Am gestrigen Abend war ich mit einer langjährigen Freundin aus und wir haben über viele Dinge debattiert. Neben Corona auch über das Wahlrecht und hier über Direktmandate. Was an ihnen problematisch ist und welche Missverständnisse existieren. Hier kurz und knapp 4 Dinge dazu:

1. Die Wahlkreissieger*innen vertreten in der Mehrzahl nicht die Mehrheit der Wähler*innen in ihrem Wahlkreis. Von den 299 bei der Bundestagswahl 2017 direkt gewählten Abgeordneten errangen lediglich 13 Abgeordnete ihr Direktmandat mit mehr als 50% der Erststimmen. Das heißt also, 286 Abgeordnete zogen über ein Direktmandat in den Bundestag ein, ohne dass eine Mehrheit in diesem Wahlkreis sie gewählt hat. Natürlich wäre das Problem behebbar, indem für ein Direktmandat die Mehrheit von 50% + 1 Stimme der abgegebenen gültigen Stimmen verlangt wird. Das allerdings führt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu jeder Menge Stichwahlen in einem Stichtwahlgang. Der/Die taktische Wähler*in schaut dann mal, ob er/sie seiner/ihrer Lieblingspartei ein paar Ausgleichsmandate organisiert, das Zweitstimmenergebnis steht ja schon fest…

Aus meiner ganz persönlichen Sicht finde ich es ja bedauerlich, dass wir uns wohl noch einige Wahlperioden lang mit der Zuschneidung von Wahlkreisen beschäftigen müssen. Mein Vorschlag hätte uns von der Debatte um die Zuschneidung von Wahlkreisen befreit. Nun ist es aber wie es ist und die Gesetzgebung zur Einteilung der Wahlkreise für die nächsten Bundestagswahlen läuft.

Wenn alles so bleibt, wie im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vorgesehen, dann wird aus dem bisherigen Wahlkreis 84 (Friedrichshain-Kreuzberg, Prenzlauer Berg Ost) der Wahlkreis 83.

Doch wie funktioniert das nun mit der Neueinteilung von Wahlkreisen? Am Anfang steht immer eine Unterrichtung der Bundesregierung in Form eines Berichtes des Wahlkreiskommission. Diese Kommission soll über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet berichten. Aufgrund dieser Änderungen der Bevölkerungszahlen soll sie dann darlegen, welche Änderungen sie im Hinblick auf die Einteilung der Wahlkreise für erforderlich hält. Und hier wird es jetzt spannend, denn es gibt Vorgaben, die dabei zu beachten…