Aus meiner ganz persönlichen Sicht finde ich es ja bedauerlich, dass wir uns wohl noch einige Wahlperioden lang mit der Zuschneidung von Wahlkreisen beschäftigen müssen. Mein Vorschlag hätte uns von der Debatte um die Zuschneidung von Wahlkreisen befreit. Nun ist es aber wie es ist und die Gesetzgebung zur Einteilung der Wahlkreise für die nächsten Bundestagswahlen läuft.
Wenn alles so bleibt, wie im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vorgesehen, dann wird aus dem bisherigen Wahlkreis 84 (Friedrichshain-Kreuzberg, Prenzlauer Berg Ost) der Wahlkreis 83.
Doch wie funktioniert das nun mit der Neueinteilung von Wahlkreisen? Am Anfang steht immer eine Unterrichtung der Bundesregierung in Form eines Berichtes des Wahlkreiskommission. Diese Kommission soll über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet berichten. Aufgrund dieser Änderungen der Bevölkerungszahlen soll sie dann darlegen, welche Änderungen sie im Hinblick auf die Einteilung der Wahlkreise für erforderlich hält. Und hier wird es jetzt spannend, denn es gibt Vorgaben, die dabei zu beachten sind. So soll bei der Berechnung der auf einen Wahlkreis entfallenden Bevölkerung, die möglichst gleich sein soll, der Berechnungsmodus des § 6 Abs. 2 Satz 2-7 des Wahlgesetzes angewendet werden. Nun ist im Rahmen der Wahlrechtsreform ja auch ein neuer § 6 Abs. 2a in das Wahlgesetz eingefügt worden, der auch Angriffspunkt der Bürgerklage vor dem Bundesverfassungsgericht ist. Das Mindeste was man nun vom Gesetzentwurf erwarten hätte können, wäre eine kurze Bemerkung dahingehend, dass aus Sicht der Regierungsfraktionen die Bürgerklage und die Änderung des Wahlgesetzes keinen Einfluss auf die Neuzuschneidung der Wahlkreise hat. Aber davon steht nirgendwo etwas.
Die Wahlkreiskommission und der Gesetzentwurf schlägt nunmehr vor, dass Mecklenburg-Vorpommern einen Wahlkreis verliert und das Land Hessen einen Wahlkreis dazu bekommt. Die Wahlkreiskommission schlägt weiterhin in 35 der 58 Wahlkreise Änderungen vor. Lediglich in den Ländern Sachsen und Saarland bleibt alles beim bisherigen Zustand.
Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen weicht nun an einigen Punkten von der Empfehlung der Wahlkreiskommission ab. Dies betrifft zum Beispiel die Zuordnung der kreisfreien Stadt Wismar, in Hamburg vom Bezirk Wandsbek den Stadtteil Eilbek oder den Stadtbezirk Mitte in Bremen. Das alles ist kein Beinbruch. Aber es wirft Fragen auf.
Soll zukünftig -wenn man wirklich an den Wahlkreisen festhalten will ;-)- nicht eher ein Zustand geschaffen werden, wo nicht die Abgeordneten selbst über die Wahlkreiseinteilung entscheiden sondern die Wahlkreiskommission die Wahlkreise festlegt? Und wenn man diesen Schritt nicht gehen will, sollten nicht Maßnahmen ergriffen werden, dass gesetzlich festgelegt wird, in welchen Grenzen von den Vorschlägen der Wahlkreiskommission abgewichen werden kann? Und sollte bei einer Abweichung nicht eine erhöhte Begründungspflicht bestehen?
Die Reformierung des Wahlrechts ist noch lange nicht zu Ende und es gibt noch viel zu tun.