Das Knast-Dilemma

So heißt das Buch von Bernd Maelicke, welches all jenen dringend empfohlen ist, die sich für die Themen Resozialisierung und Strafvollzug interessieren (oder interessieren sollten). Die Leitfrage des Buches lautet:  Wegsperren oder Resozialisieren? Das Dilemma beschreibt Maelicke wie folgt: „Wer ins Gefängnis geht, heißt es, der soll `Verantwortung` für seine begangenen Straftaten übernehmen. Er soll lernen, sich nach der Entlassung jeweils für das `gesetzeskonforme Alternativverhalten`, wie es Staatsanwälte gern ausdrücken, zu entscheiden. Diesem gut gemeinten Ansatz steht jedoch ein grundlegendes Problem entgegen: Es gibt kaum einen Ort, an dem Menschen so sehr jeglicher Verantwortung für ihr eigenes Leben enthoben sind wie das Gefängnis.

Bernd Maelicke ist Praktiker und Theoretiker auf dem Gebiet des Strafvollzuges. So leitete er von 1990-2005 als Ministerialdirigent im Ministerium für Justiz, Europa, Jugend und Frauen in Schleswig-Holstein die Abteilung „Strafvollzug, Soziale Dienste der Justiz, Straffälligenhilfe, Gnadenwesen„. Er lehrt an der Universität Lüneburg in den Fächern Sozialmanagement/ Sozialwirtschaft, Kriminologie, Strafvollzug. Mich selbst interessiert das Thema Strafvollzug seit meiner Jugend und dem Film „Vernehmung der Zeugen„, den ich Ende der 80er Jahre gesehen hatte. Seitdem beschäftigt mich die Frage, wie sinnvoll Knast ist und für welche Straftaten Knast eigentlich in Frage kommen sollte. Mein Skepsis gegenüber immer neuen Strafrechtstatbeständen rührt wohl auch daher, dass ich mich frage, ob diese oder jene Tat am Ende wirklich mit Knast bestraft werden muss.

Doch zurück zum Buch. Maelicke macht zunächst einen Grundkurs zur Geschichte des Strafens und erläutert die Grundlagen des Strafvollzuges in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der 1976 geschaffenen § 2 StVollzG und § 3 StVollzG, die sich in ähnlicher Formulierung in den seit der Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit an die Länder geschaffenen Landesgesetze finden. Er verweist auch auf die wohl grundlegenden Entscheidungen zum Thema Strafvollzug des Bundesverfassungsgerichtes, die Entscheidung zur Lebenslangen Freiheitsstrafe und das sog. Lebach-Urteil.

Das Buch erzählt in Kapitel I die Geschichte von Timo S., einem jungen Mann der wegen Raub und Körperverletzung als sog. Intensivtäter verurteilt wurde. Maelicke erläutert wie es zur Straftat kam, wie die Gerichtsverhandlung und der Strafantritt verlief. Die Zeit im Strafvollzug und die Zeit nach der Entlassung wird beleuchtet. All dies in einem sachlichen, beobachtenden Ton und gerade das macht diese Schilderungen so eindringlich. Diese Art der Darstellung öffnet den Blick für die Frage: Für welche Delikte soll Strafvollzug, also Knast, die Strafe sein, auch im Hinblick auf die Angehörigen und Opfer? Macht es wirklich Sinn bei Delikten wo es um Geld (bis zu einer bestimmten Höhe) geht mit Strafvollzug zu reagieren?

Im Kapitel II geht es um Alternativen zum Thema Strafvollzug. Maelicke nimmt Bezug auf Gustav Radbruch, dem das Zitat: „Nicht die Verbesserung des Strafrechts, sondern Ersatz des Strafrechts durch Besseres.“ zugeschrieben wird und geht verweist auf seine eigene Geschichte. Als Achtundsechziger hat er mal die These vertreten, dass die Knäste abgeschafft gehören, die er heute so nicht mehr vertritt. Da musste ich ein wenig schmunzeln. Denn auch ich erinnerte mich. Zu Beginn der 90er Jahre hatte die AG Junge GenossInnen nämlich auch mal die Auflösung der Knäste gefordert und sich damit innerhalb der PDS eher weniger Freunde gemacht.

Kapitel III beleuchtet Maelickes Zeit in Schleswig-Holstein unter den Justizminister/innen KlingnerWalter und Lütkes. In dieser Zeit startete Schleswig-Holstein einen Modellversuch für eine bessere Resozialisierung. Der damalige Justizminister Klingner ließ das gesamte Resozialisierungssystem wissenschaftliche überprüfen und beauftragte Prüfer/innen mit Reformvorschlägen. Es folgten Debatten im Landtag und in den Medien. Im Ergebnis gab es u.a. ein Werkstättenneubauprogramm, den Ausbau des offenen Vollzuges, spezifische stationäre und ambulante Behandlungsprogramme (für Sexual- und Gewalttäter, den Ausbau gemeinnützige Arbeit zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe und wurden Maßnahmen zum Opferschutz gefördert.  Er beschreibt wie in dieser Zeit eine Totalrevision wegen Sicherheitsbedenken stattfand, bei der so gut wie nichts gefunden wurde und wie im Hinblick auf die neue Jugendstrafanstalt in Schleswig ein Umgang mit den irrationalen Ängsten der Einwohner/innen gefunden wurde. In dieser Zeit wurden die Sozialen Dienste der Justiz fachlich und organisatorisch gestärkt und die Aufgaben erweitert. Zwei der 3 Minister/innen in dieser Zeit waren Sozialdemokraten, eine Ministerin kam von den Grünen.

Von den praktischen Veränderungen in Schleswig-Holstein geht es dann weiter zum Kapitel IV. Hier geht es vor allem um die Beantwortung der Frage „Wegsperren oder resozialisieren“ die Maelicke ganz klar mit „Resozialisieren“ beantwortet. Er nimmt dies aus dem Hinweis auf die strukturellen Probleme des Strafvollzuges wie die Gewalt durch Mitgefangene, Drogenkonsum, Subkultur und die faktische Unmöglichkeit die eigene Sexualität zu leben. Daraus leitet er Schlussfolgerungen für die Resozialisierung ab. Er fordert z.B. die Sexualität auch im Knast auf sozial akzeptable, ungestörte und andere Menschen nicht verletzende Art und Weise ausleben zu können. Er argumentiert, warum die Ersatzfreiheitsstrafe, von der jährlich 50.000 Menschen betroffen sind, sinnlos ist. Stattdessen solle die Möglichkeit für gemeinnützige Arbeit gegeben werden. Er beschreibt die Notwendigkeit von Offenem Vollzug und Vollzugslockerungen, auch und gerade um dem „Drehtüreffekt“ entgegenzuwirken. Maelicke fordert ein unabhängiges Bundesinstitut, das dauerhaft die Qualität und Kosten der ambulanten und stationären Resozialisierung kontrolliert. Ein wie mir scheint sinnvoller Vorschlag. Im Hinblick auf die von den Bundesländern einzuführenden Landesresozialsierungsgesetze sollten nach Ansicht von Maelicke die ambulanten Hilfen und die Führungsaufsicht gestärkt werden. Die freiwillige Straffälligenhilfe, die sich derzeit über Geldbußen, Spenden, Bewilligungsbescheide der Justiz- und Sozialminister oder kommunalen Sozialämter sowie Eigenmittel finanziert muss nach seiner Ansicht eine gesicherte Finanzierungsgrundlage erhalten. Dabei bleibt Maelicke aber nicht stehen. Er hat auch die Opfer im Blick und verweist darauf, das die seit der Strafrechtsreform von 1976 theoretische Stärkung der Opferrechte auch in der Praxis umgesetzt werden muss.

Schließlich geht es im Kapitel V um die Perspektiven. Wer über Perspektiven redet muss sich die Frage beantworten, wer eigentlich in den Strafvollzug gehört. Maelicke verweist auf Untersuchungen, nach denen maximal 30% der derzeit im Strafvollzug einsitzenden Gefangenen gefährliche Täter und solche mit schwerer Kriminalität  sind. Er verdeutlicht, dass in den 66 sozialtherapeutische Einrichtungen mit derzeit 2348 Haftplätzen gerade nicht die schwierigen und hoch behandlungsbedürftigen Täter sitzen. Die sind im Regelvollzug. Aus diesem Grund schlägt Maelicke die Einführung von Qualitätsstandards der Sozialtherapie im Regelvollzug vor. Dazu sollen Wohngruppen, Betreuungsbeamte, Therapeutische Gemeinschaften, Einzel- und Gruppentherapie, sowie der Offene Vollzug gehören. Noch einmal wird der Unsinn der Ersatzfreiheitsstrafe und die Unmöglichkeit der Resozialisierung im Rahmen der kurzen Freiheitsstrafe verdeutlicht. Beklagt wird die Sanktionsarmut in Bezug auf die Möglichkeiten zur Sanktionierung im Vergleich zum Jugendgerichtsgesetz. Wissend um den erheblichen Personalaufwand macht Maelicke die Forderung auf, das jede/r der/die über ein Jahr Freiheitsstrafe verbüßen soll einen Bewärhungshelfer bekommt. Ziemlich zum Ende des Buches wir das Projekt Resozialisierung und soziale Integration in Köln beschrieben, welches eine Rückfallquote von 13% aufzuweisen hatte. Dort wurden 24 Jugendliche nach der Entlassung aus dem Jugendstrafvollzug betreut. Das kostete im Jahr 8.300 Euro pro Person für Fachleistungsstunden  und Betreuer. Ein Haftplatz kostet pro Person 111,55 Euro pro Tag. Nach 3,5 Jahren musste das Projekt beendet werden, weil es keine 200.000 EUR an Fördermitteln mehr gab. Maelicke rechnet aus, dass es 50 solcher Projekte benötigen würde, was jährlich 10 Mio. EUR  kosten würde. Für den Jugendstrafvollzug werden jährlich rund 300 Mio. EUR ausgegeben. Schließlich verweist Maelicke noch auf die Haftanstalt auf der Insel Bastoy in Norwegen mit einer Rückfallquote von 16% und die Idee der „Restorative Justice“ als wiederherstellende Gerechtigkeit und Ersatz für das geltende Strafrecht.

Ich fragte mich während des Lesens schon die ganze Zeit, wie es eigentlich angehen kann, dass zwar nach dem gleichen Recht die Strafe ausgesprochen wird, es aber vom Ort des Vollzuges der Strafe abhängt, wie diese konkret aussieht. Maelicke kommt im Kapitel V auf die Föderalismusreform 2006 zu sprechen, mit der die Gesetzgebungskompetenz in Sachen Strafvollzug an die Länder gegeben wurde. Ich habe das nie verstanden und finde das auch nach wie vor falsch. Da offensichtlich auch andere das sehen und seither keine keine unabhängige strafvollzugswissenschaftliche Evaluation von Wirkungen und  Nebenwirkungen der Kompetenzübertragung stattfand, schlägt Maelicke eine Enquetkommission vor. Ein ganz grandioser Vorschlag, für den ich aber leider derzeit keine Mehrheit sehe (nicht mal bei der Minderheit, die eine solche Enquetkommission erzwingen könnte) und der leider für diese Wahlperiode etwas spät kommt um das Anliegen noch seriöse zu behandeln. Das ist wirklich Schade, weil um den Sitz in dieser Enquetkommission hätte ich mich geprügelt. Unabhängig davon wäre das aber vielleicht eine schlaue Idee für die nächste Wahlperiode des Bundestages.

Neben den inhaltlichen Anregungen und Auseinandersetzungen ist das Buch aber auch eine wahre Fundgrube an Zahlen und Fakten. In 186 Gefängnissen befinden sich derzeit mehr als 60.000 Gefangene, davon 10.000 in Untersuchungshaft und 4.300 im Frauenvollzug. Von diesen Gefangenen verbüßen 40% eine Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, 7%  eine Ersatzfreiheitsstrafe, 17% befinden sich im Offenen Vollzug und 2.500 Gefangene verbüßen eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Freiheitsentzug verursacht 20 mal so hohe Kosten wie die Bewährungshilfe, deren Erfolgsquote aber im Hinblick auf die Rückfälligkeit deutlich besser ist. Den Großteil der einsitzenden Strafgefangenen sind männliche Wiederholungstäter aus der Unterschicht, die überwiegend jünger als 40 Jahre (knapp 60% der Gefangenen) sind. Ungefähr 43% der Gefangenen verbüßen eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr, knapp 20% unter sechs Monaten. Diese 20% werden auf Grund des § 47 StGB verurteilt. Ungefähr 45% der Gefangenen verbüßen Freiheitsstrafen auf Grund von Straftaten gegen das Eigentum oder Vermögensdelikten. Nach Freiheitsstrafen ohne Bewährung werden zwischen 38,2 und 70% (je nach Bundesländern) rückfällig, nach Freiheitsstrafen mit Bewährung sind das 34% und 43,1%. Jugendliche werden zu 40% rückfällig, über Sechzigjährige zu 14%. Die Kosten  des Strafvollzuges belaufen sich auf bundesweit 4,5 Mrd. Euro jährlich. In Deutschland arbeiten derzeit 2500 Menschen als hauptamtliche Bewährungshelfer (die Bewährung wurde erst 1953 eingeführt) mit 200.000 Probanden, im Strafvollzug gibt es 35.000 Bedienstete für 62.000 Gefangene. Im Jahr 1963 gab es in 50% der Fälle einen erfolgreicher Bewährungsabschluss, im Jahr 2011 waren es dann 71% der Fälle.

Der von Maelicke vorgetragene Hauptvorwurf, trotz besseren Wissens werde gerade nicht alles fachlich Mögliche und Erprobte getan, um Kriminalität zu verhindern und Opfer zu schützen, ist meines Erachtens zutreffend. Am Ende bleibt ein Zitat, was nachdenklich macht und die Notwendigkeit der Suche nach Alternativen zum derzeitigen Strafvollzug unterstreicht: „Man kann im Gefängnis schlicht und einfach nicht lernen, wie es draußen wirklich zugeht.“ Aber genau das ist eines der zentralen Ziele des Strafvollzug: Künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen.

One Reply to “Das Knast-Dilemma”

  1. Bernd Maelicke – Das Knast Dilemma

    Der ausgewiesene Strafvollzugsexperte Bernd Maelicke (Jahrgang 1941) redet Ta-cheles ! In einer Streitschrift unter dem Titel „Das Knast Dilemma“ – erschienenen 2015 bei C. Bertelsmann – provoziert der Autor bewusst und wird hoffentlich gehört. Denn das Thema Strafvollzug und Resozialisierung interessiert, so der Autor, die Politik fast ausschließlich nur zu Wahlkampfzeiten und die Medien / Öffentlichkeit oftmals nur, wenn im Strafvollzug wieder mal was skandalträchtig schief gegangen ist. Maelicke stellt die These auf, dass Wegsperren keine Resozialisierung bedeutet und der Strafvollzug – so wie er bundesweit heute aufgestellt – zu teuer und weitest-gehend erfolglos ist. Er belegt dies anhand von empirischen Zahlen und Rückfallquoten. Den Strafvollzug in seiner heutigen Ausprägung verortet der Autor nicht als Heimstatt für Resozialisierung und Besserung, sondern vielmehr als einen Ort negativer Beeinflussung durch Knast-Subkultur. Unerwähnt lässt der Autor – war bei Drucklegung seines Werkes offensichtlich noch nicht so in der öffentlichen Wahrnehmung verankert – jedoch die neuen Gefahren die vom gegenwärtig praktizierten Strafvollzug ausgehen: Viele Strafvollzugs- und Sicherheitsexperten warnen davor, dass in den Justizvollzugsanstalten Islamisten für die Ideen des so genannten „Heiligen Krieges“ rekrutiert werden. Es ist daher an der Zeit, die über die Jahre gewachsene und gesellschaftlich verankerte fiktionale Konvention des Strafens und des Strafvollzugs neu zu überdenken. Die alte tradierte Idee der Resozialisierung sowie Strafzwecke und Strafvollzug brauchen unbedingt neue und nachhaltige Impulse. Bernd Maelicke zeigt hierfür gangbare Wege auf und plädiert für einen Neustart.

    Bernd Maelicke – Das Knast Dilemma, C.Bertelsmann Verlag, München 2015, ge-bundene Ausgabe mit Schutzumschlag, 256 Seiten.

    Willi Wilhelm, Bornheim, Juni 2015.

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