil auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus den Grundrechten (Artikel 2 Abs. 1 iVm Artikel 1 Abs. 1) hergeleitet. Auf der Seite „www.bundesverfassungsgericht.de“ habe ich bei den Entscheidungen als Suchkriterium eingegeben: „Grundrecht auf Sicherheit“ und bekam als Antwort: „Keine Entscheidung mit den genannten Kriterien gefunden!“

Völlig verzweifelt fiel mir dann auf, der Innenminister hat wohl einfach etwas verwechselt. Sowas kann ja vorkommen. Er wäre auch nicht der erste Innenminister der mindestens ein Grundrecht auf Sicherheit sehen will. Auch Otto Schily erzählte am 29. Oktober 2001 in der Süddeutschen Zeitung etwas von einem Grundrecht auf Sicherheit.

Und tatsächlich, der Innenminister scheint mir etwas verwechselt zu haben. Es gibt ein Supergrundrecht. Das ist auch klar und deutlich formuliert. Artikel 1 Abs. 1 lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (Für alle Schlaumeier/innen die jetzt die Diskussion suchen: Ich kenne den Theoriestreit ob sich aus Abs.3 „die nachfolgenden Grundrechte“ nicht ergibt, dass Artikel 1 gar kein Grundrecht ist.) Die Menschwürde ist wohl ohne Zweifel die wichtigste Wertentscheidung des Grundgesetzes.Gerade deshalb ist m.E. die Menschwürde ein Abwehrrecht der Einwohner/innen gegen staatliches Handeln. Bereits am Anfang des Jurastudiums wird den Studierenden beigebracht, dass Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz bedeutet, dass der Mensch nicht zum Objekt staatlichen Handelns gemacht werden darf. In der Entscheidung zum von rosa-grün verabschiedeten Luftsicherheitsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht noch einmal ausgeführt: „Art. 1 Abs. 1 GG schützt den einzelnen Menschen nicht nur vor Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und ähnlichen Handlungen durch Dritte oder durch den Staat selbst. Ausgehend von der Vorstellung des Grundgesetzgebers, dass es zum Wesen des Menschen gehört, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich frei zu entfalten, und dass der Einzelne verlangen kann, in der Gemeinschaft grundsätzlich als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert anerkannt zu werden, schließt es die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde vielmehr generell aus, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen. Schlechthin verboten ist damit jede Behandlung des Menschen durch die öffentliche Gewalt, die dessen Subjektqualität, seinen Status als Rechtssubjekt, grundsätzlich in Frage stellt, indem sie die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins, zukommt.“

Die Würde des Menschen steht im Grundgesetz, in der Realität sieht der Umgang mit ihr anders aus. Hartz IV ist ein Freiheitsbeschränkungsgesetz um mal ein Beispiel zu nennen. Der Umgang mit Asylsuchenden und Geflüchteten hat nichts mit Menschenwürde zu tun, um ein weiteres Beispiel zu nennen. Vielleicht wäre es angebracht, dass der Innenminister oder die ganze Regierung sich um das wirkliche „Supergrundrecht“, nämlich die Würde des Menschen, kümmern statt von einem Supergrundrecht auf Sicherheit zu fabulieren. Ein Grundrecht auf Sicherheit gibt es nicht. Erst Recht gibt es kein Supergrundrecht. Wer sich die Definition des Bundesverfassungsgerichtes zu Artikel 1 ansieht wird merken, dass ein Supergrundrecht auf Sicherheit mit Artikel 1 Grundgesetz unvereinbar ist. Denn ein solches Supergrundrecht würde die Menschen tatsächlich zum reinen Objekt staatlichen Handelns machen.  Ich habe die Befürchtung der Innenminister will -wie auch viele Innenminster vor ihm- hier nur den Boden bereiten für einen Sicherheitsdiskurs der Bürger- und Menschenrechte am Ende völlig ihres Kerns beraubt und damit wertlos macht. Sie stehen dann vielleicht noch irgendwo, aber sie leben nicht. Deshalb muss dem Supergrundrecht Sicherheit widersprochen werden.

11 Replies to “Auf der Suche nach dem Supergrundrecht”

  1. Och, Sicherheit vor Datenmissbrauch, vor Atomkraft, vor Armut etc. könnten im GG schon einen Sonderplatz vertragen.
    Finde, die Linke sollte sich den Sicherheitsbegriff nicht von rechts klauen lassen.

  2. @linksmann: sicherheit vor datenmissbrauch ist durch das im ausgangsbeitrag erwähnte recht auf informationelle selbstbestimmung abgedeckt, sicherheit vor atomkraftwerken m.e. durch recht auf körperliche unversehrtheit und vor armut durch das sozialstaatasgebot + menschenwürde.
    all das was du beschreibst, ist mit dem recht auf sicherheit und schon gar nicht mit dem supergrundrecht ala friedrich gemeint.

  3. Kann ein Jurist so falsch lieben? Aber sicher doch, die Blogbetreiberin beweist es beinahe täglich!

  4. Pingback: Prism, Tempora und das Schweigen der Bundesregierung. Was kannst du tun? Druck aufbauen! « uli e.

  5. Der Bundesinnenminister weiß natürlich als Jurist, dass „Sicherheit“ kein so genanntes „Supergrundrecht“ im juristischen Sinne ist. Nun hat er allerdings jene Phrase nicht als Jurist in einer Diskussion unter Verfassungsrechtlern zum Besten gegeben; vielmehr als ein mit einem gehörigen Pfund Bauernschläue ausgestatteter Politiker, der, seine bayrische Wählerschaft immer fest im Blick habend, klarmacht, wo die „Sicherheit“ am besten aufgehoben ist, nämlich in Bayern bei der CSU.

    Das versteht die hiesige Blogbetreiberin leider nicht. Statt einfach mal Urlaub zu machen und der Heimat eine Erholung von ihren Ergüssen zu gönnen, belehrt sie ihre Leser im besten Schwurbeldeutsch (nicht zu verwechseln mit Juristendeutsch) über nicht oder vielleicht doch existente Supergrundrechte. Ihre Belehrung wird kaum ein Wähler nachvollziehen können. Hängen bleibt bei ihm jedoch folgende Aussage: „Ein Grundrecht auf Sicherheit gibt es nicht“. Ja, wird da der Herr Friedrich seinen Wählern sagen, seht ihr: Bei den „Linken“ spielt eure Sicherheit keine Rolle, die gibt’s bei denen ja nicht einmal.

    Prompt denkt sich der liebe Wähler, dass er schon sicher zur Arbeit und wieder nach Hause kommen möchte, er sich in seinem Häuschen sicher fühlen und seine Kinder ruhig auf den Spielplatz schicken will, sein Auto nicht geklaut werden und nicht irgendwo eine jener Bomben hochgehen soll, von denen er so viel bei Bild und RTL zu sehen bekommt. Und schon macht er sein Kreuzchen wieder bei der CSU des Herrn Friedrich, wenn wir Glück haben. Bei weniger Glück geht er einer dieser Nazi-Parteien auf den Leim, die ihm ja auch Sicherheit zumindest vor „kriminellen Ausländern“ versprechen, wenn sie nicht gerade „Kinderschänder“ jagen. Ich denke, das meint Linksmann, wenn er sagt, man soll den Sicherheitsbegriff nicht den Rechten überlassen.

    Statt also in die Falle des unbedarften Herrn Friedrich zu tappen, der noch ganz stolz darauf ist, einmal neben einen echten USA-Vizepräsidenten gesessen zu haben, sollte die Linkspartei lieber an Konzepten arbeiten, wie die Bürger in unserem Land, egal ob deutsch oder nicht, vor geheimdienstlichen Übergriffen auf ihre Daten und auf ihre körperliche Unversehrtheit geschützt werden können.

    Es gibt ja zur Datensammelwut durchaus interessante Urteile des Bundesverfassungsgerichts. So hätte unsere urlaubende Bloggerin bei dessen Entscheidungsdatenbank nur den Suchbegriff „Sicherheit“ eingeben müssen und schon wäre sie auf das noch gar nicht so alte Urteil zum Antiterrordatengesetz vom 6. November 2012, Gz: 1 – BvR 1215/07, gestoßen.

    Das Urteil mag klug geschrieben und wohl begründet sein. Jeder weiß jedoch, dass es kaum noch was wert ist, wenn der Staat es nicht mehr durchsetzen kann, weil er gegenüber ausländischen Geheimdiensten kaum Einflussmöglichkeiten hat; schon gar nicht gegenüber den Geheimdiensten der USA, also jenes Landes, dem die BRD in Vasallentreue verbunden ist, wie der letzte Besuch des Herrn Friedrich in Washington offenbarte. Die tapferen US-Freunde des BAK Shalom mögen die klare Ausdrucksweise verzeihen.

    Mit einem Abschaffen der Geheimdienste in einem Land mit offenen Grenzen ist da nichts zu machen. Ebenso wenig mit einem „Druckmachen“ in Verhandlungen mit den USA, wie es MdB Korte fordert.

    http://www.linksfraktion.de/pressemitteilungen/merkel-verteilt-beruhigungspillen-gegen-ueberwachungsaengste/

    Dafür ist die Wirtschaft in unserem Land von guten Beziehungen mit den USA viel zu sehr abhängig. Hunderttausende von Arbeitsplätzen hängen von Exporten in dieses Land ab. An der Wirtschaftsordnung in Deutschland will die „Linke“ ja schließlich nichts ändern; Revolution ist „nicht zeitgemäß“, lässt gerade das „Karl-Liebknecht-Haus“ plakatieren.

    http://www.neues-deutschland.de/artikel/827703.revolution-nein-linkspartei-stellt-ihre-wahlkampagne-zur-bundestagswahl-vor.html

    Ja, dem Karl Liebknecht bleibt auch nichts erspart.

    Vielleicht würde eine bessere Kontrolle der deutschen Geheimdienste durch das Parlament helfen. Die ist ja momentan noch sehr, sehr lasch. Das frühere Mitglied der „Links“-fraktion im Bundestag, Wolfgan Neskovic, hatte dazu schon einmal konkrete Vorschläge unterbreitet.

    http://www.wolfgang-neskovic.de/artikel/neskovic-positionspapier-verfassungsschutz

    Doch den Herrn Neskovic hat die Fraktion der Gänsefüßchen-Linken bekanntlich aus ihrer Fraktion geekelt. Statt seiner wärmt nun ein gewisser Herr Bockhahn in diesem Kontrollgremium den ihrer Fraktion zustehenden Sitz.

    Wie viel Kompetenz ihm zugetraut wird, wurde gerade deutlich: Während der Staatssender „Deutschlandfunk“ Herrn Neskovic um ein Interview bat,

    http://www.wolfgang-neskovic.de/artikel/reinste-pr-gag

    muss sich Her Bockhahn schon selbst (von seiner Fraktion) die Fragen stellen (lassen), damit er Antworten geben kann.

    http://www.bockhahn.de/nc/aktuell/detail/zurueck/aktuell-55fb3caeca/artikel/unbequeme-fragen-moegen-sie-nicht/

  6. @call: bis zum ende lesen 🙂 „Ich habe die Befürchtung der Innenminister will -wie auch viele Innenminster vor ihm- hier nur den Boden bereiten für einen Sicherheitsdiskurs der Bürger- und Menschenrechte am Ende völlig ihres Kerns beraubt und damit wertlos macht. Sie stehen dann vielleicht noch irgendwo, aber sie leben nicht. Deshalb muss dem Supergrundrecht Sicherheit widersprochen werden.“ … und da haben wir dann halt einen unterschiedlichen zugang zu, wie das geschehen soll

  7. @ Halina
    „bis zum ende lesen“

    Keine Ahnung, warum Sie mir das sagen. Ist das Urlaubswetter so schlecht, dass Sie hier Ratespiele veranstalten wollen?

    Was Sie befürchten, ist eine Sache. Was man bei Lektüre Ihres Beitrags befürchten muss, ist, dass Sie die Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung nicht ernst nehmen wollen. Die sind zwar auch bei diesem merkwürdigen Herrn Friedrich nicht gut aufgehoben, aber der tut wenigstens so, als ob.

    Es ist übrigens diesem System immanent, dass Bürger- und Menschenrechte am Ende völlig ihres Kernes beraubt sein werden. Aber daran will Ihre Partei ja nichts ändern. Revolution ist ja für Ihre Partei nicht zeitgemäß, da stimmt Ihnen bestimmt auch Herr Mubarak zu.

  8. @call: ich sag ja, wir haben eine unterschiedliche herangehensweise. du schreibst: „Was man bei Lektüre Ihres Beitrags befürchten muss, ist, dass Sie die Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung nicht ernst nehmen wollen. Die sind zwar auch bei diesem merkwürdigen Herrn Friedrich nicht gut aufgehoben, aber der tut wenigstens so, als ob.“

    was meint denn bitte ein bedürfnis ernst nehmen? der ausgangsbeitrag hier hat das „sicherheitsbedürfnis“ gar nicht thematisiert. hätte er das, dann wäre er anders ausgefallen. dann hätte ich -wie auch an anderer stelle zu kriminalpolitischen themen- argumentiert, dass gefühlte und reale bedrohungslage häufig weit auseinanderfallen. dann hätte ich -obwohl man das auch beim suchen im netz schnell findet- mich damit auseinandergesetzt, warum zum beispiel die vorratsdatenspeicherung überflüssig ist. und schließlich hätte ich erneut darauf hingewiesen, dass geheimdienste gerade nicht nicht für gefahrenabwehr zuständig sind.

    den konkreten inhalt des ausgangsbeitrags kann man gern kritisieren und auch sagen, was man falsch oder richtig findet. aber in welche richtung ich wie einen ausgangsbeitrag aufbaue, dass entscheide ich noch alleine 🙂

  9. Sie können natürlich schreiben, was sie wollen. Darum geht es ja überhaupt nicht. Die Frage ist eher, wie so mancher Beitrag bei den Wählern ankommt – gerade auch in Wahlkampfzeiten.

    Wenn ich so Ihre Blogbeiträge verfolge, so muss ich schon sagen, dass sie ihrer politischen Konkurrenz recht häufig Munition liefern. Der aktuelle Beitrag ist ein schlagender Beweis dafür. Übrigens auch ihr Hinweis auf „gefühlte und reale Bedrohungslage“ könnte man prima ausschlachten. Wer „Volkspartei“ sein möchte, wie Ihr Bundesgeschäftsführer tönt, sollte dieses Thema nicht so lax behandeln.

    Wenn ich ihrer Partei noch etwas wie ein gutes Wahlergebnis im September 2013 wünschen würde, dann würde ich Ihnen raten, möglichst bis zu den Wahlen im Urlaub zu bleiben. So kann ich nur sagen: Kommen Sie möglichst schnell zurück und bereichern Sie den Wahlkampf Ihrer Partei. Umso mehr Sie sich engagieren, desto eher ist ihrer Partei und sind ihren politischen Ambitionen der Gnadentod gewiss.

  10. @call: abschaffung sicherungsverwahrung wurde in fraktion abgestimmt, fraktion dafür. abschaffung geheimdienste steht in wahl- und parteiprogramm. und was die kriminalpolitik angeht hatte die fraktion auch keine andere position als jene, wie sie von mir vertreten wurde.
    wir beide haben halt unterschiedliche zugänge zum thema. kann ja mal vorkommen 🙂
    und nur weil die bevölkerung etwas wichtig/richtig findet muss ich das nicht auch finden. manchmal muss man minderheitenpositionen vertreten und dafür kämpfen, dass diese mehrheitsfähig werden, ohne die ängste zu ignorieren. das ist zum beispiel beim thema sicherungsverwahrung und kriminalpolitik häufig der fall.

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